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   BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78   

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BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78 (https://dejure.org/1979,146)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1979 - 2 B 16.78 (https://dejure.org/1979,146)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1979 - 2 B 16.78 (https://dejure.org/1979,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1972
  • DVBl 1981, 154
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Ein Urteil beruht - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung - nicht auf der Verletzung von Bundesrecht, wenn sich die geltend gemachte Versagung des rechtlichen Gehörs auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Beschlüsse vom 9. November 1976 - BVerwG 8 B 31.76 - [Buchholz 310 § 138 VwGO Ziff. 3 Nr. 24] und vom 1. August 1977 - BVerwG 3 B 82.76 - vgl. auch BVerwGE 24, 264 [268]; 52, 33 [42]).

    Zu den rechtlichen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, gehört bei Unterbrechung bzw. Wortentzug durch den Vorsitzenden auch die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. BVerwGE 24, 264 [266]).

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Selbst wenn von einer solchen Pflicht des für die Bestimmung von Dienstaufgaben zuständigen Hochschulgremiums gegenüber dem Kläger auszugehen wäre, würden sich im Zusammenhang hiermit nur Fragen der Auslegung des Landeshochschulrechts stellen, das als solches nicht - auch nicht über § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - (vgl. BVerwGE 13, 303 [304 f.]; 35, 182 [185]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]) - revisibel ist (§ 137 Abs. 1 VwGO), und zwar auch dann nicht, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben sollten (u.a. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und Beschluß vom 27. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 43.68

    Zuordnung der "Versetzung in eine andere mit einem höheren Diensteinkommen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Selbst wenn von einer solchen Pflicht des für die Bestimmung von Dienstaufgaben zuständigen Hochschulgremiums gegenüber dem Kläger auszugehen wäre, würden sich im Zusammenhang hiermit nur Fragen der Auslegung des Landeshochschulrechts stellen, das als solches nicht - auch nicht über § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - (vgl. BVerwGE 13, 303 [304 f.]; 35, 182 [185]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]) - revisibel ist (§ 137 Abs. 1 VwGO), und zwar auch dann nicht, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben sollten (u.a. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und Beschluß vom 27. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 21.04.1975 - 6 B 1.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Selbst wenn von einer solchen Pflicht des für die Bestimmung von Dienstaufgaben zuständigen Hochschulgremiums gegenüber dem Kläger auszugehen wäre, würden sich im Zusammenhang hiermit nur Fragen der Auslegung des Landeshochschulrechts stellen, das als solches nicht - auch nicht über § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - (vgl. BVerwGE 13, 303 [304 f.]; 35, 182 [185]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]) - revisibel ist (§ 137 Abs. 1 VwGO), und zwar auch dann nicht, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben sollten (u.a. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und Beschluß vom 27. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Selbst wenn von einer solchen Pflicht des für die Bestimmung von Dienstaufgaben zuständigen Hochschulgremiums gegenüber dem Kläger auszugehen wäre, würden sich im Zusammenhang hiermit nur Fragen der Auslegung des Landeshochschulrechts stellen, das als solches nicht - auch nicht über § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - (vgl. BVerwGE 13, 303 [304 f.]; 35, 182 [185]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]) - revisibel ist (§ 137 Abs. 1 VwGO), und zwar auch dann nicht, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben sollten (u.a. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und Beschluß vom 27. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Selbst wenn von einer solchen Pflicht des für die Bestimmung von Dienstaufgaben zuständigen Hochschulgremiums gegenüber dem Kläger auszugehen wäre, würden sich im Zusammenhang hiermit nur Fragen der Auslegung des Landeshochschulrechts stellen, das als solches nicht - auch nicht über § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - (vgl. BVerwGE 13, 303 [304 f.]; 35, 182 [185]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]) - revisibel ist (§ 137 Abs. 1 VwGO), und zwar auch dann nicht, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben sollten (u.a. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und Beschluß vom 27. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76

    Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Die Büge der Versagung des rechtlichen Gehörs kann jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil nicht dargelegt ist, daß der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich das rechtliche Gehör in dem von ihnen für geboten erachteten Umfang zu verschaffen (BVerfGE 28, 10 [14]; BVerwGE 19, 231 [237]; Urteile vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 048.71 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 19] und vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - [Buchholz 448.0 § 12 Wehrpflichtgesetz Nr. 113]).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 103.63

    Beschränkung des rechtlichen Gehörs - Sachaufklärungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Mit diesem Vortrag ist indessen nicht mit der gebotenen Substantiierung dargelegt, daß das Verhalten des Vorsitzenden nicht nur den Kläger persönlich, sondern sogar auch seinen Prozeßbevollmächtigten in einen solchen Zustand nachhaltiger Erregung oder Verwirrung gesetzt haben könnte, daß beide nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Rechte und Ausschöpfung der zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs bestehenden prozessualen Möglichkeiten in der Lage gewesen seien (vgl. BVerwGE 17, 170 [171 f.]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Die Büge der Versagung des rechtlichen Gehörs kann jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil nicht dargelegt ist, daß der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich das rechtliche Gehör in dem von ihnen für geboten erachteten Umfang zu verschaffen (BVerfGE 28, 10 [14]; BVerwGE 19, 231 [237]; Urteile vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 048.71 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 19] und vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - [Buchholz 448.0 § 12 Wehrpflichtgesetz Nr. 113]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenen Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; u.a. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 09.11.1976 - 8 B 31.76

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 01.08.1977 - 3 B 82.76

    Ersatz eines Schadens an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Im konkreten Fall haben es die Beigeladenen darüber hinaus versäumt, alle prozessualen Möglichkeiten - z.B. durch Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung bzw. Schriftsatzfrist - gegenüber der von ihnen als zu kurz empfundenen Stellungnahmefrist auszuschöpfen (BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - NJW 1980, 1972).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn der Betroffene oder sein Vertreter von den ihm in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch macht (vgl. BVerwGE 19, 231 ; Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - NJW 1980, 1972 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601; Kopp, a.a.O., § 138 Rn. 19).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Dieser betrifft auch nicht etwa eine Feststellung, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommen kann (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25 f.]; 24, 264 [268]; 52, 33 [42];Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30] mit weiteren Nachweisen).
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