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   VGH Hessen, 09.08.2012 - 2 B 1458/12   

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VGH Hessen, 09.08.2012 - 2 B 1458/12 (https://dejure.org/2012,49655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2012 - 2 B 1458/12 (https://dejure.org/2012,49655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2012 - 2 B 1458/12 (https://dejure.org/2012,49655)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 21.09.2017 - 2 D 1471/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Selbst ein Zeitraum von vier Jahren zwischen zwei Konsumfällen vermag nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres eine Zäsur zu begründen, die die Annahme eines gelegentlichen Konsums ausschließt (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 sowie vom 9. August 2012 - 2 B 1458/12 -).
  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Vielmehr bringt er mit seinem erneuten Konsumakt zum Ausdruck, dass er hinsichtlich der Einnahme des Betäubungsmittels einen Wiederholungsvorsatz gefasst hat (so zutreffend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, B. v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2013 - 12 LA 179/12

    Begründen der Annahme eines gelegentlichen Konsums i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4

    Gerade angesichts des Gefährdungspotentials, welches von unter Cannabiseinfluss stehenden Fahrern für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, gibt ein solches Verhalten den Fahrerlaubnisbehörden - anders als bei einem nachweisbar vereinzelt gebliebenen Konsum - daher das Recht, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12 -, DAR 2012, 656).
  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2014 - 7 L 1029/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung

    vgl. zum Ganzen etwa NdsOVG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 12 ME 31/12 -, juris, Rdnr. 6 f. (Zäsur bei einem Abstand von ca. 5 Jahren); HessVGH, Beschluss vom 9. August 2012 - 2 B 1458/12 -, juris, Rdnr. 4 ff. (keine Zäsur bei ca. dreieinhalb Jahren); VGH BW, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, juris, Rdnr. 28 (keine Zäsur bei einem Abstand von mehr als sieben Jahren); BayVGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - 11 CS 06.118 -, juris, Rdnr. 20 (keine Zäsur bei vier Jahren und zehn Monaten), vom 2. April 2009 - 11 CS 09.372 -, juris, Rdnr. 22 (keine Zäsur bei einem Abstand von fünf Jahren und drei Monaten), vom 12. April 2010 - 11 CS 09.2751 -, juris, Rdnr. 22 (keine Zäsur bei mehr als viereinhalbjährigem Abstand) und vom 4. März 2013 - 11 CS 13.43 -, juris, Rdnr. 26 ff. (keine Zäsur bei einem Abstand von sechs Jahren und drei Monaten).
  • VG Würzburg, 14.12.2012 - W 6 S 12.1004

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konzentration von 2,8 ng/ml THC und 61,9 ng/ml

    Ein solches Verhalten gibt den Fahrerlaubnisbehörden - anders als bei einem nachweisbar vereinzelt gebliebenen Konsum - aber das Recht, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (HessVGH, B.v. 09.08.2012, Az.: 2 B 1458/12).
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2019 - 7 L 636/19

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum, Trennungsgebot,

    vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 4. März 2013 - 11 CS 13.43 -, juris, Rdnr. 29; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. August 2012 - 2 B 1458/12 -, juris, Rdnr. 7; VG Bayreuth, Beschluss vom 17. April 2014 - B 1 S 14.189 -, juris, Rdnr. 37.
  • VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 1 S 14.189

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Seinen Wiederholungsvorsatz hat der Antragsteller spätestens mit dem Konsumakt im Dezember 2013 deutlich zum Ausdruck gebracht, weil er nach August 2013 erneut Cannabis in nicht unerheblicher Menge (2,3 ng/ml THC) konsumiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - sowie zur Berücksichtigung länger zurückliegender Konsumakte z.B. BayVGH, B.v. 15.7.2010 - 11 CS 10.1145; B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062; B.v. 2.4.2009; 11 CS 09.372 - juris; HessVGH, B.v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12 - DAR 2012, 656).
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