Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 15.04.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13531
BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2002,13531)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2002 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2002,13531)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2002,13531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit einer Ermächtigung des Dienstherrn zur Teilzeitbeschäftigung von neu einzustellenden Beamten - Prinzip der verfassungskonformen Auslegung - Richterliche Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - (BVerwGE 110, 363 ) geklärt.

    § 80 c NBG erlaubt neben der Auslegung, die das Verwaltungsgericht in dem erstinstanzlichen Urteil gefunden hat, auch diejenige, die das Berufungsgericht für richtig hält und die übereinstimmt mit der Interpretation des § 85 c Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. Juli 1997 (GVBl I S. 206) durch den beschließenden Senat im Urteil vom 2. März 2000 (a.a.O.).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    Selbst wenn die Gesetzesmaterialien darauf hindeuteten, dass der Niedersächsische Gesetzgeber mit § 80 c NBG die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung ermöglichen wollte, ist dieser Wille für die Interpretation nur insoweit bedeutsam, als er auch im Gesetzestext selbst Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BVerfGE 62, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 06.03.2000 - 6 B 79.99

    Stellung eines Gebäudes unter Denkmalschutz - Fehlen eines Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    Hat § 80 c NBG nach der - mittels der anerkannten Auslegungsmethoden gewonnenen - Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, auf die für die Frage nach seiner Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BverfGG abzustellen ist, einen Inhalt, der keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm hervorzurufen vermag, liegt weder ein Verfahrensfehler in Gestalt der Missachtung der Vorlagepflicht vor (vgl. auch Beschluss vom 6. März 2000 - BVerwG 6 B 79.99 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 10 S. 3 m.w.N.) noch stellt sich die Frage nach den rechtlichen Folgen einer derartigen Missachtung.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
    Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers so viel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 2 S. 2).
  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00

    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung;

    Denn eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33. Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren (Nds. OVG, U. v. 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -, NdsRPfl 2002, 174, im Anschluss an BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, bestätigt durch BVerwG, B. v. 18.06.2002 - 2 B 13.02 -).
  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 109/01

    Bestandskraft; Einstellungsteilzeit; Rücknahme; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 02.03.2000 - 2 C 1.99 -) wie auch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 - bestätigt durch: BVerwG, B. v. 18.06.2002 - 2 B 13.02 - ) haben nicht zu einer Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. VwVfG geführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25456
OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2005,25456)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2005 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2005,25456)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2005 - 2 B 13.02 (https://dejure.org/2005,25456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Nutzung des Grundstücks zum Bau eines Gebäudes; Rückforderung einer bezahlten Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Verringerung des Ablösebedarfs auf Grund einer Nutzungsänderung des Grundstücks; Bezahlung von ...

  • Judicialis

    Stellplatz-AblösungsVO § 1; ; Stellplatz-AblösungsVO § 3 Satz 3; ; VwVfG § 49 Abs. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 5; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwGO § 132; ; VwGO § 154 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin, 16.04.2002 - 2 B 18.98
    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Dies wäre auch mit dem Bestandsschutzgedanken des Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

    Unabhängig davon ist auch der Übergangsregelung in Art. 111 dieses Gesetzes zu entnehmen, dass es trotz der entfallenen Pkw-Stellplatzpflicht bei den bereits gezahlten Ablösungsbeträgen bleiben sollte; etwas anderes galt nur für die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch nicht geleisteten Zahlungen von Ablösungsbeträgen (zu den Gründen für diese Übergangsregelung vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

    Die Geltendmachung eines öffentlich-rechlichen Erstattungsanspruchs stellt in solchen Fällen vielmehr eine unzulässige, dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechende Rechtsausübung dar, weil im Nachhinein versucht wird, den Rechtsgrund mit dem Ziel der Rückzahlung anzufechten, obwohl die Gegenleistung (Baugenehmigung) und die dadurch erlangten Vorteile zunächst voll ausgenutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1973, NJW 1974, S. 2247, 2248; Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

  • OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95

    Baurecht, Grenzgarage, Wandhöhe, Baugenehmigung, Verhältnis einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Eine Nachtragsgenehmigung tritt zwar in Bezug auf die zugelassenen Änderungen ergänzend an die Stelle der entsprechenden Regelungen in der ursprünglichen Baugenehmigung und bildet mit dieser gemeinsam eine untrennbare Einheit (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1995, BRS 58 Nr. 137; VGH BW, Urteil vom 19. Oktober 1995, BauR 1996, 372; Kerkmann/Sattler, Tektur-, Nachtrags- und Änderungsgenehmigung im Baurecht, BauR 2005, 47, 52, 53 m.w.N.).

    Eine Änderungsgenehmigung wäre dagegen ohnehin eine neue selbst-ständige Baugenehmigung, die unabhängig von der ursprünglich erteilten Baugenehmigung die Ausführung eines anderen Bauvorhabens erlaubt (aliud) und naturgemäß nur "isoliert" angefochten werden kann (vgl. Kerkmann/Sattler, a.a.O., S. 53, OVG Bln, Urteil vom 5. Dezember 1995, BRS 58 Nr. 137; BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2000, BRS 63 Nr. 172).

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Nachträgliche Rechtsänderungen können sich nur auf solche Verwaltungsakte auswirken, die wesensgemäß ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis begründen und deren Rechtsfolgen vom dauerhaften Vorliegen der Erlassvoraussetzungen bzw. von dem jeweils einschlägigen materiellen Recht abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1979, BVerwGE 59, 148, 159 f.; Mager, Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten, Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 669, S. 80, 90).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Verwaltungsakte, die auf eine einmalige Gestaltung der Rechtslage gerichtet sind, bleiben dagegen von nachträglichen Rechtsänderungen unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1997, BVerwGE 104, 115 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Die Anspruchsvoraussetzungen dieses eigenständigen Rechtsinstituts des öffentlichen Rechts entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985, NJW 1985, S. 2436 m.w.N.), mit dem rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden können.
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Die Geltendmachung eines öffentlich-rechlichen Erstattungsanspruchs stellt in solchen Fällen vielmehr eine unzulässige, dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechende Rechtsausübung dar, weil im Nachhinein versucht wird, den Rechtsgrund mit dem Ziel der Rückzahlung anzufechten, obwohl die Gegenleistung (Baugenehmigung) und die dadurch erlangten Vorteile zunächst voll ausgenutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1973, NJW 1974, S. 2247, 2248; Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Dies ist jedoch insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (BauR 2005, 375) zur Frage der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von Ausgleichsbeträgen zur Stellplatzablösung nicht der Fall.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 3 S 2295/94

    Abgrenzung von Änderungsbaugenehmigung zu Nachtragsgenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Eine Nachtragsgenehmigung tritt zwar in Bezug auf die zugelassenen Änderungen ergänzend an die Stelle der entsprechenden Regelungen in der ursprünglichen Baugenehmigung und bildet mit dieser gemeinsam eine untrennbare Einheit (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1995, BRS 58 Nr. 137; VGH BW, Urteil vom 19. Oktober 1995, BauR 1996, 372; Kerkmann/Sattler, Tektur-, Nachtrags- und Änderungsgenehmigung im Baurecht, BauR 2005, 47, 52, 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Eine Ermessensreduzierung auf einen Widerruf käme jedoch nur in Betracht, wenn die Berufung auf die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts durch die Behörde schlechthin unerträglich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 m.w.N.), wie beispielsweise bei einer eventuellen Verfassungswidrigkeit der für die Erhebung der Stellplatzablösung maßgeblichen Norm.
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02
    Dies genügt den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2003, NVwZ-RR 2004, 220).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Nur im umgekehrten Fall besteht Akzessorietät, weil der Nachtragsgenehmigung mit dem Erlöschen der ursprünglichen Baugenehmigung die Grundlage entzogen wird (vgl. OVG Bln, Urteil vom 15. April 2005 - OVG 2 B 13.02 - m.w.N., Kerkmann/Sattler, Tektur-, Nachtrags- und Änderungsgenehmigung im Baurecht, BauR 2005, 47, 52).
  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 1 A 206/18

    Stellplatzablöse; Erlöschen einer Baugenehmigung; öffentlich-rechtlicher

    Der hier allein in Betracht kommende Erstattungsanspruch setzt danach voraus, dass eine Leistung ohne rechtlichen Grund erlangt wurde, der Rechtsgrund später weggefallen oder der bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 15. April 2005 - 2 B 13.02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht