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   OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20   

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OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,15885)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.06.2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,15885)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,15885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Shishabars dürfen im Saarland wieder öffnen - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 791
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. entsprechend zu § 5 Abs. 1 CP-VO das OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -].

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte].

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei den von dem Antragsgegner verfolgten Anliegen des Gesundheitsschutzes um sehr gewichtige, nach der Rechtsprechung des Senats mit Blick auf die Aspekte des Übermaßverbots zunächst auch eine vorübergehende Betriebsuntersagung von Gaststätten und Gastronomiebetrieben durch § 5 Abs. 1 CPV rechtfertige Belange handelt, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund des hier zur Rede stehenden Betriebstyps (Shishabar bzw. Shisha-Café) zweifelhaft, ob es sich bei der Betriebsuntersagung noch um eine - mit Blick auf den vom Normgeber gestalteten Regelungshintergrund - insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme handelt.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. entsprechend zu § 5 Abs. 1 CP-VO das OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -].

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte].

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei den von dem Antragsgegner verfolgten Anliegen des Gesundheitsschutzes um sehr gewichtige, nach der Rechtsprechung des Senats mit Blick auf die Aspekte des Übermaßverbots zunächst auch eine vorübergehende Betriebsuntersagung von Gaststätten und Gastronomiebetrieben durch § 5 Abs. 1 CPV rechtfertige Belange handelt, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund des hier zur Rede stehenden Betriebstyps (Shishabar bzw. Shisha-Café) zweifelhaft, ob es sich bei der Betriebsuntersagung noch um eine - mit Blick auf den vom Normgeber gestalteten Regelungshintergrund - insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme handelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2020 - 1 S 1528/20

    CoronaVV BW 2 vom 09.05.2020 i.d.F.v. 26.05.2020; Untersagung des

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 27.5.2020 - 1 S 1528/20 -, juris].
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] Dieser Maßstab gilt für die normsetzende Exekutive entsprechend.
  • OVG Saarland, 31.07.2020 - 2 C 221/20

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar - hier in erster Linie - auf die teilweise vorläufige Außervollzugsetzung der Verordnung im Vorgriff auf das anhängige Normenkontrollverfahren (Az. 2 C 221/20) gerichtete Antrag ist zulässig.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Lassen sie sich nicht abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    Sein Rechtsschutzinteresse wie auch das darüber hinausgehende besondere Regelungsinteresse des § 47 Abs. 6 VwGO [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzlich Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit" ergibt sich aus diesem Vorbringen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Lassen sie sich nicht abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris] Diese Voraussetzungen für eine vorläufige Anordnung sind im konkreten Fall erfüllt.
  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20
    Die vom OVG Bremen [Vgl. die Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Bremen vom 15.6.2020 - 1 B 176/20 -, abgedruckt bei juris] vertretene Auffassung, die beim Aufenthalt mehrerer Menschen in geschlossenen Räumen bestehende Infektionsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole werde durch das Rauchen von Wasserpfeifen erheblich gesteigert, teilt der Senat nicht.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
  • OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21

    Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen außer Vollzug gesetzt

    [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] Die Antragstellerin ist auch antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 VwGO.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] Die generelle Betriebsuntersagung gilt zumindest bis zum 9.8.2020 (§ 14 Abs. 2 VO-CP).
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 337/20

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verbots des Betriebs

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studio

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2020 - 13 MN 272/20

    Aerosole; Angebot; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Corona-Virus;

    In diesen Entscheidungen hat der Senat allerdings - mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Auswirkung der Nutzung von Shisha-Pfeifen auf die Übertragung von Corona-Viren über die Atemluft, die noch immer fehlen - die von den Beteiligten des vorliegenden Normenkontrolleilverfahrens erneut kontrovers diskutierte Frage offen gelassen, ob die potentielle Infektionsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole beim Ausstoß von Atemluft während des Konsums einer Shisha-Pfeife - insbesondere wegen höherer Ausatemvolumina, längerer Konsumdauer oder im Hinblick auf den heißen Wasserdampf - gegenüber einem Ausatmen etwa in Rauchergaststätten oder beim Besuch von Saunen oder Fitnessstudios - Einrichtungen, die inzwischen allesamt bereits während der Geltungsdauer der 5. Verordnung unter Hygiene- und sonstigen Schutzauflagen schrittweise wieder geöffnet worden sind - in relevanter Weise erhöht ist (bejahend: OVG Bremen, Beschl. v. 15.6.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 36; VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröff. unter www.justiz.hamburg.de, S. 12 f. m.w.N.; verneinend: OVG Saarland, Beschl. v. 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, juris Rn. 19).

    bb) Darauf, ob in der Schließungsanordnung für Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, zudem - etwa wegen der von der Antragstellerin u.a. geltend gemachten Ungleichbehandlung mit Saunen, Fitnessstudios sowie Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben, in denen geraucht werden darf - ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG liegt (bejahend für Letztere für die saarländische Rechtslage OVG Saarland, Beschl. v. 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, juris Rn. 13 ff.) und die Antragstellerin daher in ihrem damit korrespondieren Gleichheitsgrundrecht verletzt ist, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht mehr an.

  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20

    Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.
  • OVG Saarland, 31.07.2020 - 2 C 221/20

    Kostenverteilung nach Hauptsacheerledigung eines Normenkontrollverfahrens

    Auf seinen gleichzeitig gestellten Antrag hin hat der Senat dieses Verbot durch Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 - vorläufig außer Vollzug gesetzt (§ 47 Abs. 6 VwGO).

    Nach dem auf einer prognostischen Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache basierenden Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 - ist davon auszugehen, dass der Antragsteller nach dem Erkenntnisstand im Erledigungszeitpunkt voraussichtlich auch in der Hauptsache erfolgreich gewesen wäre.

  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studios

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag der Antragsteller ist zulässig, insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 325/20

    Corona-Verordnung: Kosmetikstudio (Einzelfall)

    Der unter anderem auf die vorläufige Außervollzugsetzung der §§ 2, 3, 6 und 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP [vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] gerichtete Antrag ist nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar statthaft.
  • VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot der

    Allerdings dürften diese speziellen "Herausnahmen" aus dem allgemein verfolgten Konzept der Öffnung, wie sie auch das streitgegenständliche Übertragungsverbot darstellt, tendenziell höheren Anforderungen an die Rechtfertigung unterliegen als den in der Phase der Lockerung vorgenommenen Differenzierungen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.6.2020, 2 B 222/20, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.10.2020 - 2 B 222/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32083
OVG Bremen, 09.10.2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,32083)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,32083)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 2 B 222/20 (https://dejure.org/2020,32083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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