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   BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11   

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https://dejure.org/2012,7695
BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11 (https://dejure.org/2012,7695)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 2 B 120.11 (https://dejure.org/2012,7695)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 2 B 120.11 (https://dejure.org/2012,7695)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 15 BDG, § 57 BDG, § 23 Abs 1 BDG
    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren bei rechtskräftigen Strafurteilen; Bundeszentralregister; Verwertungsverbot im Disziplinarverfahren

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten aufgrund der Wahrnehmung von ungenehmigten Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren bei rechtskräftigen Strafurteilen; Bundeszentralregister; Verwertungsverbot im Disziplinarverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DiszG § 23 Abs. 1; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1
    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten aufgrund der Wahrnehmung von ungenehmigten Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (Beschluss vom 26. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung wahrnimmt (Urteile vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 D 16.05 - juris Rn. 59, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 2.03

    Körperverletzung, außerdienstliche; Degradierung; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Danach erfasst die Bindungswirkung bei rechtskräftigen Strafurteilen nur diejenigen Feststellungen, die zu den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören, die Grundlage der Verurteilung ist, nicht aber etwa auch diejenigen Feststellungen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB (vgl. Urteile vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 juris Rn. 29 und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 2.03 - Buchholz 235.01 § 84 WDO 2002 Nr. 2 S. 3) oder sonst für den Strafausspruch oder das Strafmaß Bedeutung haben.
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung wahrnimmt (Urteile vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 D 16.05 - juris Rn. 59, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 ).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung wahrnimmt (Urteile vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 D 16.05 - juris Rn. 59, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 ).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Danach erfasst die Bindungswirkung bei rechtskräftigen Strafurteilen nur diejenigen Feststellungen, die zu den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören, die Grundlage der Verurteilung ist, nicht aber etwa auch diejenigen Feststellungen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB (vgl. Urteile vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 juris Rn. 29 und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 2.03 - Buchholz 235.01 § 84 WDO 2002 Nr. 2 S. 3) oder sonst für den Strafausspruch oder das Strafmaß Bedeutung haben.
  • BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 145.85

    Bindung der Disziplinargerichte an tatsächliche Feststellungen in

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Es handelt sich hierbei um eine für Disziplinarverfahren gesetzlich bestimmte Ausnahme von der grundsätzlichen Freiheit der Gerichte bei der Feststellung des von ihnen unter bestimmten rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachverhalts (Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 1 D 145.85 - BVerwGE 83, 180).
  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
    Folgerichtig ist eine Ausnahme von der Bindungswirkung im Falle der offenkundigen Unrichtigkeit auch nur hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, nicht aber hinsichtlich des nicht bindenden Strafausspruchs vorgesehen (vgl. § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG; vgl. zur Lösung von grundsätzlich bindenden Feststellungen im Disziplinarverfahren zuletzt Beschluss vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 74.11 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass das Strafrecht und das Disziplinarrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34; Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 und vom 21. Juni 2017 - 2 B 50.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 44 Rn. 11).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - juris Rn. 6, vom 14. Oktober 2015 - 2 B 62.14 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 12).
  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Die Verwaltungsgerichte sind berechtigt und verpflichtet, sich von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zu lösen und den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt selbst zu ermitteln, wenn sie ansonsten "sehenden Auges" auf der Grundlage eines unrichtigen oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbaren Sachverhalts entscheiden müssten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10 - Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 120/11 - Beschluss vom 15. Mai 2013 - 2 B 20/12 - Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12 - jeweils juris; Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60/14 - ZBR 2015, 34).
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