Weitere Entscheidung unten: VG Oldenburg, 29.05.2007

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   OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07   

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OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,7809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Drittschutz für die von den Auswirkungen eines Bergbauvorhabens betroffenen Oberflächeneigentümern durch das Umweltverträglichkeitsrecht; Bestehen eines einklagbaren Rechts auf Durchführung einer von Gesetzes wegen erforderlichen Umweltprüfung; Erfordernis ...

  • Judicialis

    URG § 4 Abs. 3; ; URG § 5; ; VwGO § 61 Nr. 1; ; VwGO § 61 Nr. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; RiL 2003/35/EG Art. 6 Abs. 1; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BBergG § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    2.2.3.3 Für das Betriebsgrundstück B-Straße 1 in Körprich der Antragstellerin sind nach den Berechnungen der Beigeladenen nur vergleichsweise geringe Beeinträchtigungen durch die Bodenverformung prognostiziert, (vgl. zum Umfang eines Beteiligungsrechts (nur) bei über leichte und mittlere Schäden hinausgehenden Beeinträchtigungen des Eigentums im Anschluss an die Neufassung der Sätze 2 und 3 des § 48 Abs. 2 BBergG auf der Grundlage des sog. "Moers-Kapellen-Urteils des BVerwG aus dem Jahre 1989 etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)) wobei - wie gesagt - dahingestellt bleiben kann, in welchem Ausmaß diese für den Gesamtabbau in der Primsmulde Süd zwischen Saarwellingen, Körprich und Reisbach ermittelten Werte dem hier nur in Rede stehenden Abbau der Strebe Prims 1 und Prims 2 zugeordnet werden können.

    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65, zum Abbau im sog. Westfeld des ehemaligen Verbundbergwerks West (Warndt/Luisenthal)).

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Dies verdeutlicht, dass das Beschwerdevorbringen, durch das die Antragstellerin geltend machen, speziell ihr Eigentum beziehungsweise ihr Unternehmen sei von schweren Bergschäden betroffen, schon vom Ansatz her weder geeignet ist, einen Gemeinschaden zu prognostizieren, noch es rechtfertigt, die Feststellung des fehlenden subjektiv-rechtlichen Gehalts des § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG, von der auch die saarländischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51) in ständiger Rechtsprechung ausgehen, in Frage zu stellen.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, und vom 20.1.2004 - 2 W 59/03 -, SKZ 2005, 73 Leitsatz Nr. 31) Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner in der Betriebsplanzulassung vom 25.11.2005 auf "Erkenntnisse aus dem früheren Abbau in westlichen Lagerstättenbereich am Standort Ensdorf" verwiesen, wonach aus seiner Sicht Erderschütterungen "eher unwahrscheinlich" seien; im Übrigen wurde auf das bereits beschriebene Kontrollszenario in den Auflagen Bezug genommen.

    (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 51, ZfB 2001, 287, ebenso Stüer a.a.O., RNr. 3600) Diese Maßnahme, die wohl das von der Antragstellerin verfolgte Ziel sein dürfte, kann freilich auch nach dieser gesetzlichen Konstruktion, mit Blick auf die Rechtsstellung des bergbauberechtigten Unternehmens und auch wegen der sehr weit reichenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Folgen einer kurzfristigen Betriebseinstellung allenfalls als letztes Mittel (ulitima ratio) in Betracht kommen.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) Diese Zulassungsschranke erfordert objektiv eine Feststellung, dass ein Schaden in solchem Umfang droht, dass er sich auf das Allgemeinwohl auswirkt, etwa dass ein ganzer Ort von zentralen, wichtigen Versorgungseinrichtungen abgeschnitten wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    Drittschutz wird diesem Personenkreis nach gefestigter Rechtsprechung in Anschluss an die Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1989 (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329) im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt.

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen), unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    ) Nach der von der Beigeladenen in der Parallelsache 2 B 176/07 vorgelegten Aufstellung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bergschäden Dipl. Ing.

    (vgl. dazu die Seite 36 (oben) des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 14.9.2007; ausführlich zu diesem Thema der Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Parallelsache 2 B 176/07) Weiterer Ausführungen dazu bedarf es daher vorliegend nicht.

    (vgl. zu diesem Thema ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache 2 B 176/07).

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 21/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für ein Maschinenbauunternehmen gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28.3.2007 - 5 F 21/06 - ist zulässig, aber unbegründet.

    (vgl. dazu die Ausführungen auf Seite 4 oben des angegriffenen Beschlusses vom 28.3.2007 - 5 F 21/06 -, wo im Übrigen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass - mit entsprechenden Folgen für die Einzelbetrachtung - die Strebe Prims 1 und Prims 2 vom Grundstück der Antragstellerin weiter entfernt liegen als die Strebe Prims 3 und Prims 4, sowie die entsprechende Gesamtbetrachtung der Abbaufolgen auf Seite 19) Zumindest unter dem Aspekt gibt es im Ergebnis auch keine unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht berücksichtigten oder "angeblich nicht berücksichtigungsfähigen Auswirkungen des Gesamtvorhabens".

    (vgl. hierzu die Aufstellung der durchgeführten Untersuchungen Blätter 202/203 der Gerichtsakte) Selbst wenn man unterstellen wollte, dass der bisherige Grundwasserspiegel bei der zu erwartenden Absenkung des Geländes unverändert bleibt, also - wie das in einem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Gutachten des Dr. Tudeshki vom Dezember 2006 (vgl. die "Stellungnahme zu den Schriftsätzen der Rechtsanwälte Kümmerlein, Simon & Partner vom 9.10.2006 und 2.11.2006 ..." vom 14.12.2006 in der Parallelsache VG 5 F 21/06, Bl. 332 der Gerichtsakte (1. Instanz) Seite 10/18) angeführt wird - bezogen auf die Tagesoberfläche entsprechend (relativ) "ansteigt", wäre angesichts des geringen Ausmaßes der prognostizierten Senkung für das südlich der Prims gelegene Grundstück der Antragstellerin von maximal - bezogen auf alle vier Strebe in der Primsmulde Süd - 18 cm keine wesentliche zusätzliche "Vernässung" an der Tagesoberfläche zu erwarten.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1990 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992; auch dazu bereits BVerwG, Urteil vom 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337, wonach diese Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung "zur Anknüpfung von Drittansprüchen zugunsten der betroffenen Oberflächeneigentümer nicht geeignet" sind) entschieden, dass der § 55 Abs. 1 BBergG, in dem die Gründe für die Versagung eines dem Bergbaubetreiber ansonsten zustehenden Anspruchs auf Zulassung seines Vorhabens enumerativ aufgeführt sind, nicht dem Schutz von Sachgütern der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer dient.

    In dem Zusammenhang mag dahinstehen, welche rechtlichen Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2006 (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173 (Braunkohletagebau Garzweiler), wonach der § 48 Abs. 2 BBergG schon im Rahmen der Zulassung des Rahmenbetriebsplans drittschützende Wirkung zugunsten der Eigentümer (dort:) für einen Tagebaubetrieb in Anspruch zu nehmender Grundstücke entfaltet, unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992) zur Frage der Beachtlichkeit des Drittschutzes aus § 48 Abs. 2 BBergG auch bereits im Verfahren auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zu ziehen sind.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    (vgl. dazu aber die Rechtsprechung des EuGH, der die Auffassung vertritt, dass der durch Art. 4 Abs. 2 UVP-RiL für die Mitgliedstaaten eröffnete "Ermessensspielraum" durch die in Art. 2 Abs. 1 UVP-RiL festgelegten Verpflichtungen begrenzt sei, EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803, 805 (RNr. 88 m.w.N.)).

    Das weiter angeführte Urteil des EuGH vom 4.5.2006 (EuGH, Urteil vom 4.5.2006 - C-508/03 -, NVwZ 2006, 803 ff.) betraf das britische Baurecht, auf dessen Grundlage für zwei Einkaufszentren ( White City Projekt bzw. Chrystal Palace Park Conservation Area ) - im deutschen Verständnis - Bauvorbescheide erteilt worden waren.

  • OVG Saarland, 17.10.2005 - 2 W 13/05
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die insoweit aus der Natur der Sache folgende Einschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen über die Zubilligung notwendiger Spielräume bei der prognostischen Abschätzung künftiger Entwicklungen und Auswirkungen eines Bergbauvorhabens für die entscheidenden Behörden hat nicht zur Folge, dass später im Zuge seiner Ausführung auftretende erhebliche Gefahren aufgrund einer von der Prognose abweichenden Entwicklung von den Betroffenen "unabänderlich" oder "schicksalhaft" hingenommen werden müssen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50, Leitsatz Nr. 34).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 73/06
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
    Die Antragstellerin, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 48 Abs. 2 BBergG (vgl. die Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes vom 1.4.2004, Seite 748) mit Schreiben vom 3.6.2004 Einwendungen gegen den geplanten Kohleabbau erhoben hatte, beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer nach erfolglosem Widerspruchsverfahren (vgl. den Widerspruchsbescheid des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz vom 23.8.2006 - II ENPS/722/06-10 -) beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage - 5 K 73/06 - gegen die genannte Sonderbetriebsplanzulassung.

    Maßgebend ist daher das (voraussichtliche) Vorliegen einer für den Erfolg der beim Verwaltungsgericht unter der Geschäftsnummer 5 K 73/06 anhängigen Anfechtungsklage der Antragstellerin unabdingbaren Verletzung speziell ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die bergbehördliche Zulassungsentscheidung vom 25.11.2005 (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • OVG Saarland, 20.01.2004 - 2 W 59/03

    Bergbau; Folgeschäden für das Grundeigentum Dritter

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

  • BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02

    Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan;

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 26/03

    Rahmenbetriebsplan; Planfeststellung; Oberflächeneigentümer; Klagebefugnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Selbst Schäden als Folge von Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von 50 mm/s seien nach der Literatur reparaturfähig und führten zu keinem bleibenden Minderwert.(Schürken-Finke, Bewertung von Bergschäden, 3. Aufl. 2008, Tabelle auf S. 380) Nach der gefestigten Rechtsprechung im Saarland führten Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von deutlich über dem vorliegend vom Gutachter ermittelten Maximalwert von 23 mm/s nicht zu schweren Bergschäden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 284; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 -, ZfB 2007, 189, 200 zu Erschütterungen im Feld Dilsburg mit Schwinggeschwindigkeiten von 71, 28 mm/s, 61, 16 bzw. 56, 56 mm/s).

    Da die Voraussetzungen schon nicht vorlägen, werde nur ergänzend darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift auch keinen Drittschutz für Gemeinden begründe.(BVerwG, Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329, 337; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2007, 270, 276).

    Die Gutachten seien von den Verwaltungsgerichten des Saarlandes stets als geeignete Entscheidungsgrundlage anerkannt worden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 286; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2010 - 5 L 2143/09 -, ZfB 2010, 284, 291) Die Ergebnisse der DMT-Stellungnahme seien auch von Prof. Wagner bestätigt worden, der in seiner Stellungnahme vom 13.01.2013 ausführe, dass die Annahme der DMT, dass seismische Ereignisse im rahmen des Grubenwasseranstiegs nicht größer sein würden als im Zuge des Abbaus, im konkreten Fall sehr wahrscheinlich sei.

    Er besage umgekehrt nicht, dass oberhalb dieser Schwelle tatsächlich Schäden aufträten und erst recht nicht über die Art und Schwere eintretender Schäden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, ZfB 2008, 270, 284 f.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 -, ZfB 2007, 189, 200) Das aufgetretene Erschütterungsereignis sei daher allenfalls geeignet gewesen, geringfügige Schäden zu verursachen.

  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001 - 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287 und vom 22.11.2007, a.a.O..

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.07.1996 - 9 W 1/96 - ZfB 1996, 226 und vom 22.11.2007, a.a.O..

    zum Vorstehenden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001 - 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 09.02.2000 - 4 B 11.00 - Buchholz Nr. 310 § 121 VwGO Nr. 78 und vom 06.06.1997 - 4 B 167.96 - NVwZ-RR 1998, 457; und vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - AS RP-SL 35, 232 = ZfB 2008, 270.

    So auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.11.2007, a.a.O..

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.08.2001, a.a.O. vom 20.01.2004 - 2 W 59/03 - ZfB 2004, 128 und vom 22.11.2007, a.a.O..

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Die gegenteilige Ansicht, die auch der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 1 UmwRG zu der parallelen Problematik der Klagemöglichkeit von Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugrunde liegt und die in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.01.2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 2008, 278; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316; OVG Berlin, Beschl. v. 23.06.2008 - 11 S 35.07 -, NVwZ-RR 2008, 770; OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2007 - 2 B 181/07 -ZfB 2008, 270; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320) bislang vorherrschend war, basiert maßgeblich auf der grundsätzlichen Verbindung der Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG für die Beteiligung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit im Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen an deren Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren.
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293

    Abwehrrecht nur bei schwerwiegenden und wahrscheinlichen Schäden am

    2.1 Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).

    Nur Schäden an der Substanz des Eigentums - etwa die Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Gebäudes oder seiner Benutzbarkeit - können geeignet sein, eine Verletzung der drittschützenden Norm des § 48 Abs. 2 BBergG zu begründen (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).

    Es ist vielmehr im gerichtlichen Verfahren nur zu überprüfen, ob die Bergbehörde eine Prognoseentscheidung getroffen hat, bei der der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und korrekte Methoden der Vorausschau angewandt wurden (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 39 f.).

  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001 -, 2 W 1/01 - ZfB 2001, 287, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 09.02.2000 - 4 B 11/00 -, Buchholz Nr. 310 § 121 VwGO Nr. 78 und vom 06.06.1997 - 4 B 167/96 -, NVwZ-RR 1998, 457, und Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232 = ZfB 2008, 270.
  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 73/06

    Rechtmäßigkeit einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Beschlüsse der Kammer vom 28.03.2007 - 5 F 21/06 und 5 F 22/06 - sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.11.2007 - 2 B 176/07 und 2 B 181/07 -, wonach davon auszugehen ist, dass die Sonderbetriebsplanzulassung des Beklagten vom 25.11.2005 - Az. 1201/03/18-55 - in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Oberbergamtes für das Saarland und Rheinland-Pfalz vom 23.08.2006 - Az. II ENPS/722/06-10 - rechtmäßig ist.

    In Anlehnung an die Festsetzung im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - wird der Streitwert auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

    Der Senat habe in seinem Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - bereits entschieden, dass Erderschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von bis zu 71, 28 mm/s nicht erwarten lassen, dass schwere, d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehende Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums verursacht werden.
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

    Der Vorschrift kommt keine eigenständige, für den Kläger anspruchsbegründende Bedeutung zu (ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232; OVG Münster, Urteil vom 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320), denn (nach OVG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316) es fehlt ihr dafür die hinreichende Bestimmtheit.
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

    Der Vorschrift kommt keine eigenständige, für den Kläger anspruchsbegründende Bedeutung zu (ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 -, AS RP-SL 35, 232; OVG Münster, Urteil vom 27.10.2005 - 11 A 1751/04 -, NuR 2006, 320), denn (nach OVG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 1 A 10722/08- UPR 2009, 316) es fehlt ihr dafür die hinreichende Bestimmtheit.
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

    Der erkennende Senat habe mit Beschluss vom 22.11.2007 - 2 B 181/07 - entschieden, dass Erderschütterungen mit Schwinggeschwindigkeit von bis zu 71, 28 mm/s nicht erwarten ließen, dass schwere, d.h. über leichte bis mittlere Schäden hinausgehende Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums verursacht würden.
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060

    Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 79/06

    Rechtmäßigkeit einer Sonderbetriebsplanzulassung

  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 5 K 53/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 5 K 74/06
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32559
VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,32559)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,32559)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 B 181/07 (https://dejure.org/2007,32559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 6 Abs 1 GG; Art 105 Abs 2a GG; § 80 Abs 5 VwGO
    Auslegung; Berechtigter; Eigennutzung; Eigennutzungsmöglichkeit; Erwerbszweitwohnung; Familie; Ferienwohnung; Geschäftsführer; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Getrenntleben; Hauptwohnung; Kapitalanlage; Lebensbedarf; persönlicher Lebensbedarf; reine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Für das Innehaben der Wohnung im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 ZWS kommt es nicht auf eine tatsächlich realisierte Eigennutzung an, sondern abzustellen ist konstitutiv allein auf die rechtlich bestehende Möglichkeit zur Selbstnutzung bzw. zur unentgeltlichen Nutzung durch Dritte, insbesondere also durch Angehörige (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, Rn. 29, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2002, 728 = DVBl. 2002, 483 = NST-N 2001, 388).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn objektiv nachprüfbare Umstände vorgetragen und nachgewiesen werden, die geeignet sind, die Vermutung für das Vorhalten der Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensgestaltung zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., Rn. 36 f., und Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 9 B 102/03 - Juris, Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 18. September 2002 - 13 LC 41/02 -, KStZ 2003, 32 f. ) .

    Das genannte Urteil der Kammer steht allerdings in Übereinstimmung mit dem des Bundesverwaltungsgerichts, weil dort ausdrücklich - wie oben bereits ausgeführt - von einem eklatanten "Mißverhältnis zwischen von vornherein vertraglich befristeter privater Eigennutzungsmöglichkeit - also nicht Eigennutzung (Anm. der Kammer) - und Vermietung" (juris, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., Rn. 28) gesprochen wird.

    Abgesehen davon ist zu berücksichtigen, dass auch - wie oben bereits ausgeführt - auf die rechtlich bestehende Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung durch Dritte abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., Rn. 29) .

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Auf S. 16 seiner Klage- und Antragsschrift hat der Antragsteller zudem erklärt: "Auch dies versichere ich, ..., in Kenntnis der Strafbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung, an Eides statt, ebenso, wie den gesamten in dieser Antrags- und Klageschrift dargestellten Vortrag." Er ist nach alledem der Auffassung, die Eigennutzungsmöglichkeit sei in ausreichendem Maße auf einen Zeitraum von maximal vier Wochen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1999 (- 8 C 6.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 109, 188 ff. = NJW 2000, 375 f.) beschränkt.

    "Bei der Auslegung des in § 4 Abs. 3 ZWS enthaltenen Merkmals ?vornherein vertraglich befristeten Eigennutzungsmöglichkeit' über die Wohnung ist in den Blick zu nehmen, dass die in die Zweitwohnungssteuersatzung aufgenommene Staffelung der Zweitwohnungssteuer - wie sie auch in Zweitwohnungssteuersatzungen zahlloser weiterer Gemeinden seit 1999 eingeführt wurde - eine Reaktion auf die Grundsätze darstellt, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (Az.: 8 C 6.98 -, BVerwGE 109, 188) aufgezeigt hat.

    Für diese Sichtweise sprechen die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Juni 1999 (a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (st. Rspr. der Kammer seit dem Beschluss vom 6. Januar 2005 - 2 B 4002/04 -, juris, Rn. 4; auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Eine "unbillige" Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 6. Januar 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen setzt außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen die Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung voraus (vgl. BVerwG, urteil vom 18. März 1988 - 8 C 115/86 -, juris, Rn. 16, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 1988, 938 ff.).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Nur in diesem Fall liegen objektive Umstände vor, die - wie bei der Beantwortung der Frage nach dem ?Ob' des Vorliegens einer reinen Kapitalanlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, NSt-N 1996, 19) - geeignet sind, die subjektive Zweckbestimmung und die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit nachzuweisen.
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerfGE 114, 316 ff. = NJW 2005, 3556 ff.), das nach Auffassung des Antragstellers die Nichtigkeit der zum 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Satzung zur Folge hat, ausgeführt, die Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stelle eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
  • VG Oldenburg, 22.09.2005 - 2 A 2395/03

    Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer bei Vorliegen eines Vermietungsvertrages

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Die Kammer hat indes in ihrem Urteil vom 22. September 2005 (- 2 A 2395/03 -, juris, Rn. 32 ff., auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris, Rn. 21, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf KStZ 2005, 50).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Die Satzungsregelungen stellen, soweit ihre Bestimmungen in diesem Verfahren maßgeblich sind, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer dar, da sie insoweit den verfassungs- und kommunalabgabenrechtlichen Anforderungen entsprechen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem "Überlinger Beschluss" vom 6. Dezember 1983 (- 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff. = NJW 1984, 785 ff.) aufgezeigt hat .
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LC 41/02

    Eigennutzung; Fremdnutzung; Mischnutzung; Staffelung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn objektiv nachprüfbare Umstände vorgetragen und nachgewiesen werden, die geeignet sind, die Vermutung für das Vorhalten der Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensgestaltung zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O., Rn. 36 f., und Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 9 B 102/03 - Juris, Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 18. September 2002 - 13 LC 41/02 -, KStZ 2003, 32 f. ) .
  • BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06

    Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

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