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   BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02   

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BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,2497)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,2497)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,2497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung des Dienstherrn zur Teilzeitbeschäftigung neu einzustellender Beamter ; Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung; Verfassungskonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    4 ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. März 2000 BVerwG 2 C 1.99 (BVerwGE 110, 363 ) geklärt.

    § 80 c NBG erlaubt neben der Auslegung, die das Verwaltungsgericht in dem erstinstanzlichen Urteil gefunden hat, auch diejenige, die das Berufungsgericht für richtig hält und die übereinstimmt mit der Interpretation des § 85 c Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. Juli 1997 (GVBl I S. 206) durch den beschließenden Senat im Urteil vom 2. März 2000 (a.a.O.).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 389.94 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 06.03.2000 - 6 B 79.99

    Stellung eines Gebäudes unter Denkmalschutz - Fehlen eines Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    8 Hat § 80 c NBG nach der mittels der anerkannten Auslegungsmethoden gewonnenen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, auf die für die Frage nach seiner Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG abzustellen ist, einen Inhalt, der keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm hervorzurufen vermag, liegt weder ein Verfahrensfehler in Gestalt der Missachtung der Vorlagepflicht vor (vgl. auch Beschluss vom 6. März 2000 BVerwG 6 B 79.99 Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 10 S. 3 m.w.N.) noch stellt sich die Frage nach den rechtlichen Folgen einer derartigen Missachtung.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 389.94 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 389.94 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
    7 Selbst wenn die Gesetzesmaterialien darauf hindeuteten, dass der Niedersächsische Gesetzgeber mit § 80 c NBG die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung ermöglichen wollte, ist dieser Wille für die Interpretation nur insoweit bedeutsam, als er auch im Gesetzestext selbst Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BVerfGE 62, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    c) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (2 B 12.02) zurück.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Dies werde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -) und die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. VBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) klar und eindeutig konturiert, weshalb ein Festhalten an dem Bescheid völlig unerträglich wäre.

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

    Bestätigt wird die Auffassung des Senats durch den die niedersächsische Rechtslage betreffenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1), dem das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) vorangegangen war und in dem das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dass die Unzulässigkeit der antragslosen Einstellungsteilzeitbeschäftigung bereits mit dem Urteil vom 2. März 2000 geklärt worden ist.

  • VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in

    Zwar lagen bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 06.07.1989 - 2 C 52/87-, BVerwGE 82, 196 ff. und vom 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.; Beschlüsse vom 04.03.1992 - 2 B 18.92 -, vom 06.04.1992 - 2 B 30/92 -, beide in Juris, und Beschlüsse vom 18.06.2002 - 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1 und - 2 B 17/02 - in Juris ) vor, nicht aber eine speziell auf die Thüringer Regelung des § 76a ThürBG bzw. die in Thüringen praktizierte Einstellungsteilzeit bezogene höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der Wortlaut der Thüringer Teilzeitregelung des § 76a ThürBG weicht auch vom Wortlaut der Hessischen Teilzeitregelung des § 85c HBG (hierzu BVerwG, Urteil vom 02.03.2000, a.a.O.) sowie vom Wortlaut der Niedersächsischen Teilzeitregelung des § 80 NBG (hierzu BVerwG, Beschluss vom 18.06.2002, a.a.O.) ab.

    Von diesen wähnte sich der Beklagte nach Vorliegen der Ergebnisse zweier Auftragsgutachten zwar entlastest, sie mussten aber nach den zwischenzeitlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts von 02.03.2000 a.a.O. und 18.06.2002 a.a.O., auch wenn sie die Einstellungsteilzeitregelungen andere Bundesländer betrafen, angesichts der ausdrücklichen Feststellungen des Zuwiderlaufens wesentlicher verfassungsrechtlicher Strukturprinzipien und des Verstoßes gegen die hergebrachten Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der Alimentation, der sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2000 (2 C 1.99) auch nicht aus dem Sozialstaatsprinzip aus arbeitsmarktpolitischen Gründen rechtfertigen lässt, verbleiben.

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00

    Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (10.12.2003) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00

    Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.05.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00

    Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (4.2.2004) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

    Nach Auffassung des Senats erweist sich indes der Bescheid nicht deshalb als offensichtlich rechtswidrig, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363) sowie nachfolgend mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c NdsLBG Nr. 1) und auch der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) entschieden haben, dass eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des neu eingestellten Beamten rechtswidrig ist.
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00

    Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (18.08.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (18.08.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre (vgl. auch OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438 = Schulrecht 2004, 138).

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 - vgl. auch OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00

    Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.03.2004) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00

    Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen;

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00

    Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge;

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00

    Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit;

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04

    Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz;

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07

    Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 247/00

    Alimentation; Arbeitslosigkeit; Auslegung; Beamte; Besoldung;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 241/00

    Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitkonto; Arbeitszeitregelung; Berufsbeamtentum;

  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 284/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beamter auf Probe; Bedeutungszusammenhang;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.2002 - 2 B 12.02   

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BVerwG, 06.08.2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,27273)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,27273)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2002 - 2 B 12.02 (https://dejure.org/2002,27273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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