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   BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88   

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BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88 (https://dejure.org/1989,6905)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1989 - 2 B 179.88 (https://dejure.org/1989,6905)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1989 - 2 B 179.88 (https://dejure.org/1989,6905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Einholung einer weiteren gutachtlichen Stellungnahme - Erkrankung an einer peripheren Facialislähmung durch eine Kälteexposition - Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ZBR 1982, 307>) und gestützt auf die neurologischen Gutachten des Nervenarztes Dr. M. sowie des Prof. Dr. P. davon ausgegangen, daß der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen dem Ereignis im Dienst und der Erkrankung des Klägers nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisbar sei.

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß für das Vorliegen eines Dienstunfalls grundsätzlich der volle Beweis zu erbringen ist (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ZBR 1982, 307> m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Ob diese Auffassung zutrifft, ist aber keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Das Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88
    Das Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05

    Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche

    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893-1894 sowie Beschl. v. 07.02.1989 - 2 B 179/88 - juris).
  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 3 B 05.633

    Beamtenrecht

    Diese unabdingbare Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nur dann erfüllt, wenn der Nachweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erbracht ist (vgl. BVerwG vom 7.2.1989, Az. 2 B 179/88 und BVerwG vom 2.10.1981, Az. 2 C 17.81, ZBR 1982, 307 m.w.N.; dieser Rechtsprechung folgend z.B. Senatsbeschluss vom 24.3.2006, Az. 3 ZB 05.431; anders Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, RdNr. 1.5 zu § 31, der für den Kausalzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für ausreichend erachtet).
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 14.2652

    Mittelbare Dienstunfallmeldung durch Beschreibung eines Unfallgeschehens

    Diese unabdingbare Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nur dann erfüllt, wenn der Nachweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erbracht ist (BVerwG, U. v. 7.2.1989 - 2 B 179/88 - juris, BVerwG, B. v. 23.10.2013 - 2 B 324.12 - juris; BayVGH, U. v. 14.12.2015 - 3 B 13.920 u. a. - juris Rn. 41).
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