Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.01.1992

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 03.12.1991 - 2 B 152/91   

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https://dejure.org/1991,12483
OVG Bremen, 03.12.1991 - 2 B 152/91 (https://dejure.org/1991,12483)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.12.1991 - 2 B 152/91 (https://dejure.org/1991,12483)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 2 B 152/91 (https://dejure.org/1991,12483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung einer Asylbewerberin ; Gerichtsverfahren; Beweisgebühr; Asyldokumentation; Beweiszwecke; Beweisgebühr

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91   

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https://dejure.org/1992,15880
BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91 (https://dejure.org/1992,15880)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1992 - 2 B 152.91 (https://dejure.org/1992,15880)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 2 B 152.91 (https://dejure.org/1992,15880)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91
    Denn bei derartiger mehrfacher Begründung des Berufungsurteils ist die Revision nur zuzulassen, wenn in bezug auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 2 B 130.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorliegen einer Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - die eine Begründung zur Unzulässigkeit und die andere zur Unbegründetheit des Klageanspruchs führt (vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 2 B 130.91 - m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91
    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich derjenige als Partei anzusprechen, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Mai 1983 - VIII ZR 34/82 - <NJW 83, 2448> m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91
    Dabei erfordert es die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, daß mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Rechtsfrage konkret bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 152.91
    Dabei erfordert es die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, daß mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Rechtsfrage konkret bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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