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   OVG Sachsen, 02.11.2005 - 2 B 125/05   

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https://dejure.org/2005,14778
OVG Sachsen, 02.11.2005 - 2 B 125/05 (https://dejure.org/2005,14778)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 B 125/05 (https://dejure.org/2005,14778)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 B 125/05 (https://dejure.org/2005,14778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 291, § 79

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesszinsen als Ausdruck einer Risikozuweisung durch den Gesetzgeber; Sachliche Rechtfertigung für die Gewährung von Prozesszinsen in dem Prozesskostenrisiko der klagenden Partei liegend

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BBG § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 291; BBG § 79
    Prozesszinsen, Rechtshängigkeit, Musterverfahren, Fürsorgepflicht, Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 613
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2005 - 2 B 125/05
    Demgemäß gebietet die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines Antrags, der für sie in Betracht kommen könnte, aufmerksam macht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2002, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120; Urt. v. 30.1.1997, BVerwGE 104, 55 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2005 - 2 B 125/05
    Ihr selbstständiger Rechtsgrund ist allein die Rechtshängigkeit einer Zahlungsforderung: Nach dem gesetzgeberischen Zweck des § 291 BGB wird der Schuldner schon deshalb einer Zinspflicht unterworfen, weil er es zum Prozess hat kommen lassen und für das eingegangene Risiko einstehen soll (BVerwG, Urt. v. 22.2.2001, BVerwGE 114, 61 ff. m.w.N; Walchshöfer in: Münchner Kommentar, BGB, Bd. 2, 2. Aufl., § 291 RdNr. 1).
  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2005 - 2 B 125/05
    Die Ausdehnung der Vorschrift auf Fälle, in denen der Schuldner die Geldschuld bereits nach Durchführung eines Vorverfahren begleicht, hätte demzufolge einer ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber bedurft (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.1962, BVerwGE 14, 1 ff.).
  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    6. Der Anspruch auf Prozesszinsen ergibt sich aus § 291 BGB, der auf die 50 Geltendmachung besoldungsrechtlicher Ansprüche entsprechende Anwendung findet (vgl. Senatsbeschl. v. 2. November 2005, DÖV 2006, 613).
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