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   BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86   

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BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86 (https://dejure.org/1986,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1986 - 2 B 127.86 (https://dejure.org/1986,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 2 B 127.86 (https://dejure.org/1986,2799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Prozessfähigkeit eines Klägers - Anspruch auf rechtliches Gehör - Pflicht zur Sachaufklärung eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Dies gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung eines vorhandenen Gutachtens für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Dies kann der Fall sein, wenn das bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen ist oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Dies kann der Fall sein, wenn das bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen ist oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    Dies gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung eines vorhandenen Gutachtens für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 7 B 143.77

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflegers bei einem prozessunfähigen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Jedenfalls ist dies auf dem Gebiet der Sozialhilfe der Fall, wenn - wie hier - die Hilfebedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozessunfähigkeit führt (vgl BVerwG, Beschluss vom 9.12.1986 - 2 B 127/86 - juris) .
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19

    Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl

    Die unterlassene Einholung eines weiteren Gutachtens kann deshalb nur verfahrensfehlerhaft sein, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten nicht den ihm obliegenden Zweck zu erfüllen vermag, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1986 - 2 B 127/86 - juris Rn. 8, m.w.N.; ebenso jeweils zur Frage der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 2 B 52/92 - juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 05.05.1982 - IVb ZR 707/80 - BGHZ 84, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Die unterlassene Einholung eines weiteren Gutachtens kann deshalb nur verfahrensfehlerhaft sein, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten nicht den ihm obliegenden Zweck zu erfüllen vermag, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1986 - 2 B 127/86 - juris Rn. 8, m.w.N.; ebenso jeweils zur Frage der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 2 B 52/92 - juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 05.05.1982 - IVb ZR 707/80 - BGHZ 84, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2014 - 2 S 873/14

    Zur Frage der Notwendigkeit zur Bestellung eines Prozesspflegers

    Maßgebend ist insoweit die Erwägung, dass die Stellung eines durch einen Eingriffsakt betroffenen Klägers der des Beklagten im Zivilprozess vergleichbar ist (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1986 - 2 B 127/86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2; Urteil vom 03.12.1965 - VII C 90.61 - NJW 1966, 1883; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668

    Beschwerde gegen Bestellung eines Prozesspflegers

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in engen Grenzen in bestimmten Fällen gemäß § 62 Abs. 4 VwGO i.V.m. § 57 Abs. 1 ZPO analog auch für einen prozessunfähigen Kläger ein Prozesspfleger bestellt werden kann, so unter anderem in Fällen der Eingriffsverwaltung (BVerwG, B.v. 9.12.1986 - 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2 = juris Rn. 5 m.w.N.; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, § 62 Rn. 16; Czybulka/Siegel in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 56).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).
  • VG Freiburg, 14.04.2022 - 10 K 217/22

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine durch Eingemeindung untergegangene

    b) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozessunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozessunfähigkeit führt, oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. Dezember 1986 - 2 B 127.86 -, juris).
  • VG Stuttgart, 31.10.2018 - 7 K 3215/18

    Kommunalrecht: Einspruch gegen Bürgermeisterwahl wegen Formfehlers; Die Frage

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1986 - 2 B 127/86 -, juris, Rn. 5 m.w.N.) hat zwar in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise die Bestellung eines besonderen Vertreters für einen prozessunfähigen Kläger für geboten gehalten.
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 B 134.91

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Die Voraussetzungen für die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 62 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 57 Abs. 1 ZPO liegen nicht vor (Beschlüsse vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 22.04.1988 - 2 B 104.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die unterlassene Einholung eines weiteren oder die Ergänzung eines vorhandenen Gutachtens kann deshalb nur dann verfahrensfehlerhaft sein, wenn sich dem Gericht bei der von ihm vertretenen Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme aufdrängen mußte, weil das bereits vorliegende Gutachten nicht den damit verfolgten Zweck erfüllen konnte, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhaltserforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 -).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 11 B 69.92

    Voraussetzungen für den Erfolg eines Antrags auf Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BVerwG, 26.09.1989 - 2 CB 32.89

    Anträge auf Verweisung des Rechtsstreits an andere Gerichte - Antrag auf

  • VG Düsseldorf, 22.04.2004 - 15 L 970/04

    Das ein persönliches Vorspracherecht im Medizinischen Dekanat vereitelnde

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 7 E 10340/19

    Anhaltspunkt, Antrag, Aufhebung, Ausbildung, Ausbildungsförderung,

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