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   VGH Hessen, 04.08.2010 - 2 B 1251/10   

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VGH Hessen, 04.08.2010 - 2 B 1251/10 (https://dejure.org/2010,98037)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 B 1251/10 (https://dejure.org/2010,98037)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 B 1251/10 (https://dejure.org/2010,98037)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Soweit der Antragsteller - insoweit zutreffend - auf den Umstand hinweist, dass in der Vergangenheit ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (So z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 -, juris, sowie auch der beschließende Senat: Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2010 - 2 A 1016/09.Z - vom 3. Mai 2010 - 2 B 441/10 - vom 4. August 2010 - 2 B 1251/10 - vom 15. September 2016 - 2 B 2335/16 - vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - vom 21. April 2017 - 2 B 804/17 - und vom 12. Juni 2017 - 2 B 1203/17 -) erst ab einem Wert von 2, 0 ng/ml vom fehlenden Trennungsvermögen eines Fahrzeugführers ausgegangen ist, führt dies deshalb nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • OVG Sachsen, 29.01.2021 - 6 B 390/20

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln - Ungeeignetheit zur Teilnahme am

    Jedenfalls sofern - wie hier - eine Verknüpfung der Einnahme der Drogen mit dem Straßenverkehr besteht, ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht unverhältnismäßig (so ebenfalls HessVGH, Beschl. v. 4. August 2010 - 2 B 1251/10 -, juris Rn. 6), weil dann die Regelvermutung des Verordnungsgebers, dass bereits die Einnahme von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Cannabis die Fahreignung ausschließt, Platz greift (vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 1 M 22/06 -, juris Rn. 19, 24; v. 19. März 2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 14).
  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

    Besteht zum Zeitpunkt der behördlichen bzw. auch der gerichtlichen Entscheidung die festgestellte Gefahrenlage noch, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung ungeachtet der Dauer des Verwaltungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 B 1251/10 -, juris Rn. 15).
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