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   BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96   

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BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96 (https://dejure.org/1997,5733)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 2 B 178.96 (https://dejure.org/1997,5733)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 (https://dejure.org/1997,5733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige Entscheidungszuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Amtshaftung - Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei den Tatsachenfeststellungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Insoweit kann die Beschwerde mit ihren Rügen schon deshalb nicht durchdringen, weil es bei einer mehrfachen Begründung des Berufungsurteils in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes bedarf, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 Nr. 22>, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß eine auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte beschränkte Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsweges mit entsprechender (Teil-)Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) nicht zulässig ist (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - ; vgl. auch Beschluß vom 31. März 1993 - BVerwG 7 B 5.93 - ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - <NVwZ 1990, 1103 f.>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren insoweit zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Ebensowenig wäre die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage im Verwaltungsprozeß gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu Beschluß vom 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - <DÖV 1988, 224>) in dem angestrebten Revisionsverfahren zu entscheiden.
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Zur schlüssigen Erhebung der Rüge gehört jedoch, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    - Die von der Beschwerde sodann wiedergegebenen Ausführungen zur Unzulässigkeit der sog. Konkurrentenklage (S. 13-14 der Urteilsausfertigung) stellen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage und stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - ).
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    - Die von der Beschwerde sodann wiedergegebenen Ausführungen zur Unzulässigkeit der sog. Konkurrentenklage (S. 13-14 der Urteilsausfertigung) stellen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage und stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Zur schlüssigen Erhebung der Rüge gehört jedoch, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    - Die von der Beschwerde sodann wiedergegebenen Ausführungen zur Unzulässigkeit der sog. Konkurrentenklage (S. 13-14 der Urteilsausfertigung) stellen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage und stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
    Entgegen der Rüge der Beschwerde ist das Berufungsgericht nicht verfahrensfehlerhaft (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), sondern rechtmäßig verfahren, indem es den vom Kläger geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter allein unter dem Gesichtspunkt einer Schadenersatzpflicht des Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]), nicht dagegen unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung nach Art. 34 GG, § 839 BGB geprüft sowie vom Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für den Amtshaftungsanspruch zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17 a Abs. 2 GVG abgesehen hat.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Das Verwaltungsgericht hätte den Schadensersatzanspruch jedenfalls nur unter dem Aspekt der beamtenrechtlichen Ansprüche zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Zur schlüssigen Geltendmachung eines absoluten Revisionsgrundes im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO gehört, dass innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht oder welche weitere Beweiserhebung er beantragt hätte (Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 2 B 178.96 - juris Ls 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 -, juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 -, a.a.O., m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 -, NVwZ 1990, 1103 = juris, Rn. 16 ff.;.

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