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   BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09   

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https://dejure.org/2009,5267
BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09 (https://dejure.org/2009,5267)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 2 B 15.09 (https://dejure.org/2009,5267)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 2 B 15.09 (https://dejure.org/2009,5267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; BDG § 13 Abs. 1, § 53, § 56, § 61 Abs. 2, § 69; BBG § 77 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 132 Abs. 2, § 108 Abs. 1 und 2, § 133 Abs. 6
    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Zurückverweisung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Würdigung in den Entscheidungsgründen; Begründungspflicht; Überzeugungsgrundsatz; Mobbing.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Gebots zur gleichzeitigen Entscheidung über mehrere Pflichtverstöße nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes (BDG); Beachtung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens bei mehreren aufeinanderfolgenden ...

  • Judicialis

    BDG § 77 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Disziplinarrecht: Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Gebots zur gleichzeitigen Entscheidung über mehrere Pflichtverstöße nach Inkrafttreten des BDG; Beachtung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens bei mehreren aufeinanderfolgenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 815
  • DÖV 2009, 958
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Im Einzelnen (s. dazu Urteil vom 14. Februar 2007 - BVerwG 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 = Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 26):.

    Danach war es in der Regel nicht zulässig, mehrere Verfehlungen in verschiedenen Verfahren zu ahnden (vgl. zusammenfassend: Urteil vom 14. Februar 2007 a.a.O. S. 129 f.).

    In der Rechtsprechung des Disziplinarsenats ist geklärt, dass nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes an diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht mehr unverändert festzuhalten ist (Urteil vom 14. Februar 2007 a.a.O. S. 130 f.).

    Ihm ist vielmehr materiellrechtlich in der Form Geltung zu verschaffen, dass bei der Entscheidung im letzten von mehreren aufeinanderfolgenden Verfahren bei der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme eine einheitliche Würdigung des gesamten Dienstvergehens vorauszugehen hat (Urteil vom 14. Februar 2007 a.a.O. S. 132).

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Geltung der Bundesdisziplinarordnung (vgl. etwa Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 20.99 - BVerwGE 111, 54 = Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 9) gebot es der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens daher nicht nur, das durch mehrere Verfehlungen zutage getretene Fehlverhalten eines Beamten einheitlich zu würdigen.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Dass Beeinträchtigungen der Persönlichkeit durch Mobbing zu den subjektiven Beweggründen zählen können, die im Rahmen des § 13 BDG zugunsten des Beamten zu berücksichtigen sind, liegt auf der Hand (zu § 13 BDG allgemein: Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.12.1991 - 1 D 26.91

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Verselbstständigung mehrerer Pflichtverletzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 26.91 - (ZBR 1992 ) sei die isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen nur dann zulässig, wenn sie in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang miteinander stünden und eine gewisse Selbstständigkeit aufwiesen.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Der Beklagte meint schließlich, die Zulassung wegen Divergenz sei geboten, weil das angegriffene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - (BVerwGE 123, 75 ff. = Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 8) abweiche und auf der Abweichung beruhe.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Auf diesem Verfahrensfehler beruht das Urteil, weil die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme voraussetzt, dass das Gericht die sich aus § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ergebenen Bemessungskriterien mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht ermittelt und aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte entscheidet (s. dazu näher Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz jedoch grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 BDG fehlerhaft gewürdigt und gewichtet (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
    Der Einheitsgrundsatz, der unmittelbar aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG abgeleitet wird (vgl. Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 2 D 8.69 - BVerwGE 33, 314 ), ist zunächst materiellrechtlicher Natur.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Der materiell-rechtliche Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens muss dann jeweils im letzten Disziplinarverfahren beachtet werden: Dort ist eine einheitliche Würdigung des gesamten Dienstvergehens vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 Rn. 24 f.; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 B 15.09 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 29 Rn. 7 f.).
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, beide juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Beeinträchtigungen der Persönlichkeit durch Mobbing zählen zu den subjektiven Beweggründen, die in die Zumessungsentscheidung nach § 13 Abs. 1 BDG zugunsten des Beamten einzustellen sind (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 B 15.09, NVwZ-RR 2009, 815 Rn. 9; zu § 13 BDG allgemein BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 21 und 25).
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