Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 12.04.2007

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   OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07   

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https://dejure.org/2007,3548
OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,3548)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,3548)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,3548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung von Drittschutz durch das Umweltverträglichkeitsrecht hinsichtlich der von den Auswirkungen eines Bergbauvorhabens (hier: Steinkohlebergbau) betroffenen Oberflächeneigentümern; Bestehen eines einklagbaren Rechts auf Durchführung einer von Gesetzes wegen ...

  • Judicialis

    URG § 4 Abs. 3; ; URG § 5; ; UVPG § 2 Abs. 3; ; VwGO § ... 61 Nr. 1; ; VwGO § 61 Nr. 2; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; BBergG § 57b Abs. 3 Satz 3; ; BBergG § 71 Abs. 1 Satz 2; ; WHG § 31; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; RiL 2003/35/EG Art. 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    Dies verdeutlicht, dass das Beschwerdevorbringen, durch das die Antragsteller geltend machen, ihr Eigentum sei "aufgrund weiterer Schadensfaktoren von schweren Bergschäden betroffen", schon vom Ansatz her weder geeignet ist, einen Gemeinschaden zu prognostizieren, noch es rechtfertigt, die Feststellung des fehlenden subjektiv-rechtlichen Gehalts des § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG, von der auch die saarländischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51) in ständiger Rechtsprechung ausgehen, in Frage zu stellen.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, und vom 20.1.2004 - 2 W 59/03 -, SKZ 2005, 73 Leitsatz Nr. 31) Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner in der Betriebsplanzulassung vom 25.11.2005 auf "Erkenntnisse aus bisherigen Abbau im westlichen Lagerstättenbereich am Standort Ensdorf" verwiesen, wonach aus seiner Sicht Erderschütterungen "eher unwahrscheinlich" seien; im Übrigen wurde auf das bereits beschriebene Kontrollszenario in den Auflagen Bezug genommen.

    (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, ZfB 2001, 287, ebenso Stüer a.a.O., RNr. 3600) Diese Maßnahme, die wohl das von den Antragstellern verfolgte Ziel sein dürfte, kann freilich auch nach dieser gesetzlichen Konstruktion, mit Blick auf die Rechtsstellung des bergbauberechtigten Unternehmens und auch wegen der sehr weit reichenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Folgen einer kurzfristigen Betriebseinstellung allenfalls als letztes Mittel (ulitima ratio) in Betracht kommen.

    Die Darlegungen zu diesem ebenfalls bereits im Einwendungsschreiben der Antragsteller vom 28.5.2004 thematisierten Aspekt in der Beschwerdebegründung der Antragsteller geben keinen Anlass, von der entsprechenden bisherigen Rechtsprechung des Senats, (vgl. auch hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, ZfB 2001, 287) auf die sich das Verwaltungsgericht bezogen hat, abzuweichen.

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen), unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

    (vgl. entsprechend zur Problematik der psychologischen Verarbeitung der Bergbaufolgen und Einwirkungen durch - anders als die Antragsteller - erhebliche Schäden an ihrem Eigentum betroffene Oberflächeneigentümer OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32 (insoweit nicht veröffentlicht); Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 64, Leitsatz Nr. 88, betreffend einen hauptsächlich hiermit begründeten Antrag auf Einstellung des Bergwerksbetriebs Endorf) Der Antragsgegner hatte im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung keinen Grund zu der Annahme eines Eintritts von Gesundheitsgefahren in diesem Sinne.

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    2.2.3.3 Für das Wohnanwesen C-Straße der Antragsteller sind nach den Berechnungen der Beigeladenen vergleichsweise sehr geringe Beeinträchtigungen durch die Bodenverformung prognostiziert, (vgl. zum Umfang eines Beteiligungsrechts (nur) bei über leichte und mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Eigentums im Anschluss an die Neufassung der Sätze 2 und 3 des § 48 Abs. 2 BBergG auf der Grundlage des sog. "Moers-Kapellen-Urteils des BVerwG aus dem Jahre 1989 etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)) wobei - wie gesagt - dahingestellt bleiben kann, in welchem Ausmaß diese für den Gesamtabbau in der Primsmulde Süd zwischen Saarwellingen, Körprich und Reisbach ermittelten Werte dem hier nur in Rede stehenden Abbau der Strebe Prims 1 und Prims 2 zugeordnet werden können.

    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im sog. Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)).

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) Diese Zulassungsschranke erfordert objektiv eine Feststellung, dass ein Schaden in solchem Umfang droht, dass er sich auf das Allgemeinwohl auswirkt, etwa dass ein ganzer Ort von zentralen, wichtigen Versorgungseinrichtungen abgeschnitten wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    Drittschutz wird diesem Personenkreis nach gefestigter Rechtsprechung in Anschluss an die Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1989 (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt.

  • OVG Saarland, 17.10.2005 - 2 W 13/05
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    Die insoweit aus der Natur der Sache folgende Einschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen über die Zubilligung notwendiger Spielräume bei der prognostischen Abschätzung künftiger Entwicklungen und Auswirkungen eines Bergbauvorhabens für die entscheidenden Behörden hat nicht zur Folge, dass später im Zuge seiner Ausführung auftretende erhebliche Gefahren aufgrund einer von der Prognose abweichenden Entwicklung von den Betroffenen "unabänderlich" oder "schicksalhaft" hingenommen werden müssen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50, Leitsatz Nr. 34).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

    (vgl. entsprechend zur Problematik der psychologischen Verarbeitung der Bergbaufolgen und Einwirkungen durch - anders als die Antragsteller - erhebliche Schäden an ihrem Eigentum betroffene Oberflächeneigentümer OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32 (insoweit nicht veröffentlicht); Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 64, Leitsatz Nr. 88, betreffend einen hauptsächlich hiermit begründeten Antrag auf Einstellung des Bergwerksbetriebs Endorf) Der Antragsgegner hatte im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung keinen Grund zu der Annahme eines Eintritts von Gesundheitsgefahren in diesem Sinne.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    Insofern mag hier dahinstehen, welche rechtlichen Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2006 (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173 (Braunkohletagebau Garzweiler), wonach der § 48 Abs. 2 BBergG schon im Rahmen der Zulassung des Rahmenbetriebsplans drittschützende Wirkung zugunsten der Eigentümer (dort:) für einen Tagebaubetrieb in Anspruch zu nehmender Grundstücke entfaltet, unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992) zur Frage der Beachtlichkeit des Drittschutzes aus § 48 Abs. 2 BBergG auch bereits im Verfahren auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zu ziehen sind.

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. insoweit noch einmal klarstellend BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700 (Steinkohlebergwerk Walsum/NRW)) Die alleinige Maßgeblichkeit der gesetzlichen Versagungsgründe für die Ablehnung einer Betriebsplanzulassung, gerade auch hinsichtlich der Rechtsposition von Oberflächeneigentümern, gilt erst recht, wenn die Betriebsplanzulassung - wie hier - nicht in der Form eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.

    (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, NVwZ 2007, 700) Die rechtliche Selbständigkeit etwaiger wasserrechtlicher Zulassungserfordernisse in dem Zusammenhang würde hier erst recht gelten.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. dazu aber die Rechtsprechung des EuGH, der die Auffassung vertritt, dass der durch Art. 4 Abs. 2 UVP-RiL für die Mitgliedstaaten eröffnete "Ermessensspielraum" durch die in Art. 2 Abs. 1 UVP-RiL festgelegten Verpflichtungen begrenzt sei, EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803, 805 (RNr. 88 m.w.N.)).

    Das weiter angeführte Urteil des EuGH vom 4.5.2006 (EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803 ff.) betraf das britische Baurecht, auf dessen Grundlage für zwei Einkaufszentren ( White City Projekt bzw. Chrystal Palace Park Conservation Area ) - im deutschen Verständnis - Bauvorbescheide erteilt worden waren.

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 22/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für einen privaten

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28.3.2007 - 5 F 22/06 - ist zulässig, aber unbegründet.

    (vgl. dazu die Ausführungen auf Seite 4 oben des angegriffenen Beschlusses vom 28.3.2007 - 5 F 22/06 -, wo im Übrigen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass - mit entsprechenden Folgen für die Einzelbetrachtung - die Strebe Prims 1 und Prims 2 vom Grundstück der Antragsteller weiter entfernt liegen als die Strebe Prims 3 und Prims 4, sowie die entsprechende Gesamtbetrachtung der Abbaufolgen auf Seite 16) Zumindest unter dem Aspekt gibt es im Ergebnis auch keine unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht berücksichtigten oder "angeblich nicht berücksichtigungsfähigen Auswirkungen des Gesamtvorhabens".

  • OVG Saarland, 20.01.2004 - 2 W 59/03

    Bergbau; Folgeschäden für das Grundeigentum Dritter

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, und vom 20.1.2004 - 2 W 59/03 -, SKZ 2005, 73 Leitsatz Nr. 31) Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner in der Betriebsplanzulassung vom 25.11.2005 auf "Erkenntnisse aus bisherigen Abbau im westlichen Lagerstättenbereich am Standort Ensdorf" verwiesen, wonach aus seiner Sicht Erderschütterungen "eher unwahrscheinlich" seien; im Übrigen wurde auf das bereits beschriebene Kontrollszenario in den Auflagen Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

  • BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02

    Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan;

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 26/03

    Rahmenbetriebsplan; Planfeststellung; Oberflächeneigentümer; Klagebefugnis

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 74/06
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Einen allerdings nur allgemeinen Anhaltspunkt hierfür (vgl. BGH WM 1971, 744; NJW 1983, 751 [BGH 17.12.1982 - V ZR 55/82]; Staudinger/Roth a.a.O. Rdn. 214; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 906 Rdn. 24, jew. m.w.N.) stellt der Umstand dar, dass der Abbau durch die Beklagte - was zwischen den Parteien nicht streitig ist - im Rahmen und nach den Vorgaben der bergbaurechtlichen Genehmigung, der Sonderbetriebsplanzulassung vom 30.6.2004, erfolgt ist und auch nach Auftreten der erhöhten Erderschütterungswirkungen in 2006 weiterhin nicht untersagt wurde, weil bei solchen Schwinggeschwindigkeiten nicht mit nach Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts "gewichtigen", d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums gerechnet werden musste (vgl. OVG d. Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 = ZfB 2008, 288 unter II 2.2.3.5, [...] Rdn. 36).

    Insoweit ist überdies zu beachten, dass die Anwendbarkeit von Teil 3 der DIN-Norm auf bergbauindizierte Erderschütterungen unter dem Vorbehalt steht, dass er keine Befassung mit den "Spezifika bergbaubedingter Beben" enthält (vgl. bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 a.a.O. Rdn. 36 f.).

    Werden bei solchen "kurzzeitigen Erschütterungen", wie sie hier mit etwa 3 Sekunden Dauer streitgegenständlich sind, die Anhaltswerte der DIN überschritten, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Annahme, dass Schäden auftreten; selbst bei deutlichen Überschreitungen der Anhaltswerte ist dies nicht notwendigerweise der Fall, sondern erfordert weitere Untersuchungen (so bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 a.a.O. Rdn. 36 m.w.N.; vgl. auch das gerichtliche Sachverständigengutachten des Dr. K. S. 10).

  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von

    Der Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 5 BBergG kommt nach der Rechtsprechung des Senats keine drittschützende Wirkung zu.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris) Bei der Auslegung der bergrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Zulassung von Betriebsplänen unter dem Gesichtspunkt, ob in ihnen der Schutz von Belangen eines individualisierbaren Kreises von Drittbetroffenen angelegt ist, sind die besonderen Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus angemessen zu berücksichtigen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 6.10.2017 - 8 ZB 15.2664 -, juris (m.w.N.)) § 55 Abs. 1 Nr. 5 BBergG dient danach nicht dem Schutz individueller Interessen.

    Von dem bergbaulichen Vorhaben betroffene Oberflächeneigentümern wird Drittschutz im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris).

    Zum einen kommt auch dieser Norm keine individuell drittschützende Wirkung zu,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 -, juris) zum anderen sind hier keine gemeinschädlichen Auswirkungen zu erwarten.

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    Einen allerdings nur allgemeinen Anhaltspunkt hierfür (vgl. BGH WM 1971, 744; NJW 1983, 751; Staudinger/Roth aaO Rdn. 214; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 906 Rdn. 24, jew. m.w.N.) stellt der Umstand dar, dass der Abbau durch die Beklagte - was zwischen den Parteien nicht streitig ist - im Rahmen und nach den Vorgaben der bergbaurechtlichen Genehmigung, der Sonderbetriebsplanzulassung vom 30.6.2004, erfolgt ist und auch nach Auftreten der erhöhten Erderschütterungswirkungen in 2006 weiterhin nicht untersagt wurde, weil bei solchen Schwinggeschwindigkeiten nicht mit nach Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts "gewichtigen", d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums gerechnet werden musste (vgl. OVG d. Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 = ZfB 2008, 288 unter II 2.2.3.5, JURIS Rdn. 36).

    Insoweit ist überdies zu beachten, dass die Anwendbarkeit von Teil 3 der DIN-Norm auf bergbauindizierte Erderschütterungen unter dem Vorbehalt steht, dass er keine Befassung mit den "Spezifika bergbaubedingter Beben" enthält (vgl. bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 aaO Rdn. 36 f.).

    Werden bei solchen "kurzzeitigen Erschütterungen", wie sie hier mit etwa 3 Sekunden Dauer streitgegenständlich sind, die Anhaltswerte der DIN überschritten, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Annahme, dass Schäden auftreten; selbst bei deutlichen Überschreitungen der Anhaltswerte ist dies nicht notwendigerweise der Fall, sondern erfordert weitere Untersuchungen (so bereits OVG, Beschluss v. 22.11.2007 aaO Rdn. 36 m.w.N.; vgl. auch das gerichtliche Sachverständigengutachten des Dr. K. S. 10).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.04.2007 - 2 B 176/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46759
OVG Saarland, 12.04.2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,46759)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.04.2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,46759)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. April 2007 - 2 B 176/07 (https://dejure.org/2007,46759)
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