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   BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86   

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BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86 (https://dejure.org/1987,2601)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 2 B 143.86 (https://dejure.org/1987,2601)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 2 B 143.86 (https://dejure.org/1987,2601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen Tätigkeit erworbener Erfahrungen beim Leistungsgrundsatz - Anspruch eines Beamten auf Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 ff.; 19, 252 ), sondern nur verlangen kann, daß der Dienstherr unter Ausschluß sachwidriger Erwägungen ermessensfehlerfrei über seine Beförderung entscheidet (vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ).

    Das Berufungsgericht hat auch nicht entgegen den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Senats vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - (BVerwGE 15, 7 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]) und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - (Buchholz 232.1 § 33 Nr. 1 = ZBR 1983, 182) die Pflicht des Dienstherrn, unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen sowie die Chancengleichheit der Bewerber zu gewährleisten, verneint.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] = ZBR 1981, 195 = DÖD 1980, 206) kommt nicht in Betracht.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 ff.; 19, 252 ), sondern nur verlangen kann, daß der Dienstherr unter Ausschluß sachwidriger Erwägungen ermessensfehlerfrei über seine Beförderung entscheidet (vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Insoweit fehlt es aber schon an der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welcher weiteren Beweismittel sich das Berufungsgericht nach Ansicht der Beschwerde hätte bedienen müssen, z.B. welche Akten es - über die bereits beigezogenen Personalakten hinaus - noch hätte beiziehen oder welche Zeugen oder Sachverständigen vernehmen müssen (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Welchen (sachlichen) Gesichtspunkten der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt, ist dabei seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Nachdem diese Umstände bereits Gegenstand der Erörterung im Verfahren waren, war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, den Kläger bzw. seinen Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es insoweit seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Nachdem diese Umstände bereits Gegenstand der Erörterung im Verfahren waren, war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, den Kläger bzw. seinen Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es insoweit seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Das Berufungsgericht hat auch nicht entgegen den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Senats vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - (BVerwGE 15, 7 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]) und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - (Buchholz 232.1 § 33 Nr. 1 = ZBR 1983, 182) die Pflicht des Dienstherrn, unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen sowie die Chancengleichheit der Bewerber zu gewährleisten, verneint.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86
    Insoweit fehlt es aber schon an der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welcher weiteren Beweismittel sich das Berufungsgericht nach Ansicht der Beschwerde hätte bedienen müssen, z.B. welche Akten es - über die bereits beigezogenen Personalakten hinaus - noch hätte beiziehen oder welche Zeugen oder Sachverständigen vernehmen müssen (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65

    Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten -

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Derartige Äußerungen, insbesondere bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen, können vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. auch Beschluss vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 B 143.86 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 3 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch besteht nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerwG, Urteile vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 - und vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 - sowie Beschluss vom 28.01.1987 - 2 B 143.86 - alle Juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Januar 1987 (- BVerwG 2 B 143.86 -, juris Rn. 12) entschieden, dass bei der Auswahl zwischen Bewerbern, von denen der eine nur bei der letzten Beurteilung, der andere mehrfach wiederholt mit "sehr gut" beurteilt worden ist, der Rahmen möglicher ermessensfreier Entscheidungen grundsätzlich nicht allein darauf verengt ist, dass gerade dieser Unterschied den Ausschlag geben muss.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Es liegt gleichermaßen im Ermessen des Dienstherrn, über einen längeren Zeitraum erbrachte dienstliche Leistungen in die Auswahlentscheidung einzubeziehen und dementsprechend frühere Beurteilungen mit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.1987 - 2 B 143.86 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 3).
  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143.86 -, juris Rn. 12) ist jedenfalls ein (Leistungs-)Unterschied gegeben, wenn ein Bewerber bereits in früheren Beurteilungen besser beurteilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Antragsteller nicht nur einen Anordnungsrund, sondern auch einen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO, §§ 920, 294 ZPO glaubhaft gemacht (zum Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung und dessen Sicherung durch einstweilige Anordnung vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.1.1987 - 2 B 143.86 -, Buchholz 237.6 § 8 Nds. LBG Nr. 3; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 143; OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.1.1992 - 5 M 2619/91 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1988 - 2 B 99.87
    Dem Dienstherrn steht bei der Bestimmung der zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen sowie bei der Beurteilung, ob und inwieweit der einzelne Bewerber diese Anforderungen erfüllt, ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - m.w.N. und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - DÖD 1988, 118 sowie Beschlüsse vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 B 44.86 - und - BVerwG 2 B 143.86 - ).
  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 B 32.00

    Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus

    Hinsichtlich der Entscheidungen vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 B 143.86 - (Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 3) und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - (ZBR 1994, 278) ist ebenfalls keine Divergenz gegeben.
  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

    Er muß dies aber nicht tun, sondern kann stattdessen eine Auswahl nach nachrangigen und leistungsbezogenenen Auswahlkriterien wie etwa der Stehzeit in der Laufbahn oder in dem letzten Beförderungsamt treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1986 - 2 C 41.84 -, GVBl. 1986, 1156; Beschl. v. 28.1.1987 - 2 B 143.86 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 3; OVG Lüneburg Beschl. v. 11.7.1996 - 2 M 404/96 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.2009 - 2 A 1.08
    Positive oder negative Entwicklungstendenzen können vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. auch Beschluss vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 B 143.86 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 3 S. 2).
  • OVG Saarland, 30.07.1998 - 1 W 3/98

    Verwirklichung der Auswahlentscheidung der beabsichtigten Beförderung zu

  • OVG Niedersachsen, 10.10.1996 - 2 M 4675/96

    Amtskonkurrenz;; Beurteilung, aktuelle (Auswahlverfahre;

  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

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