Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 29.07.2002 - 2 B 139/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Kita-Gebühren; "Erhebung öffentlicher Abgaben und Kosten" i.S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Kita-Gebühren; Formelle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; GO § 5 Abs. 3 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 16.05.2002 - 7 L 115/02
- OVG Brandenburg, 29.07.2002 - 2 B 139/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 1 D 71/00
Übertragung der Grundschulträgerschaft durch eine amtsangehörige Gemeinde auf das …
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- OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 2 D 78/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 20.02.1997 - 2 B 107.96
Auslegung auslaufenden Landesrechts ohne in die Zukunft weisende und damit ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …
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- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07
Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung …
Es stellt grundsätzlich keinen Mangel der Ausfertigung einer Satzung dar, wenn die Unterschrift des Bürgermeisters nur den Text der beschlossenen Satzung abdeckt, nicht aber eine Anlage, die nach dem Text der Satzung deren Bestandteil ist (Fortführung von OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 29. Juli 2002- 2 B 139/02 -).Denn das Straßenreinigungsverzeichnis war dem Satzungstext ausweislich des von der Antragsgegnerin vorgelegten Vorgangs über das Zustandekommen der Satzung beigefügt, so dass es als Anlage - dem Zweck der Ausfertigung entsprechend - vom Oberbürgermeister auf seine Übereinstimmung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ("Identitätsfunktion") und das ordnungsgemäße Zustandekommen ("Legalitätsfunktion") in gleicher Weise wie der eigentliche Satzungstext geprüft werden konnte (in diesem Sinne bereits OVG Bbg., Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 B 139/02 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2006 - 9 L 5.06
Elternbeiträge, Kindertagesstätten, Gerichtskostenfreiheit
Es handelt sich bei Streitigkeiten um Elternbeiträge für die Kindergartenbetreuung unabhängig von der konkreten weiteren landesrechtlichen Ausgestaltung um ein Verfahren aus dem Sachgebiet der (Kinder- und) Jugendhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs - SGB VIII -, hier § 90 SGB VIII, für das gemäß § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 3 M 269/03 - LKV 2005, 456; OVG Bbg., Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 B 139/02 - OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. Mai 2005 - 12 A 11586/99 - zit n. Juris, a.A. OVG NW, Beschluss vom 15. November 2002 - 16 B 2228/02 - NVwZ-RR 2003, 607).