Rechtsprechung
   OVG Berlin, 03.02.2005 - 2 B 14.04   

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https://dejure.org/2005,20887
OVG Berlin, 03.02.2005 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,20887)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,20887)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,20887)
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Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 470
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Demgegenüber haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 -, Juris, zu § 152a VwGO), das Oberverwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 , zu § 152a VwGO) und das Finanzgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E -, Juris, zu § 133a FGO) entschieden, dass eine Anhörungsrüge in derartigen Fällen unstatthaft sei.
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Die Frage, ob im Interesse der Entlastung des BVerfG von vermeidbaren Verfassungsbeschwerden die Regelung des § 178a SGG trotz des bewusst eng gefassten Wortlauts der Vorschrift jedenfalls auf die Rüge der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, zB des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , analog angewendet werden muss (so wohl Meyer-Ladewig, aaO, § 178a RdNr 12; ferner VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 - NJW 2005, 920 ; OVG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 - NJW 2005, 2171 zu § 152a VwGO , weil diese Gerichte Gegenvorstellungen ab 1. Januar 2005 generell für unstatthaft halten) und ob dies ggf auch für die Rüge der Verletzung des Willkürverbots gilt, kann hier offen bleiben, weil es bereits an einer schlüssigen Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen beider erhobener Rügen fehlt.
  • BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BayVGH 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 - OVG Berlin 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470, 471; FG Düsseldorf 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E - EFG 2005, 1789; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 321a Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 22.09.2004 - 2 B 14.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24601
OVG Berlin, 22.09.2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,24601)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,24601)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,24601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung bei fehlender Einhaltung der Begründungsfrist

  • Judicialis

    VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 3... ; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 5; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124 a Abs. 6 Satz 1; ; VwGO § 124 a Abs. 6 Satz 2; ; VwGO § 124 a Abs. 6 Satz 3; ; VwGO § 125 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 125 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; AsylVfG § 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Berlin, 22.09.2004 - 2 B 14.04
    Einem derartigen prozessökonomischen Aspekt trägt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung durch eine nach Maßgabe der jeweiligen konkreten Gegebenheiten im Einzelfall großzügige Anerkennung von inhaltlicher Verweisung und Bezugnahmen auf Begründungsschriftsätze im Zulassungsverfahren in nach Zulassung der Berufung fristgerecht eingereichten Schriftsätzen des Rechtsmittelführers Rechnung (vgl. das Urteil vom 8. März 2004, a.a.O., ferner das Urteil vom 15. Oktober 1999, NVwZ 2000, S. 315 - auf das sich die Klägerin zu Unrecht für ihre Rechtsauffassung beruft - und BVerwGE 107, S. 117, 122).

    Die in dem von der Klägerin genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 (DVBl. 1997, S. 1325) vertretene gegenteilige Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht später aufgegeben (BVerwGE 107, S. 117) und betraf im Übrigen eine von der jetzigen Regelung in der VwGO insoweit abweichende Fassung des § 78 des Asylverfahrensgesetzes.

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus OVG Berlin, 22.09.2004 - 2 B 14.04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, stellt die Einreichung eines gesonderten Schriftsatzes zur Begründung der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Berufung innerhalb der dafür vorgeschriebenen Monatsfrist eine unverzichtbare - Mindest- - Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung dar (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 8. März 2004, NVwZ-RR 2004, S. 541 mit Nachweisen); mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (vgl. die zitierte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2004 - 2 B 14.04   

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https://dejure.org/2004,20638
BVerwG, 29.09.2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,20638)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,20638)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 2 B 14.04 (https://dejure.org/2004,20638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,75348
OVG Berlin, 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,75348)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,75348)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 (https://dejure.org/2005,75348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 470
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Demgegenüber haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 -, Juris, zu § 152a VwGO), das Oberverwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 , zu § 152a VwGO) und das Finanzgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E -, Juris, zu § 133a FGO) entschieden, dass eine Anhörungsrüge in derartigen Fällen unstatthaft sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 65/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Anhörungsrüge; Isolierte Anfechtbarkeit von

    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 12 A 2234/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine einer Endentscheidung vorausgehende

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, 470; offen gelassen vom BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 5 B 143/07 - , Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 3.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2020 - 15 P 1/16

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung von Akteneinsicht

    Zum anderen würde die Einbeziehung von Zwischenentscheidungen in den Anwendungsbereich des § 152a VwGO nicht angemessen berücksichtigen, dass die VwGO die isolierte Anfechtung von Zwischenentscheidungen im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst einschränkt(vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 22, 16; OVG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 RB 1.05 -, juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 72/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 70/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 68/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 63/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 69/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 66/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ist durch den Gesetzgeber im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits bewusst eingeschränkt worden (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 RB 1.05, 2 B 14.04 -, NVwZ 2005, S. 470 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 67/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 7 B 64/07
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