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   BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96   

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BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96 (https://dejure.org/1997,13196)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 2 B 123.96 (https://dejure.org/1997,13196)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 2 B 123.96 (https://dejure.org/1997,13196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an eine rechtmäßige Umsetzung - Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Indessen ist die erste Frage durch die Rechtsprechung des Senats dahin gehend geklärt, daß der Dienstherr einen Beamten innerhalb der Beschäftigungsbehörde aus jedem sachlichen Grunde auf einen anderen, seinem statusrechtlichen Amt gemäßen Dienstposten umsetzen kann (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; 89, 199 ).

    Aus dem Dargelegten ergibt sich zugleich, daß die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) vom angeführten Urteil des Senats vom 28. November 1991 (BVerwGE 89, 199) nicht vorliegt, vielmehr das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit diesem Urteil steht.

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von der seitens der Beschwerde wiedergegebenen Auffassung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. Februar 1986 - 1 A 2777/83 - (ZBR 1986, 274) ab, wonach eine Umsetzung rechtswidrig ist, die auf einen Sachverhalt gestützt wird, der tatsächlich nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Indessen ist die erste Frage durch die Rechtsprechung des Senats dahin gehend geklärt, daß der Dienstherr einen Beamten innerhalb der Beschäftigungsbehörde aus jedem sachlichen Grunde auf einen anderen, seinem statusrechtlichen Amt gemäßen Dienstposten umsetzen kann (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; 89, 199 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt - ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr, u.a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1986 - 1 A 2777/83
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von der seitens der Beschwerde wiedergegebenen Auffassung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. Februar 1986 - 1 A 2777/83 - (ZBR 1986, 274) ab, wonach eine Umsetzung rechtswidrig ist, die auf einen Sachverhalt gestützt wird, der tatsächlich nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 123.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Hamburg, 10.08.2010 - 1 Bs 121/10

    Anforderung an Auswahlentscheidung bei Umsetzung eines Beamten; Lebensalter;

    a) Zwar steht der Antragsgegnerin bei der Umsetzungsentscheidung ein weiter Ermessensspielraum zu, und der Beamte ist gegen eine Umsetzung in geringerem Maße rechtlich geschützt als bei einer Versetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997, 2 B 123.96, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2004, 1 Bs 271/04).
  • VG Freiburg, 28.03.2001 - 1 K 2291/98
    Schließlich entfalten auch Besonderheiten des dem Beamten bisher übertragenen Dienstpostens, wie z.B. der Umfang einer Vorgesetztenfunktion, Leitungsaufgaben, Beförderungsmöglichkeiten oder ein etwaiges gesellschaftliches Ansehen keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Umsetzung einschränkende Wirkung (st. Rspr. vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 2 B 123/96 -, Urt. v. 27.2.1992 - 2 C 45/89 -, NVwZ 1992, 1096, 1097 und v. 22.5.1980, a.a.O., S. 150 f.).
  • VG Lüneburg, 20.01.2003 - 1 B 86/02

    Amtsangemessene Beschäftigung; Anhörung; Anordnungsgrund; Disziplinarverfahren;

    Der Dienstherrn kann einen Beamten innerhalb der Beschäftigungsbehörde mithin aus jedem "sachlichen Grund" auf einen anderen, seinem statusrechtlichen Amt gemäßen Dienstposten umsetzen; das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses ist hierbei nicht erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000 - 2 B 42.00 - und Beschl. v. 25.6.1997 - 2 B 123/96 -, ).
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