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   OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01   

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OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2003,6589)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2003 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2003,6589)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2003,6589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für Kraftfahrzeuge in einem Baugebiet im Innenbereich; Betrieb eines Kraftfahrzeughandels als nicht störender Gewerbebetrieb im baurechtlichen Sinne; Durchführung von Probefahrten als nennenswerte ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; Bau... GB § 34 Abs. 2; ; BauO Bln § 55 Abs. 1; ; BauO Bln § 70 Abs. 1 Satz 1; ; BauO Bln § 70 Abs. 1 Satz 2; ; DVO-GewG § 3 Abs. 1; ; DVO-GewG § 3 Abs. 2; ; DVO-GewG § 3 Abs. 4; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 4 Abs. 1; ; BauNVO § 4 Abs. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 556
  • NZV 2005, 224 (Ls.)
  • DVBl 2004, 391 (Ls.)
  • BauR 2004, 796
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01
    Die normierte allgemeine Zweckbestimmung und der hierin liegende Funktionswert bleiben jedoch auch für die Auslegung und Anwendung der tatbestandlich normierten Ausnahmen bestimmend (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, NVwZ 2002, S. 1118, 1119).

    Vielmehr kann auch die durch eine bestimmte Nutzung in ein allgemeines Wohngebiet hineingetragene atypische Gebietsunruhe eine solche Störung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, a.a.O.).

    Für die Frage der Gebietsverträglichkeit und der Gefährdung des Gebietscharakters können aber neben den typischerweise von einer Nutzung ausgehenden Störungen in Form von Lärmeinwirkungen auch andere Gesichtspunkte allein oder ergänzend maßgebend sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, a.a.O), denn die wertende Betrachtung muss auch die Frage einbeziehen, ob ein Kraftfahrzeughandel der vorliegenden Art auf Grund seines optischen Erscheinungsbildes und dessen Wirkungen auf den Gebietscharakter überhaupt dem Typus der in allgemeinen Wohngebieten zulässigen Gewerbebetriebe entspricht.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Nutzungsverbots bei ungenehmigtem Betrieb eines

    Auszug aus OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01
    Der Senat folgt in diesem Zusammenhang zwar nicht der dem angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2001 unter Berufung auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 16. Februar 1987, VBlBW 1987, S. 342, 343) zu Grunde gelegten Annahme, dass bei einem Autohandelsbetrieb stets von typischen Störungen durch Lärmimmissionen des motorisierten Kundenverkehrs, durch ständiges Öffnen, Schließen und Zuschlagen von Türen, Motorhauben und Kofferraumdeckeln sowie durch Probefahrten mit Bremsversuchen und gelegentlichem Aufheulenlassen des Motors auszugehen sei.
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01
    Hinsichtlich der Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung kann an die in § 4 BauNVO typisierend aufgeführten Nutzungsarten angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, ZfBR 2001, S. 142 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 199).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01
    Zum einen würde selbst die Festsetzung dieses Bebauungsplans den Charakter des Gebietes als allgemeines Wohngebiet nicht verändern und zum anderen sind künftige, rechtsunverbindliche Entwicklungen bei der Bestimmung eines Gebietscharakters nicht berücksichtigungsfähig, weil es für den räumlichen Bezugsrahmen nur auf die tatsächlichen Gegebenheiten ankommt, die in der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993, DÖV 1993, S. 914, 915 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 156).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 15. August 2003 - OVG 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, S. 556, juris) sei das Vorhaben als gewerbliche Gesamtanlage nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO auf dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück unzulässig, weil die Eigenart der näheren Umgebung einem reinen Wohngebiet entspreche (vgl. näher EA S. 3 ff.).

    Bei einer kleinteiligen Bau- und Nutzungsstruktur kann auf eine Umgebung mit vergleichsweise geringerem Umkreis abzustellen sein (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003, a.a.O., Rn. 16; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. September 2011, § 34 Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Nr. 1612/8 und die Autowerkstatt mit Tankstelle beiderseits der Hohenzollernstraße (B 32) aber auch das Feuerwehrhaus im nordwestlichen Bereich des Baugrundstücks zählen zu jenen Anlagen, die in einem Wohngebiet typischerweise nicht zulässig sind (OVG Berlin, Urteil vom 15.8.2003 - 2 B 18.01 - NVwZ-RR 2004, 556; VG Hamburg, Beschluss vom 10.5.2006 - 6 E 1150/06 - juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Auflage 2002, § 4 RdNr. 4.4 und § 6 RdNr. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

    (a) Eine bauliche Gesamtanlage, wie die vorliegende Erholungsanlage sie darstellt, umfasst das Gelände und die damit im Zusammenhang stehenden einzelnen baulichen Anlagen insgesamt (OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003 - OVG 2 B 18.01 -, juris Rn. 14; Wilke, in: Wilke/Dageförde u.a., BauO Berlin, 6. Aufl. 2008, § 2 Rn. 19 f, 38 f.).
  • VG Würzburg, 08.01.2013 - W 4 K 12.838

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung; gewerblicher Pkw-Verkaufsplatz mit

    Anders als ein Autohandel in Geschäfts- und Ausstellungsräumen passt sich ein solcher im Freien weniger einem allgemeinen Wohngebiet an (so ausdrücklich OVG Berlin vom 15.8.2003 Az. 2 B 18.01 NVwZ-RR 2004, 556).

    Das Gericht schließt sich insoweit der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass störende optische Auswirkungen eines Vorhabens bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Anlage durchaus berücksichtigt werden können (vgl. BVerwG vom 10.7.2006 Az. 4 B 45/06 - juris; BayVGH vom 9.8.2007 Az. 25 B 05.3055 - juris; OVG Berlin vom 15.8.2003 Az. 2 B 18.01 NVwZ-RR 2004, 556; OVG Münster vom 25.2.2003 Az.10 B 2417/02 NVwZ-RR 2003, 637; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, RdNrn. 73 und 122 zu § 4 BauNVO).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17

    Allgemeines Wohngebiet, faktisches; Außenwerbung; Einfügen; erhebliche

    Die vorwiegend auf das Wohnen ausgerichtete Zweckbestimmung Allgemeiner Wohngebiete setzt zugleich eine optische Unterordnung gewerblicher Nutzungen voraus (OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 2 S 34.13

    Krankentransportunternehmen; Einsatzzentrale; Baugenehmigung; Nachbarklage;

    Ebenso wenig war das Verwaltungsgericht gehindert, sich auf die von ihm zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (Urteil vom 13. Oktober 1988 - 3 UE 1945/84 -, juris) zu berufen.
  • VG Ansbach, 17.08.2016 - AN 9 K 15.02250

    Kfz-Handel im allgemeinen Wohngebiet

    Diese Gebietsunverträglichkeit ergebe sich schon aus der optischen Dominanz des Erscheinungsbildes (unter Verweis auf OVG Berlin, B.v. 15.8.2003 - 2 B 18.01).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13

    Autohandel im allgemeinen Wohngebiet

    Soweit veröffentlichten Entscheidungen Fälle ohne Werkstattbetrieb zugrundelagen (OVG Berlin, Urt. v. 15.08.2003, 2 B 18.01, NVwZ-RR 2004, 556 [Autohandelsbetrieb mit Ausstellungsfläche für bis zu 60 Kfz., Bürocontainern, Fahnenmasten und Werbeanlagen]; VGH München, Beschl. v. 22.01.2013, 15 CS 12.2005, Juris [Verkaufsfläche mit Bürocontainer]), ist daraus kein allgemeiner "Rechtssatz" abzuleiten, dass solche Betriebe immer oder regelmäßig als "störend" anzusehen sind.
  • VG Berlin, 31.08.2010 - 13 A 78.07

    Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

    Bei dieser Sachlage handelt es sich nicht um den atypischen Fall eines Kleinbetriebes (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82 -, NVwZ 1986, S. 642; OVG Berlin, Urteil vom 20. September 1985 - 2 B 128.93 -, NVwZ 1986, S. 678), sondern um das branchentypische Erscheinungsbild einer Kfz-Reparaturwerkstätte mit einem größeren Einzugsbereich, die im allgemeinen Wohngebiet regelmäßig unzulässig ist (vgl. OVG Berlin vom 15.8.2003 - 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, S. 556 [557 f.]; OVG des Saarlandes vom 19.10.2008 - 2 B 347.08 -, BauR 2009, S. 854).
  • VG Trier, 23.01.2008 - 5 K 505/07

    Spielplatz Ferschweiler

    Wie aus dem auf Blatt 38 der Prozessakte enthaltenen Luftbild mit den handschriftlich eingetragenen Nutzungen ersichtlich ist, befindet sich im Einmündungsbereich der S.-straße in die R.-straße, der noch zu der "näheren Umgebung" des Bauvorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB zu rechnen ist, ein Autohaus, das regelmäßig nicht als "nicht störender Gewerbebetrieb" im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO angesehen werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, S. 556).
  • OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 39/12

    Ausschluss von bestimmten Einzelhandelssortimenten in einem Bebauungsplan -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

  • VG Aachen, 01.02.2012 - 3 L 280/11
  • VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 9 K 15.01468

    Kein Anspruch für Werbeanlage bei Bahnübergang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2015 - 10 A 1759/14

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Nutzung einer Grundstücksfläche als

  • OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 189/12

    Ausschluss von Kfz-Betrieben und Tankstellen ("autoaffinen Nutzungen") in einem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01   

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https://dejure.org/2001,16058
BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2001,16058)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2001 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2001,16058)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 2 B 18.01 (https://dejure.org/2001,16058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit von Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts - Verletzung der Eigentumsgarantie der amtsangemessenen Versorgung

  • rechtsportal.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01
    Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts haben aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9 S. 11).

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 a.a.O.), mag auf sich beruhen.

    Für eine solche Sachlage ist der Beschwerdeführer jedenfalls darlegungspflichtig (vgl. u.a. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 11 f., m.w.N.).

    Es müssen zumindest Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan oder ersichtlich sein (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01
    Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts haben aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9 S. 11).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01
    [D]ie Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GKG (zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen dem Betrag der Ruhestandsbezüge nach den Besoldungsgruppen A 15 und B 9; vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ-RR 2000, 188).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01
    Bei solchen Ansprüchen geht Art. 33 Abs. 5 GG als lex specialis dem Art. 14 GG vor (BVerfGE 76, 256 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01
    Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung, wonach der Beamte die Versorgung aus dem zuletzt bekleideten Amt mindestens zwei Jahre lang erhalten haben muss, damit diese Bezüge ruhegehaltfähig werden, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt (BVerfGE 61, 43).
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