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   BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82   

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BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82 (https://dejure.org/1982,604)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1982 - 2 B 12.82 (https://dejure.org/1982,604)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 (https://dejure.org/1982,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Arbeitszeitverordnung für Beamte als Maßstab für die Bemessung der zeitlichen Dauer der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 62
  • DÖV 1983, 897
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt, hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also nicht nur die Zeugen benannt, sondern auch jeweils im einzelnen die in ihr Wissen gestellten konkreten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -, vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -, vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    - Im übrigen liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß möglich ist, vielleicht sogar näher liegt (vgl. u.a. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 155.81 -).
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    - Im übrigen liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß möglich ist, vielleicht sogar näher liegt (vgl. u.a. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 155.81 -).
  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -, vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 95.78

    Fürsorgepflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Essenszuschuß - Richter - Land

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    Sie können, soweit ihre Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten (Beratungen, Sitzungsdienst, Bereitschaftsdienst usw.) geboten ist, ihre Arbeitszeit selbst gestalten (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 95.78 - [Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 1]).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 155.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
    - Im übrigen liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß möglich ist, vielleicht sogar näher liegt (vgl. u.a. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 155.81 -).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Der von einem Richter geschuldete Einsatz ist deshalb nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82 - NJW 1983, 62 - juris Rn. 3 a.E.).
  • BGH, 12.05.2020 - RiZ(R) 3/19

    Fall Schulte-Kellinghaus: Übergründlicher Richter durfte gerügt werden

    Der von einem Richter geschuldete Einsatz ist deshalb nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82 - (NJW 1983, 62 - juris Rn. 3 a.E.).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Die Möglichkeit, die Arbeitszeit als Ausfluss der richterlichen Unabhängigkeit selbst zu gestalten - soweit die Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten (Beratungen, Sitzungsdienst, Bereitschaftsdienst usw.) geboten ist -, bedeutet nämlich nicht, dass ein Richter zeitlich unbeschränkt zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 -, juris, Rn. 3).

    Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (vgl. BVerwGE 78, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 -, nach juris, Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 38).

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Mit Bescheid vom 26.01.2012, der mit "Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 2 DRiG"" überschrieben ist, teilte die Präsidentin des Oberlandesgerichts dem Antragsteller unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG (Beschluss v. 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62) mit, dass der von einem Richter geschuldete Einsatz nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen sei.

    Der Richter ist nichtverpflichtet, bei seiner Tätigkeit feste Dienstzeiten einzuhalten und kann seine Arbeitszeit selbst gestalten (BVerwG, Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 95/78, DRiZ 1981, 470; Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62; so auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90,NJW 1991, 1103).

    Im übrigen ist die von einem einzelnen Richter zu erbringende Arbeitsleistung und die von ihm aufzuwendende Arbeitszeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig (BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82,NJW 1983, 62).

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Der von einem Richter geschuldete Einsatz ist deshalb nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982-2 B 12/82 - (NJW 1983, 62 - juris Rn. 3 a.E.).

    Vielmehr orientiert sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (BVerfG, ebd.; BVerwGE 78, 211, 213 f; BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht jedoch schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluss vielleicht sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 und vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - NJW 1983, 62 ).
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Der von einem Richter geschuldete Einsatz ist deshalb nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982-2 B 12/82 - (NJW 1983, 62 - juris Rn. 3 a.E.).

    Vielmehr orientiert sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (BVerfG, ebd.; BVerwGE 78, 211, 213 f; BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Richter nicht verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit feste Dienststunden im Sinne der jeweils geltenden Arbeitszeitverordnung für Beamte einzuhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 1 S. 3; Beschlüsse vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 2 S. 6 und vom 27. März 1985 - 2 B 126.83 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 4 S. 10; Urteile vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 - BVerwGE 78, 211 , vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 und vom 30. März 2006 - 2 C 41.04 - BVerwGE 125, 365 Rn. 19; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 A 3306/08 - juris Rn. 9).

    Der Richter muss, soweit seine Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten (Beratungen, Sitzungsdienst, Bereitschaft für Eilsachen) geboten ist, seine Dienstgeschäfte nicht innerhalb bestimmter Dienstzeiten und nicht in der Dienststelle erledigen (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a. - BVerfGK 19, 407 = juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 2 S. 6; Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 - BVerwGE 78, 211 ; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 1 Rn. 154; Herrmann, DRiZ 2004, 316 : "hergebrachter Grundsatz des Richteramtsrechts" und BT-Drs.

    Insoweit bietet die in den Arbeitszeitvorschriften für Beamte enthaltene Regelung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten - unter Beachtung der sich aus der Rechtsstellung und dem Aufgabenbereich der Richter ergebenden Besonderheiten, die z.B. unter Umständen vorübergehend einen erhöhten Arbeitseinsatz erforderlich machen können - einen Anhaltspunkt für den von einem Richter in der Regel zu erwartenden zeitlichen Arbeitsaufwand (BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 2 S. 6; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a. - BVerfGK 19, 407 = juris Rn. 17; Herrmann, DRiZ 2004, 316 ).

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Richter nicht verpflichtet sind, bei ihrer Tätigkeit feste Dienststunden im Sinne der jeweils geltenden Arbeitszeitverordnung für Beamte einzuhalten (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 95.78 - ; Beschlüsse vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 126.83 - ).

    Im Rahmen der Geschäftsverteilung kann, wie der erkennende Senat in dem Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - (a.a.O.) ausgeführt hat, die in den Arbeitszeitvorschriften für Beamte enthaltene Regelung über die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten einen Anhaltspunkt für die einem Richter zuzuteilenden Aufgaben und den damit von ihm zu erwartenden zeitlichen Arbeitsaufwand ergeben.

    Der Richter muß demnach, soweit seine Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten (Beratungen, Sitzungsdienst, Bereitschaft für Eilsachen) geboten ist, seine Dienstgeschäfte nicht innerhalb bestimmter Dienstzeiten und nicht in der Dienststelle erledigen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 95.78 - ; Beschlüsse vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 126.83 - ).

  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 21.09.1982 - BVerwG 2 B 12.82 -, NJW 1983, 62, 63 m.w.N.) sind derartige Angriffe revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

  • BVerwG, 12.01.2023 - 2 C 22.21

    Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter

  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 A 3306/08

    Feststellung der Verpflichtung zu einem finanziellen Ausgleich oder einer

  • BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung

  • VGH Hessen, 28.10.2021 - 1 A 2254/17

    Lebensarbeitszeitkonto für Richter

  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 35.13

    Rückübertragungsansprüche von Grundflächen und Besitzungen des Rechtsnachfolgers

  • BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10

    Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen

  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 33.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 32.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 34.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

  • BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89

    Grundwasserschutz - Trinkwasserbeschaffenheit - Handlungsstörer -

  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 6 A 1640/20

    Finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Zuvielarbeit eines ehemaligen

  • BVerwG, 11.12.1996 - 5 B 171.96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache grundsätzlicher

  • OVG Berlin, 16.08.1983 - 4 B 8.83

    Geschäftsverteilungsplan - Rechtsweg - Vorverfahren - zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 177.84

    Teilhabeansprüche - Weltanschauliche Gruppen - Rundfunkrecht - Gesamtprogramm -

  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 126.83

    Schwerbehinderte - Arbeitszeit - Richter - Schwerbehindertengesetz -

  • DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14

    Richteramtsrecht in Rheinland-Pfalz: Teilzeitbeschäftigung von Richtern in Form

  • OVG Brandenburg, 17.11.2003 - 4 A 213/02

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen der Ablehnung einer Bescheinigung

  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 12 K 6021/13

    Besoldungsgruppe R 2 ÜBesG NRW; Besoldungsentwicklung; amtsangemessene

  • BVerwG, 25.02.1994 - 2 B 182.93

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen an

  • BVerwG, 13.03.1990 - 4 B 208.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.03.1994 - 2 B 2.94

    Rechtssystematischer Unterschied zwischen der Begründung einer

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90

    Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit

  • BVerwG, 15.12.1986 - 2 B 117.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung des Anspruches

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 4 N 44.15

    Keine Urlaubskürzung bei Sabbatical

  • BVerwG, 04.06.1992 - 3 B 19.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • BFH, 07.09.1988 - X R 12/88

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers aufgrund der Verletzung von Denkgesetzen

  • BVerwG, 03.09.1986 - 7 B 128.86

    Bewertung einer Hausarbeit im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung als

  • BVerwG, 01.11.1984 - 7 B 206.84
  • VG Köln, 26.10.2012 - 19 K 3320/12

    Erfolglosigkeit der Klage eines Richters am Arbeitsgericht auf Altersentlastung

  • VG Saarlouis, 28.01.2003 - 12 K 6/02

    Kein Anspruch eines Richters auf Feststellung, daß ein Amtsgericht nicht mit der

  • VG Düsseldorf, 14.05.1986 - 2 K 5926/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer begehrten Genehmigung von Mehrarbeit ;

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