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   BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93   

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BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93 (https://dejure.org/1994,3629)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1994 - 2 B 134.93 (https://dejure.org/1994,3629)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - 2 B 134.93 (https://dejure.org/1994,3629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Im Hinblick auf diese Rechtslage kommt es auf die von der Beschwerde unter I. 4. in bezug auf die vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils hilfsweise angestellten Erwägungen zur Unbegründetheit des Feststellungsantrags gemäß § 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO erhobenen Verfahrens- und Divergenzrügen rechtlich nicht an (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

    Ist ein Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Im Hinblick auf diese Rechtslage kommt es auf die von der Beschwerde unter I. 4. in bezug auf die vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils hilfsweise angestellten Erwägungen zur Unbegründetheit des Feststellungsantrags gemäß § 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO erhobenen Verfahrens- und Divergenzrügen rechtlich nicht an (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

    Ist ein Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Im Hinblick auf diese Rechtslage kommt es auf die von der Beschwerde unter I. 4. in bezug auf die vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils hilfsweise angestellten Erwägungen zur Unbegründetheit des Feststellungsantrags gemäß § 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO erhobenen Verfahrens- und Divergenzrügen rechtlich nicht an (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

    Ist ein Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Bewerber um eine ausgeschriebene und zu besetzende Stelle keinen Anspruch darauf hat, ernannt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sämtliche Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. dazu Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ; vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - jeweils m.w.N. sowie Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - ).

    Gleiches gilt für die Abweichungsrüge in bezug auf das Urteil des Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - (Buchholz 310 § 142 Nr. 10 = ZBR 1988, 222).

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).

    Ob es sie auf den vorliegenden Fall zu Recht und zutreffend angewandt hat, ist für die Frage der Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ohne Belang (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    ob der Dienstherr aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet ist, den Beamten in das statusmäßige Amt zu befördern, das zu dem ihm übertragenen konkret-funktionellen Amt (Dienstposten) gehört, bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung, sondern ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres zu verneinen (vgl. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - und vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 39.82 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    ob der Dienstherr aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet ist, den Beamten in das statusmäßige Amt zu befördern, das zu dem ihm übertragenen konkret-funktionellen Amt (Dienstposten) gehört, bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung, sondern ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres zu verneinen (vgl. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - und vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 39.82 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Bewerber um eine ausgeschriebene und zu besetzende Stelle keinen Anspruch darauf hat, ernannt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sämtliche Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. dazu Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ; vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - jeweils m.w.N. sowie Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93
    Soweit die Beschwerde in bezug auf den vom Berufungsgericht verneinten Beförderungsanspruch des Klägers eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - (Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 = ZBR 1990, 347) rügt, fehlt es gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO schon an der Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen das Oberverwaltungsgericht in seinen tragenden Entscheidungsgründen von den tragenden Gründen der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 B 175.92

    Aufhebung eines Urteil eines Verwaltungsgerichts und Zurückverweisung der Sache

  • OVG Hamburg, 23.11.1990 - Bf I 49/90

    Verfahrensmangel; Zurückverweisung; Wesentlicher Verfahrensmangel; Verzögerte

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [insoweit in Buchholz 232 § 79 Nr. 66 nicht abgedruckt]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 -).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höherbewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus eine Verpflichtung zur Beförderung ergibt (BVerwG 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - mwN).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Bewerber keinen Anspruch darauf hat, ernannt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sämtliche Voraussetzungen einer Stelle erfüllt (vgl. dazu 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - mwN; 29. April 1992 - 2 B 68/92 - DVBl. 1992, 918).

  • VG Arnsberg, 16.01.2013 - 2 K 2477/11

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Rechtliche Ausgestaltung des Merkmals der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1975 - 2 C 30.73 -, ZBR 1976, 149, und vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 -, DVBl 1985, 746, sowie Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 B 134.93 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. März 2002 - 6 A 2048/96 - OVG Schl.-Holst., Urteil vom 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 -, juris Rn. 26; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005 - 26 K 1073/75 -, juris; Urteile der Kammer vom 24. August 2011 - 2 K 3218/09 - und vom 29. Juni 2011 - 2 K 1787/09 -.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 -, DÖD 2009, 99, und vom 15. Juli 1994 - 2 B 134.93 -, juris; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 -, DVBl 1985, 746.

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Dies setzt nicht nur voraus, dass der Dienstherr seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er den betreffenden Beamten für den am besten Geeigneten hält, sondern eben auch, dass eine freie und besetzbare Planstelle der entsprechenden Wertigkeit vorhanden ist, in die der Beamte nach § 49 Abs. 1 ThürLHO eingewiesen werden kann, und dass der Dienstherr diese Stelle im Wege der Beförderung tatsächlich besetzen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 12.12.2012 - B 5 K 10.497

    Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit mit anschließender nicht

    Der Dienstherr hat die Pflicht, den Beamten in seinem beruflichen Fortkommen zu unterstützen und ihn nicht an einem angemessenen beruflichen Aufstieg zu hindern (ständige Rechtsprechung, BVerwG, U. v. 31. Mai 1990, Az.: 2 C 16/89; U. v. 15. Juli 1994, Az.: 2 B 134/93; BayVGH, B. v. 18. Juli 2005, Az.: 3 ZB 04.1095;- juris -).

    Das bedeutet, dass es dem Dienstherrn aus Gründen der Fürsorgepflicht untersagt ist, sich bei der Entscheidung über die Beförderung eines Beamten von anderen als sachlichen Erwägungen leiten zu lassen (BVerwG, B. v. 15. Juli 1994, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 16.09.2022 - 5 Bs 119/22

    Beamtenauswahl; Abbruch eines internen Auswahlverfahrens; externe

    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen, und zwar auch dann, wenn der Beförderungsbewerber sämtliche Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.; Beschl. v. 15.7.1994, 2 B 134.93, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Dabei genügt es - anders als bei einer vorgenommenen Auswahlentscheidung zwischen Bewerbern -, wenn der Dienstherr, ohne dass Anhaltspunkte für ein willkürliches, nicht mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarendes Vorgehen vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.2011, 2 A 2/09, NVwZ 2011, 1528, juris Rn. 21 m.w.N.), den Ausgang des ersten Auswahlverfahrens als unbefriedigend empfindet (BVerwG, Beschl. v. 29.7.2020, 2 VR 3/20, juris Rn. 13) bzw. den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, 2 C 21/95, BVerwGE 101, 112, juris Rn. 23), und zwar auch dann, wenn dieser sämtliche Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 15.7.1994, 2 B 134/93, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Minden, 26.02.2003 - 4 K 3298/01

    Anspruch eines Forstamtmanns auf Beförderung bzw. auf erneute Entscheidung über

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.1994 - 2 B 134/93 - juris- Rechtsprechung, Dokument Nr.: WBRE410000246, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.1994 - 2 B 134/93 - juris- Rechtsprechung, Dokument Nr.: WBRE410000246, m.w.N.

  • VG Hamburg, 03.09.2010 - 8 K 2652/08

    Kein Beförderungsanspruch wegen Wahrnehmung der Obliegenheiten eines

    Aus der Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Dienstpostens folgt in aller Regel kein Anspruch des Beamten auf Verleihung eines entsprechenden Status; vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus ohne Weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 39.82 - DVBl. 1985, 746, Beschluss vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 - juris).

    Aus der Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Dienstpostens folgt in aller Regel kein Anspruch des Beamten auf Verleihung eines entsprechenden Status; vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus ohne Weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 39.82 - DVBl. 1985, 746, Beschluss vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 - juris, jeweils m.w.N.).

  • VG Göttingen, 31.03.2004 - 3 A 3073/02

    Anspruch; Beförderung; Organisationsermessen; Schadensersatz

    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 - ).

    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten ohne Verpflichtung zur Beförderung gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.1994 - 2 B 134.93 -, Juris).

  • VG Arnsberg, 18.09.2013 - 2 K 2244/11

    Anspruch eines in den Ruhestand getretenen Beamten auf Schadensersatz wegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1975 - 2 C 30.73 -, ZBR 1976, 149, und vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 -, DVBl 1985, 746, sowie Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 B 134.93 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. März 2002 - 6 A 2048/96 - OVG Schl.-Holst., Urteil vom 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005 - 26 K 1073/75 -, juris; Urteile der Kammer vom 24. August 2011 - 2 K 3218/09 - und vom 29. Juni 2011 - 2 K 1787/09 -.
  • VG Saarlouis, 21.10.2014 - 2 K 381/13

    Kein Anspruch eines Beamten auf Beförderung bei Übertragung eines höher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2005 - 1 A 2488/03

    Durchsetzung eines Anspruch auf Beförderung, hilfsweise auf Neubescheidung des

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801

    Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung;

  • VG Saarlouis, 08.04.2014 - 2 K 1876/12

    Kein Anspruch auf Beförderung bei Übertragung eines höher bewerteten

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2010 - 5 ME 169/10

    Rechtmäßigkeit des Vorbehalts eines Dienstherrn zur Besetzung eines

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77

    Erledigung, Beförderungsanspruch, periodische Beurteilung, Beamter,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2010 - 1 B 1112/10

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Abbruch eines

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2008 - 1 L 167/08

    Stellenbesetzung; Beförderung; Auswahlverfahren; Abbruch; Ausschreibung;

  • OVG Sachsen, 03.03.2011 - 2 B 236/10

    Konkurrentenstreit, Abbruch des Auswahlverfahrens, Beurteilungen

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2009 - 1 L 1079/08

    Abbruch, Stellenbesetzung, Beförderung, Fortsetzung, Fortführung, Grund,

  • VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07

    Ortsamtsleiter Burglesum

  • VG Regensburg, 21.09.2015 - RN 1 E 15.1032

    Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen einer Beförderungsrunde

  • OVG Bremen, 19.01.1999 - 2 BB 399/98

    Besetzungsverfahren; Schulleitung; Bewährungszeit; Auswahlverfahren; Einstweilige

  • VG München, 21.01.2020 - M 5 K 17.5648

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

  • VG Regensburg, 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen höherwertiger Tätigkeit

  • VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.4519

    Erfolglose Klage auf Schadensersatz wegen zu spät erfolgter Beförderung

  • VG Magdeburg, 18.10.2011 - 5 A 60/10

    Schadensersatz wegen unterbliebener Ernennung zum Kanzler einer Fachhochschule

  • VG Göttingen, 31.03.2004 - 3 A 3095/02

    Anspruch; Beförderung; Organisationsermessen; Planstelle

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