Rechtsprechung
BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 118.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 55 Abs. 4 S. 2
Beamtenrecht: Anrechenbarkeit von Rententeilen aus freiwilliger Weiterversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamtenversorgung - Anrechenbarkeit von Rentenanteilen - Freiwillige Weiterversicherung - Steuerliche Auswirkungen
Verfahrensgang
- VG Köln, 29.08.1988 - 15 K 1901/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1990 - 1 A 2479/88
- BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 118.90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 681
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 118.90
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
- BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener …
Für die Anrechenbarkeit von Rententeilen aus freiwilliger Weiterversicherung (§ 55 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG) kommt es nur darauf an, ob der Arbeitgeber brutto - ohne Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Auswirkungen - mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in entsprechender Höhe geleistet hat (BVerwG 28. November 1990 - 2 B 118/90 - NVwZ 1991, 681).