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   BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12   

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https://dejure.org/2012,33317
BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12 (https://dejure.org/2012,33317)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2012 - 2 B 18.12 (https://dejure.org/2012,33317)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 2 B 18.12 (https://dejure.org/2012,33317)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 BBesG vom 14.12.2001, § 13 BBesG vom 05.02.2009, Art 33 Abs 5 GG
    Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen; Besitzstandswahrung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung der Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 S. 1 BBesG a.F.

  • rewis.io

    Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen; Besitzstandswahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BBesG a.F. § 13 Abs. 2
    Voraussetzungen der Gewährung der Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 S. 1 BBesG a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12
    Deshalb ist der Schutz der wohlerworbenen Rechte eines Beamten als solcher auch nicht als "hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums" zu "berücksichtigen" (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 - BVerfGE 8, 332 m.w.N.; Beschluss vom 11. Dezember 1962 - 2 BvL 2/60 u.a. - BVerfGE 15, 167 ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12
    Das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit auslaufendem Recht stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungsweisend sein kann (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12
    Deshalb ist der Schutz der wohlerworbenen Rechte eines Beamten als solcher auch nicht als "hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums" zu "berücksichtigen" (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 - BVerfGE 8, 332 m.w.N.; Beschluss vom 11. Dezember 1962 - 2 BvL 2/60 u.a. - BVerfGE 15, 167 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2012 - 2 B 18.12
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr., u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 13.339

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund; Prüferzulage

    Ziel der grundlegenden Neufassung des § 13 BBesG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz war gerade die Vereinfachung der Vorschrift auch hinsichtlich des sukzessiven Abbaus der Ausgleichszulage (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 16/7076 S. 135; BVerwG, B.v. 19.10.2012 - 2 B 18/12 - juris Rn. 7).

    Ein Grundsatz der Wahrung des Besitzstandes des Beamten schlechthin kann Art. 33 Abs. 5 GG nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.2012 - 2 B 18.12 - juris Rn. 6).

  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.817

    Anspruch einer Zollbeamtin auf Polizeizulage (hier verneint); Begriff der

    Ein Anspruch auf Weitergewährung der Polizeizulage trotz weggefallener Voraussetzungen ist auch nicht aufgrund Vertrauensschutz- bzw. Besitzstandswahrungsüberlegungen unmittelbar Art. 33 Abs. 5 GG zu entnehmen (BVerwG v. 19.10.2012, Az. 2 B 18.12).
  • VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19

    Gewährung einer Ausgleichszulage wegen des Wegfalls der Ministerialzulage;

    Auf den Grund der Unterbrechung (privat oder dienstlich) kommt es ausweislich der Gesetzesbegründung dabei nicht mehr an (zum Ganzen: BT-Drs. 16/7076, S. 135; vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 2 B 18.12 -, Rn. 8, juris).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17

    Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung

    Entgegen der Auffassung der Kläger besteht zunächst kein von Art. 33 Abs. 5 GG umfasster Grundsatz der Wahrung des Besitzstandes eines Beamten in dem Sinne, dass dessen "wohlerworbene Rechte" nicht angetastet werden dürften (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2012 - 2 B 18/12, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 15.10.2014 - 8 K 3511/13

    Gewährung eines Zuschlags auf die Dienstbezüge wegen Hinausschiebens der

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 B 18/12 - zur Revisionszulassung m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.12.2012 - 7 ZB 12.2254

    Rundfunkgebühren; keine rückwirkende Befreiung; vorsorglicher Befreiungsantrag

    Rechtsfragen, die auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu (zuletzt BVerwG vom 19.10.2012 Az. 2 B 18.12).
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