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   BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94   

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BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1994,11216)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1994 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1994,11216)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1994,11216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen des Ehegatten eines Beihilfeberechtigten - Übersteigen des Einkünftehöchstbetrags von 30.000 DM (bzw. 35.000 DM)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Eine Verletzung des gemäß Art. 103 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen zu beachtenden Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs liegt nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (u.a. BVerfGE 27, 248, 252).
  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Aus dem Charakter der Beihilfe, der in einer in diesem Zusammenhang besonders erkennbaren Weise durch ihre Subsidiarität geprägt wird (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - <BVerwGE 51, 193 = Buchholz 238.927 Nr. 4>), ist es - ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht - zulässig - wie in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BhV a.F. geschehen -, die individuellen Verhältnisse des Beihilfeberechtigten im konkreten Falle zu berücksichtigen (in gleichem Sinne Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

    Bereits mit Urteil vom 03.11.1993 habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (- 3 B 93.65 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.07.1994 - 2 B 16.94 -, juris) entschieden, dass die Bezugnahme in (gleichlautenden) Regelungen in der Bundesbeihilfeverordnung auf eine steuerrechtliche Vorschrift nicht dazu führe, dass die übrigen steuerrechtlichen Vorschriften in Bezug auf Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen auch für das Beihilferecht beachtet werden müssten, und dass es nicht zu beanstanden sei, wenn die Versagung einer Beihilfe für alle Krankheitsaufwendungen allein im Hinblick auf die Einkünfte des Ehegatten ohne Berücksichtigung der finanziellen Situation der gesamten Familie erfolge.

    Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) sowie besondere Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 ff. EStG) sind für den Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG und damit auch im Rahmen des § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO nicht zu berücksichtigen (so auch BayVGH, Urteil vom 03.11.1993 - 3 B 93.65 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.).

    Aus § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG in der maßgeblichen Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, wonach die zumutbare Eigenvorsorge bei "nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich nicht unabhängigen" Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der Regel 50 % der Aufwendungen (nach der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung des § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG: 70 %) umfasst, ergibt sich, dass die Gewährung der Beihilfe nach § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 LBG durch Rechtsverordnung (nur) für nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich unabhängige Ehegatten und Lebenspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, a.a.O., § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO, Rn. 44).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.) kann der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen.

  • VG Darmstadt, 15.03.2001 - 1 E 1447/97

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von für den Ehegatten des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.10.1976 (- VI C 187.73 -, abgedruckt in ZBR 1977, S. 191; siehe in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 22.07.1994 - 2 B 16/94 -, abgedruckt bei Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 9) ausgeführt, erhebliche Einkünfte, die zu einer wirtschaftlichen Selbständikeit des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten führten, konnten bei Gewährung der Beihilfe einschränkend berücksichtigt werden, wenn gewährleistet sei, daß eine solche Einschränkung nicht zu einer unzumutbaren Belastung des beihilfeberechtigten Ehegatten führe.
  • VG Lüneburg, 18.02.2004 - 1 A 67/03

    Beihilfe; Ehegatteneinkommen; Einkommensgrenze; Fürsorgepflicht;

    Zum einen können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschl. v. 22.7.1994 - 2 B 16.94 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 9; Urt. v. 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193, 198 = DÖD 1977, 57) erhebliche Einkünfte des nicht beihilfeberechtigten Ehegatten, die zu seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit führen, bei der Gewährung der Beihilfe dem Grunde nach einschränkend berücksichtigt werden.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.10.1996 - 2 B 16.94   

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OVG Berlin, 18.10.1996 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1996,13225)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.10.1996 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1996,13225)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - 2 B 16.94 (https://dejure.org/1996,13225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstückseigentümer; Zugangserhaltung; Grünanlage

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1139 (Ls.)
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