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BVerwG, 15.03.1999 - 2 B 14.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsvoraussetzung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 4 S 2434/96
- BVerwG, 15.03.1999 - 2 B 14.99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1999 - 2 B 14.99
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch die Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsverfahrens erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 <91 f.).
- BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00
Fahrpreisvergünstigungen für die bei dem Eisenbahn-Bundesamt beschäftigten …
In seinem Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 2 B 14.99 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat ausgeführt:. - BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 33.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
In seinem Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 2 B 14.99 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat ausgeführt:. - BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
In seinem Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 2 B 14.99 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat ausgeführt:.