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   BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89   

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https://dejure.org/1989,6526
BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89 (https://dejure.org/1989,6526)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1989 - 2 B 160.89 (https://dejure.org/1989,6526)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 2 B 160.89 (https://dejure.org/1989,6526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig - Reichweite des Vertrauensschutzes im öffentlichen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Unterbrechung dann im Sinne des § 10 BeamtVG vom Beamten "zu vertreten", wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, z.B. wenn das Ausscheiden aus der früheren Tätigkeit wegen einer Änderung der Familienverhältnisse und nicht wegen einer bereits ergriffenen oder bevorstehenden Maßnahme des damaligen Arbeitgebers erfolgt ist (vgl. z.B. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Unterbrechung dann im Sinne des § 10 BeamtVG vom Beamten "zu vertreten", wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, z.B. wenn das Ausscheiden aus der früheren Tätigkeit wegen einer Änderung der Familienverhältnisse und nicht wegen einer bereits ergriffenen oder bevorstehenden Maßnahme des damaligen Arbeitgebers erfolgt ist (vgl. z.B. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Die Unterbrechung der zunächst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann im Sinne des § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG von dem Beamten zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und Beschluß vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239:1 § 10 Nr. 9>).
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    Dabei ist hier besonders zu berücksichtigen, dass das Ende der Tätigkeit für das Berliner Institut der Akademie der Wissenschaften der früheren DDR zum 31. Dezember 1991 in keiner Weise auf eine Abkehr des Klägers vom öffentlichen Dienst zurückging (vgl. hierzu etwa BVerwG, B.v. 19.12.1989 - 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9 m.w.N.), sondern vielmehr ausschließlich auf die Entscheidung des Bundeslandes, das Institut der Akademie der Wissenschaften der früheren DDR nicht über den 31. Dezember 1991 hinaus fortzuführen.
  • VG Karlsruhe, 03.11.1997 - 12 K 3376/96

    Zeit eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst;

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  • VG Köln, 05.03.2021 - 3 K 3249/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 2 B 160/89 -, juris, zu § 10 BeamtVG.
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