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   BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11   

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BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11 (https://dejure.org/2013,12375)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 2 B 147.11 (https://dejure.org/2013,12375)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 2 B 147.11 (https://dejure.org/2013,12375)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO, § 87b VwGO
    Zurückweisung verspäteten Vorbringens - § 87b VwGO

  • Wolters Kluwer

    Aufforderung des Präsidenten des Landgerichts an einen aufsichtsführenden Richter am Amtsgericht zur amtsärztlichen Untersuchung wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit

  • rewis.io

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens - § 87b VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Aufforderung des Präsidenten des Landgerichts an einen aufsichtsführenden Richter am Amtsgericht zur amtsärztlichen Untersuchung wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung noch die Aufforderung, eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorzulegen, einen Verwaltungsakt dar (Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - NVwZ 2012, 1483 Rn. 14 f. m.w.N.).

    aa) Die gerügte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14), nach dem die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. hierzu auch Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 16), ist nicht gegeben.

    Hierzu zitiert sie einzelne Passagen aus dem Berufungsurteil, aus denen nach ihrer Ansicht folgen soll, dass das Berufungsgericht eine unzureichende Tatsachengrundlage für die Untersuchungsanordnung festgestellt habe, so dass die Anordnung entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach ihrem Inhalt für den Adressaten aus sich heraus klar, eindeutig und unmissverständlich den Anlass für die Untersuchung benenne (vgl. zu diesem Erfordernis: Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. S. 6 und vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 03.06.1996 - 1 B 80.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Die angebotene Zeugin ist daher für den Senat nicht erreichbar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 03.06.1996 - 1 B 80/96 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 274, m.w.N.).".

    Insoweit verweist das Berufungsgericht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Juni 1996 - BVerwG 1 B 80.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 274 S. 22), die sich aber auf Auslandszeugen bezieht, bei denen insoweit die Regelungen des § 244 StPO ergänzend heranzuziehen sind (vgl. auch Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 53 und Beschluss vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 6.04 - juris Rn. 106).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    aa) Die gerügte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14), nach dem die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. hierzu auch Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 16), ist nicht gegeben.

    Hierzu zitiert sie einzelne Passagen aus dem Berufungsurteil, aus denen nach ihrer Ansicht folgen soll, dass das Berufungsgericht eine unzureichende Tatsachengrundlage für die Untersuchungsanordnung festgestellt habe, so dass die Anordnung entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach ihrem Inhalt für den Adressaten aus sich heraus klar, eindeutig und unmissverständlich den Anlass für die Untersuchung benenne (vgl. zu diesem Erfordernis: Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. S. 6 und vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Das gilt auch für die Frage, ob es (weitere) Zeugen vernehmen soll (stRspr; vgl. bereits Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - BVerwGE 18, 216 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Maßgebend für die Frage, welche Umstände das Berufungsgericht aufzuklären hat, ist die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187 m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 22 S. 2).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11
    Insoweit verweist das Berufungsgericht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Juni 1996 - BVerwG 1 B 80.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 274 S. 22), die sich aber auf Auslandszeugen bezieht, bei denen insoweit die Regelungen des § 244 StPO ergänzend heranzuziehen sind (vgl. auch Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 53 und Beschluss vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 6.04 - juris Rn. 106).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14.OVG -, juris Rn. 26; Beschluss vom 1. Februar 2016 - 2 B 10148/16.OVG - Beschluss vom 22. April 2016 - 2 B 10231/16.OVG - Beschluss vom 19. September 2016 - 2 B 10743/16.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 B 10948/17.OVG - ebenso bereits SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris Rn. 21 f.).

    b) Darüber hinaus genügt die Anordnung, sich einer fachpsychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, aus zwei Gründen nicht dem hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, juris Rn. 27; Urteil vom 26. April 2012, a.a.O. Rn. 16 ff.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 24) stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Auf die dagegen vom Kläger erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 07.05.2013 - 2 B 147.11 - das Urteil des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    18 1. Macht ein Beamter/Richter geltend, er sei durch die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung und/oder die Aufforderung, eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorzulegen, in seinen Rechten verletzt, ist das Rechtsschutzbegehren mit der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 B 147.11 -, Juris).

    Für die mit der Untersuchungsanordnung in engem Zusammenhang stehende und ihr in ihren Wirkungen gleichkommende Aufforderung des Landgerichtspräsidenten, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.05.2013, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister

    Ist ein Inlandszeuge, auf den es nach der Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich ankommt, unter der angegebenen Anschrift nicht (mehr) erreichbar, so hat das Gericht grundsätzlich eigene Ermittlungen nach dem Verbleib des Zeugen anzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 11).

    Ist es aber mit geringem Aufwand möglich, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln, dürfen trotz Vorliegens der genannten Voraussetzungen nach Fristablauf vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel nicht zurückgewiesen werden (§ 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2013, a. a. O. Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22

    Rohstoff-Abbau beeinträchtigt: Zumutbarkeitsschwelle überschritten?

    Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens steht im Ermessen des Gerichts (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 2 Rn. 68 sowie Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - 8 B 112.09 - juris Rn. 10 und vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlichpersönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.693

    Erteilung eines Bewohnerparkausweises

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist ein Gericht trotz des Amtsermittlungsprinzips jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Beweiserhebung vorzunehmen, die eine anwaltlich vertretene Partei entsprechend ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts nicht beantragt hat, wenn sich dem Gericht wie hier eine weitere Beweiserhebung nicht aufdrängen musste (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2015 - 5 B 36.15 - juris Rn. 3; B.v. 7.5.2013 - 2 B 147.11 - juris Rn. 7).
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