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   BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07   

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BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3670)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2007 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3670)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2007 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 56 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 180, §§ 60, 133 Abs. 3
    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 56 Abs. 2 i.V.m. ZPO § 180, §§ 60, 133 Abs. 3
    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion

  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten außerhalb der Geschäftszeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten des Empfängers außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

  • Judicialis

    VwGO § 56 Abs. 2; ; ZPO § 60; ; ZPO § 133 Abs. 3; ; ZPO § 180

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 56 Abs. 2; ZPO § 180 § 60 § 133 Abs. 3
    Prozessrecht - Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3222
  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
  • AnwBl 2008, 47
  • DÖV 2007, 978
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07
    Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO kann auch erfolgen, wenn das Schriftstück außerhalb der Geschäftszeit in den Briefkasten gelegt wird (wie BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186).

    Ziel der Änderung war es, den hohen Anteil an Niederlegungen zu reduzieren und dazu den Zustelldiensten eine einfachere Möglichkeit der Ersatzzustellung für den Fall zu eröffnen, dass eine Zustellung in den Geschäftsräumen daran scheitert, dass sie nicht geöffnet haben (Entwurfsbegründung, a.a.O; für den Fall einer Zustellung um 19:35 Uhr: BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186).

  • BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis

    BVerwG 2 B 20.07.

    2 1. Mit Schriftsatz vom 29. August 2007 erhob die Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge, hilfsweise sonstige Rechtsmittel" und beantragte, die Entscheidung aufzuheben und ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

    3 In dem Beschwerdeverfahren BVerwG 2 B 20.07 hatte die Klägerin gegen die Versäumung der Begründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und zur Begründung u.a. geltend gemacht, der Prozessbevollmächtigte habe die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in seinen Briefkasten eingelegte Ausfertigung des angefochtenen Beschlusses des Berufungsgerichts erst am nächsten Tag gesehen und auch am nächsten Tag als zugestellt zur Kenntnis nehmen müssen.

    Mit dieser Einlassung hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) befasst und sie unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen.

    Denn es kommt, wie bereits in dem gerügten Senatsbeschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) dargelegt, nicht darauf an, ob der Prozessvertreter noch nach 18:00 Uhr Grund oder Anlass gehabt hat, den Briefkasten einzusehen.

  • BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

    Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den

    b) Zwar ist eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO auch dann zulässig, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO geschlossen und diese Art der Ersatzzustellung damit nicht ausführbar war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.08.2007 - 2 B 20/07, NJW 2007, 3222; vgl. --ebenfalls zu einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten eines an Samstagen geschlossenen Geschäftslokals-- Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.05.2018 - 22 ZB 18.105, Deutsches Verwaltungsblatt 2019, 63, Rz 12, wo allerdings kein Zweifel an der Richtigkeit der beurkundeten Angabe des Zustellers bestand, er habe zuvor eine Übergabe in den Geschäftsräumen versucht).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07

    Niederschlagung einer Kostenforderung wegen unrichtiger Sachbehandlung

    1 Die mit Schriftsatz vom 29. August 2007 - Geschäftszeichen SchüM 07-8-29 - erhobene Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 ist unbegründet.

    2 Festzuhalten ist auch an der im Senatsbeschluss vom 2. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 getroffenen Streitwertfestsetzung in Höhe von 10 000 EUR, gegen die die Klägerin Gegenvorstellung erhoben hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2016 - 10 S 1197/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Kenntnis der voraufgegangenen Verwarnung

    Zu einer ordnungsgemäßen (Ersatz-)Zustellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 LVwZG i. V. m. § 180 Satz 1 ZPO gehört es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht, dass der Adressat der Zustellung das zuzustellende Schriftstück auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 02.08.2007 - 2 B 20.07 - NJW 2007, 3222 Tz. 3; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05 - NJW 2006, 150 Tz. 12 und Beschluss des Senats für Anwaltssachen vom 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186 Tz. 6; BSG, Urteil vom 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R - NZS 2013, 413 Tz. 11; Meissner/Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 56 Rn. 57b; Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 180 Rn. 4).
  • BGH, 26.05.2020 - 3 StR 134/20

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung durch Einlegung des Urteils

    Hierfür kommt es bei der Zustellung an einem Samstag nicht darauf an, wann üblicherweise mit einer Leerung zu rechnen ist oder diese tatsächlich vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06, NJW 2007, 2186 Rn. 6; Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20.07, NJW 2007, 3222 f.; BFH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - III B 178/09, BFH/NV 2011, 810 Rn. 7 f.; BSozG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 5/07 R, NZS 2009, 413 Rn. 11; MüKoZPO/ Häublein, 5. Aufl., § 180 Rn. 6; aA Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 180 Rn. 2).
  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten;

    Daraus, dass der Beklagte sämtliche beteiligten Richter des Berufungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat und hierfür lediglich die kurze Stellungnahmefrist, die die für den zuvor gestellten Ablehnungsantrag zuständige Vertreterkammer gesetzt hat, als Begründung benannt hat, durfte das Berufungsgericht die Schlussfolgerung ziehen, dass ein rechtsmissbräuchliches und damit unwirksames Befangenheitsgesuch vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1997 - BVerwG 4 B 179.97 - NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 7 und vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07, 2 B 20.07 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 M 3/18

    Wirksamkeit der Zustellung gemäß ZPO § 180

    Für die Wirksamkeit der Zustellung gemäß § 180 ZPO kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.2007 - BVerwG 2 B 20.07 -, juris RdNr. 2; VG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2016 - 14 L 3755/126 -, juris RdNr. 22 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Weitere Angaben wie eine Geschäftsnummer (vgl. noch BFH, Urteil vom 21. Juli 1993 - IX R 81/89 -, BFH/NV 1994, 357 zur früheren Fassung des § 3 VwZG zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zustellungsrecht), zu den Gründen, weshalb die im Streitfall allein in Betracht kommende Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ZPO nicht möglich war, eine Beschreibung dazu, in welchen Briefkasten oder in welche ähnliche Vorrichtung das Schriftstück eingelegt wurde, oder eine Unterschrift des Zustellers auf dem "inneren Umschlag" sind in der Zustellungsurkunde nicht zu machen und zur Wirksamkeit der Zustellung nicht erforderlich (BFH, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - VII B 12/03 -, BFH/NV 2004, 497; BFH, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20/07 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 12.12.2016 - 14 L 3755/16

    Zustellung, Kenntnisnahme

    vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05 -, Rn. 12, juris; BFH, Beschluss vom 10.11.2003 - VII B 366/02 -, Rn. 10, juris; BSG, Beschluss vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B -, Rn. 5, juris; BVerwG, Beschluss vom 02.08.2007 - 2 B 20.07 -, Rn. 3, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 2 A 2524/12

    Vertreterbestellung durch einen Rechtsanwalt bei krankheitsbedingter Abwesenheit

  • VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 150/11

    Ersatzzustellung gem. § 56 II VwGO i. V. m. § 180 Satz 2 ZPO - vermeidbarer

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

  • VG München, 13.10.2016 - M 26 S 16.3449

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2008 - 9 C 10181/08
  • VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23
  • VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07, 2 B 20.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13779
BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07, 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,13779)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 2 B 101.07, 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,13779)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07, 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,13779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis einer förmlichen Entscheidung hinsichtlich der offensichtlich unzulässigen Ablehnung des Vorsitzenden und namentlich genannter weiterer Richter; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
    BVerwG 2 B 20.07.

    2 1. Mit Schriftsatz vom 29. August 2007 erhob die Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge, hilfsweise sonstige Rechtsmittel" und beantragte, die Entscheidung aufzuheben und ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

    3 In dem Beschwerdeverfahren BVerwG 2 B 20.07 hatte die Klägerin gegen die Versäumung der Begründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und zur Begründung u.a. geltend gemacht, der Prozessbevollmächtigte habe die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in seinen Briefkasten eingelegte Ausfertigung des angefochtenen Beschlusses des Berufungsgerichts erst am nächsten Tag gesehen und auch am nächsten Tag als zugestellt zur Kenntnis nehmen müssen.

    Mit dieser Einlassung hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) befasst und sie unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen.

    Denn es kommt, wie bereits in dem gerügten Senatsbeschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) dargelegt, nicht darauf an, ob der Prozessvertreter noch nach 18:00 Uhr Grund oder Anlass gehabt hat, den Briefkasten einzusehen.

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
    Deshalb braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60 BVerfGE 11, 1 , vom 2. November 1960 2 BvR 473/60 BVerfGE 11, 343 und vom 15. Dezember 1986 2 BvE 1/86 BVerfGE 74, 96 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
    Deshalb braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60 BVerfGE 11, 1 , vom 2. November 1960 2 BvR 473/60 BVerfGE 11, 343 und vom 15. Dezember 1986 2 BvE 1/86 BVerfGE 74, 96 ).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
    Deshalb braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60 BVerfGE 11, 1 , vom 2. November 1960 2 BvR 473/60 BVerfGE 11, 343 und vom 15. Dezember 1986 2 BvE 1/86 BVerfGE 74, 96 ).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Die bloße Beteiligung an einer vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhaften Vorentscheidung begründet für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht, so dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a., BVerfGK 5, 269 = juris, Rn. 63 m. w. N., und vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62 = juris, Rn. 57; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252 = juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C, ZD 2015, 532 = juris, Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Die bloße Beteiligung an einer vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhaften Vorentscheidung begründet für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht, so dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a., BVerfGK 5, 269 = juris, Rn. 63 m. w. N., und vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62 = juris, Rn. 57; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252 = juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C, ZD 2015, 532 = juris, Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 und vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. ferner etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 und vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. ferner z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07

    Niederschlagung einer Kostenforderung wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Zu den von der Klägerin im Schriftsatz vom selben Tag - Geschäftszeichen SchüM 07-8-29-2 - im Verfahren BVerwG 2 B 101.07 außerdem geltend gemachten Gründen wird Bezug genommen auf den Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2007.
  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten;

    Daraus, dass der Beklagte sämtliche beteiligten Richter des Berufungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat und hierfür lediglich die kurze Stellungnahmefrist, die die für den zuvor gestellten Ablehnungsantrag zuständige Vertreterkammer gesetzt hat, als Begründung benannt hat, durfte das Berufungsgericht die Schlussfolgerung ziehen, dass ein rechtsmissbräuchliches und damit unwirksames Befangenheitsgesuch vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1997 - BVerwG 4 B 179.97 - NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 7 und vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07, 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 26.05.2008 - 2 B 116.07

    Voraussetzungen einer fachgerichtlichen Abhilfe bei der Verletzung rechtlichen

    6 Die durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220, 3223) auch zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts geschaffene Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gewährt den Verfahrensbeteiligten in der Form eines außerordentlichen Rechtsbehelfs (BTDrucks 15/3706 S. 22) die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.06.2019 - 6 AV 10.19

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen als unzulässig verworfen werden, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 und vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f. und vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - DVBl 2018, 885).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 B 118.07

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge bei tatsächlichem Vorbringen einer Sachrüge;

    2 Die durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220, 3223) auch zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts geschaffene Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gewährt den Verfahrensbeteiligten in der Form eines außerordentlichen Rechtsbehelfs (BTDrucks 15/3706 S. 22) die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 118.18

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.2008 - 3 O 364/08

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 19.12

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit bei offenbarem Missbrauch des

  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18

    Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der

  • VGH Hessen, 19.10.2012 - 5 A 2001/12

    Gegenvorstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 L 101/07

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 20.12

    Ablehnungsgesuch eines Rechtsanwalts gegen Richter wegen der Besorgnis der

  • VG Aachen, 23.11.2010 - 6 K 2304/09

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2014 - 7 S 2250/13
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07, 2 KSt 1.07 (2 B 101.07), 2 B 20.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25281
BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07, 2 KSt 1.07 (2 B 101.07), 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,25281)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2007 - 2 KSt 1.07, 2 KSt 1.07 (2 B 101.07), 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,25281)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2007 - 2 KSt 1.07, 2 KSt 1.07 (2 B 101.07), 2 B 20.07 (https://dejure.org/2007,25281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07
    1 Die mit Schriftsatz vom 29. August 2007 - Geschäftszeichen SchüM 07-8-29 - erhobene Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 ist unbegründet.

    2 Festzuhalten ist auch an der im Senatsbeschluss vom 2. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 getroffenen Streitwertfestsetzung in Höhe von 10 000 EUR, gegen die die Klägerin Gegenvorstellung erhoben hat.

  • BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07
    Zu den von der Klägerin im Schriftsatz vom selben Tag - Geschäftszeichen SchüM 07-8-29-2 - im Verfahren BVerwG 2 B 101.07 außerdem geltend gemachten Gründen wird Bezug genommen auf den Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2007.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11441
OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2009,11441)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2009 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2009,11441)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 2 B 20.07 (https://dejure.org/2009,11441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung und Bemessung eines Wassernutzungsentgelts für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser in ein oberirdisches Gewässer; Begriff des Benutzers eines Gewässers i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 4 Wassergesetz Brandenburg (BbgWG); Zweck des ...

  • Judicialis

    BbgWG § 40; ; BbgWG § 40 Abs. 1; ; BbgWG § 40 Abs. 1 Satz 1; ; BbgWG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BbgWG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BbgWG § 40 Abs. 1 Satz 4; ; BbgWG § 40 Abs. 1 Nr.... 2; ; Berliner WasserG § 13 a Abs. 2 Satz 2; ; WHG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Erhebung und Bemessung eines Wassernutzungsentgelts für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser in ein oberirdisches Gewässer; Begriff des Benutzers eines Gewässers i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 4 Wassergesetz Brandenburg (BbgWG); Zweck des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.02.2007 - II R 66/05

    Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Es ist daher nicht erkennbar, dass der Gesetzestext des § 40 Abs. 1 Satz 4 BbgWG im Hinblick auf das vom Gesetzgeber verfolgte Konzept planwidrig unvollständig ist und damit eine Gesetzeslücke aufweist, die im Wege der Rechtsfortbildung mit einer die Abgabenbelastung verschärfenden Wirkung zu schließen wäre (zur abgabenverschärfenden Analogie vgl. BFH, Urteil vom 14. Februar 2007, BFHE 217, 176 m.w.N.; Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl., § 5 Rdnr. 60).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 3.07

    Benutzung eines Gewässers; Grundwasser; Zutagefördern; Ableiten; Ausbau eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser ist ein wasserwirtschaftlich relevanter Vorgang unabhängig davon, ob weitere Zwecke mit ihm verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 - NVwZ-RR 2007, S. 750 zum Ausbau einer Bundeswasserstraße).
  • OVG Brandenburg, 15.09.2003 - 2 B 130/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung eines Wassernutzungsentgelts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Es geht ausschließlich darum, dass keine nachteilige Veränderung des Wassers zwischen Entnahme und Zuführung in das Aufnahmegewässer erfolgt (vgl. in diese Richtung bereits OVG Bbg, Beschluss vom 15. September 2003, LKV 2004, 474).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Das Wassernutzungsentgelt ist eine nicht-steuerliche Abgabe, deren sachliche Rechtfertigung im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung sich aus ihrem Charakter als Vorteilsabschöpfungsabgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsregelung ergibt (vgl. näher BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 1995, BVerfGE 93, 319, u. vom 18. Dezember 2002, NVwZ 2003, 467; OVG Bbg, Urteil vom 27. April 2005 - 2 A 373.03 - veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Angesichts der Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) können bei der Auslegung der Abgabegesetze nur diejenigen Zwecke, Motive oder Vorstellungen des Gesetzgebers berücksichtigt werden, die im Wortlaut des Gesetzes ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1992, BVerwGE 90, 265).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Hinzu kommt, dass die rechtstaatlichen Grundsätze der Bestimmtheit und Normklarheit abgabenrechtlicher Normen gebieten, dass insbesondere die Bemessungsgrundlage so bestimmt und hinreichend klar geregelt sein muss, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabenlast erkennen und voraussehen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. März 2003, BVerfGE 108, 1 (20); Beschluss vom 2. Juli 2008, NJW 2008, 2978, vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 3 Rdnr. 192).
  • VG Cottbus, 27.09.2007 - 4 K 2326/03

    Abzugsmöglichkeit bei der Erhebung von Wassernutzungsentgelten: Einleitung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Eine nicht nachteilig veränderte Wassermenge i.S.v. § 40 Abs. 1 Satz 4 BbgWG liege auch dann vor, wenn die Beschaffenheit einer entnommenen Wassermenge sich vor ihrer Wiedereinleitung in ein Gewässer nicht geändert habe, unabhängig davon, ob sich die Einleitung im Aufnahmegewässer nachteilig auswirke (vgl. näher VG Cottbus, Urteil vom 27. September 2007 - 4 K 2326/03 - veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07

    Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Hinzu kommt, dass die rechtstaatlichen Grundsätze der Bestimmtheit und Normklarheit abgabenrechtlicher Normen gebieten, dass insbesondere die Bemessungsgrundlage so bestimmt und hinreichend klar geregelt sein muss, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabenlast erkennen und voraussehen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. März 2003, BVerfGE 108, 1 (20); Beschluss vom 2. Juli 2008, NJW 2008, 2978, vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 3 Rdnr. 192).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Das Wassernutzungsentgelt ist eine nicht-steuerliche Abgabe, deren sachliche Rechtfertigung im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung sich aus ihrem Charakter als Vorteilsabschöpfungsabgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsregelung ergibt (vgl. näher BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 1995, BVerfGE 93, 319, u. vom 18. Dezember 2002, NVwZ 2003, 467; OVG Bbg, Urteil vom 27. April 2005 - 2 A 373.03 - veröffentlicht in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2004 - 2 L 29/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 2 B 20.07
    Anders als § 13 a Abs. 2 Satz 2 Berliner Wassergesetz fordert damit § 40 Abs. 1 Satz 4 BbgWG für den Abzug nicht, dass das entnommene Grundwasser wieder in das Grundwasser oder in ein Aufnahmegewässer geleitet wird, dessen wasserwirtschaftliche oder ökologische Situation sich durch die Zuführung des Wassers verbessert (vgl. OVG Bbg, Beschluss vom 15. September 2003, LKV 2004, 477; siehe auch die Gesetzesbegründung der Landesregierung zu § 40 BbgWG, LT-Drs. 1/2769 S. 149).
  • OVG Brandenburg, 27.04.2005 - 2 A 373/03
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - 11 K 11252/17

    Keine Rückstellung für die Kosten der Beseitigung einer Bodenkontamination, falls

    Denn mit dem Wassernutzungsentgelt nach § 40 Abs. 1 BbgWG wird der in der Eröffnung der Benutzungsmöglichkeit liegende Vorteil abgeschöpft (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2009 - OVG 2 B 20.07, juris).

    Damit stellt das Wassernutzungsentgelt nach § 40 BbgWG kein Entgelt für eine konkrete Grundwasserentnahme, sondern eine Vorteilsabschöpfungsabgabe für die Befugnis, ein Gut der Allgemeinheit nutzen zu dürfen, dar (siehe: BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93, BVerfGE 93, 319; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2009 - OVG 2 B 20.07, a.a.O.; LT-Drs.

  • OVG Sachsen, 26.10.2010 - 4 A 745/08

    Gewährung einer Ermäßigung der Wasserentnahmeabgabe nach § 23 Abs. 11 S. 1

    Anders als bei § 40 Abs. 1 Satz 4 WasG Brandenburg, dessen Wortlaut so eindeutig ist, dass eine abweichende Auslegung nach ihrem Sinn nicht eröffnet ist (OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 28.1.2009 - OVG 2 B 20.07 -, DÖV 2009, 419), ist § 23 Abs. 11 Satz 1 SächsWG 1998 im vorliegenden Fall tatsächlich auslegungsbedürftig.
  • VG Potsdam, 01.06.2023 - 1 K 3180/19
    Allgemein bestätigt in OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2009 - OVG 2 B 20.07 -, juris Rn. 32.
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