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   BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91   

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https://dejure.org/1991,5682
BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91 (https://dejure.org/1991,5682)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 2 B 123.91 (https://dejure.org/1991,5682)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 2 B 123.91 (https://dejure.org/1991,5682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt - Geschiedener Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 852
  • NVwZ 1992, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 54.88

    Beamtenversorgung - Versorgungsausgleich - Rentenminderung - Anrechnung auf den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91
    Von der Gültigkeit der Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, wonach der fiktive volle Rentenbetrag anzurechnen ist, ist auch der beschließende Senat im Urteil vom 31. Mai 1990 (BVerwGE 85, 185 ) ausgegangen.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91
    Die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit sowohl der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Ruhensregelung als auch des Systems des Versorgungsausgleichs, das die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 BeamtVG einschließt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl. BVerfGE 53, 257; 76, 256).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91
    Die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit sowohl der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Ruhensregelung als auch des Systems des Versorgungsausgleichs, das die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 BeamtVG einschließt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl. BVerfGE 53, 257; 76, 256).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00

    Versorgungsausgleich im Gesamtversorgungssystem

    Der durch den Versorgungsausgleich Belastete hat andererseits auch im Umfang der Rentenminderung einen Rentenanspruch erdient und würde den Dienstherrn mit den Folgen einer Ehescheidung belasten, wenn nur der nach dem Versorgungsausgleich verminderte Rentenbetrag in die Ruhensberechnungen eingestellt würde (Schütz/Schachel BeamtVG Stand April 2000 Teil D § 55 Rn. 19; vgl. BVerwG 24. Oktober 1991 - 2 B 123/91 - NJW 1992, 852).
  • VG München, 08.05.2009 - M 21 K 08.1182

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung der nicht um den Versorgungsausgleich gekürzten

    Dasselbe gelte für die Anrechnung der fiktiven vollen Rente auf das Ruhegehalt eines geschiedenen Beamten nach § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG (BVerwG vom 24.10.1991 - 2 B 123.91).

    Auch gegen die Verfassungsmäßigkeit der nach § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG zu bewirkenden Anrechnung der fiktiven vollen Rente auf das Ruhegehalt eines geschiedenen Beamten bestehen rechtlich keine Bedenken (BVerwG vom 24.10.1991 - 2 B 123.91 - NJW 1992, 852 = RiA 1992, 81 = DÖD 1992, 241 = Schütz BeamtR ES/C III 1.3 Nr. 14 = Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 15).

    § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG zielt darauf ab und führt zu dem Ergebnis, dass im Falle der Scheidung eines Beamten der Dienstherr für die Versorgung des Beamten und seines geschiedenen Ehegatten im Gesamtergebnis grundsätzlich nicht mehr aufwendet, als er ohne Scheidung an den Beamten allein zu leisten gehabt hätte (BVerwG vom 24.10.1991, a.a.O.).

  • LAG Köln, 28.01.2000 - 11 Sa 1085/99

    PSV; Altersrente; Gesamtversorgung; Scheidung; Versorgungsausgleich;

    Die Vereinbarkeit des Verfahrens mit dem Gleichheitsgrundsatz wurde höchstrichterlich bereits festgestellt ( BVerwG, Beschluß vom 24.10.1991 2 B 123/91 in NJW 1992, 852).
  • VG Berlin, 29.06.2016 - 28 K 27.13

    Beamtenversorgung: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge

    Der Dienstherr hätte sogar mehr für die Versorgung des Beamten aufzubringen als er ohne die Scheidung zu leisten hätte (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 7/2015 zu Art. 2 Nrn. 2,3 und 5 Seite 10 zum Entwurf einer Vorgängerregelung zu § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG [§ 115 Abs. 2 Satz 3 BBG 1976] ; Fürst, GKÖD Band I Teil 3c, O § 55 Rn. 14 Seite 20; Kugele/Brinktrine, BeamtVG, § 55 Rn. 8; Plog/Wiedow, BeamtVG § 55 Rn. 157 f.; Stegmüller/Schmalhofer/ Bauer, Beamtenversorgungsrecht, § 55 Rn. 147; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 123.91 -, NJW 1992, 852; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 8. Mai 2009 - M 21 K 08.1182 -, Juris Rn. 28 und Urteil vom 27. Februar 2007 - M 5 K 06.1183 -, Juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 1 A 185/15

    Anrechnung einer fiktiven Rente eines Beamten ohne Möglichkeit der Nachzahlung

    BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 2 B 123.91 -, NJW 1992, 852 = juris, Rn. 2 (zu § 51 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG alter Fassung, dem heute § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG entspricht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von auf § 1587b BGB beruhenden

    Im Übrigen kann auch keine Rede davon sein, dass dem Dienstherrn mit § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG nur die Möglichkeit eröffnet wird, wie der Kläger meint, "schlicht" zu seinen Lasten einzusparen, weil der Dienstherr mit der Regelung nur davon verschont wird, die finanziellen Folgen der Scheidung und des Versorgungsausgleichs - also ein Mehr gegenüber den Aufwendungen, die er an den Beamten ohne die Scheidung zu leisten gehabt hätte - mitzutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 2 B 123.91 -, juris Rn. 2).
  • OLG München, 26.04.2012 - 23 U 1293/11

    Grenzspeditionsvertrag: Haftung des Auftraggebers für dem Spediteur entstandene

    Für die Arbeitsleistung eines Unternehmers kommt es darauf an, ob ein schadensbedingter Kostenaufwand zur Überbrückung des Ausfalls des Unternehmers entstanden ist oder ohne die Schädigung zu erwartende, gegebenenfalls auch gesteigerte Gewinne, nicht gemacht werden konnten (BGH NJW 1970, S. 1411, 1412; BGH NJW 1992, S. 852, BGH NJW 1996, S. 921, 922).
  • LAG Köln, 09.02.2022 - 11 Sa 564/21

    Betriebliche; beamtenähnliche Altersversorgung

    Es ist daher der fiktive volle Rentenbetrag anzurechnen (vgl. hierzu im Einzelnen u. a.: BVerwG, Beschl. v. 31.05.1990 - 2 C 54/88 -, BVerwG, Beschl. v. 24.10.1991 - 2 B 123/91 - VG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2009 - 23 K 2012/07 -, VG Saarland, Urt. v. 27.03.2012 - 2 K 902/10 -).
  • VG Saarlouis, 27.03.2012 - 2 K 902/10

    Beamtenversorgung - Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge gemäß § 55

    BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 -2 C 54.88-, BVerwGE 85, 185 und Beschluss vom 24.10.1991 -2 B 123.91-, DÖD 1992, 241.
  • VG Berlin, 13.03.2015 - 28 K 294.13

    Anrechnung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf die Ehefrau übertragenen

    (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 7/2015 zu Art. 2 Nrn. 2,3 und 5 Seite 10 zum Entwurf einer Vorgängerregelung zu § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG [§ 115 Abs. 2 Satz 3 BBG 1976] ; Fürst, GKÖD Band I Teil 3c, O § 55 Rn. 14 Seite 20; Kugele/Brinktrine, BeamtVG, § 55 Rn. 8; Plog/Wiedow, BeamtVG § 55 Rn. 157 f.; Stegmüller/Schmalhofer/ Bauer, Beamtenversorgungsrecht, § 55 Rn. 147; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 123.91 -, NJW 1992, 852; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 8. Mai 2009 - M 21 K 08.1182 -, Juris Rn. 28 und Urteil vom 27. Februar 2007 - M 5 K 06.1183 -, Juris Rn. 18).
  • VG Gießen, 05.03.2008 - 8 E 403/07

    Anrechnung der Rente auf soldatenrechtliche Versorgung

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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