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   BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14   

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BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14 (https://dejure.org/2014,31895)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2014 - 2 B 23.14 (https://dejure.org/2014,31895)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2014 - 2 B 23.14 (https://dejure.org/2014,31895)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 VwGO, § 58 Abs 1 BDG, § 20 StGB
    Disziplinarklage; Sachaufklärungspflicht; Minderung der Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines Facharztes als sachverständigen Zeugen bzgl. Schweregrads der seelischen Erkrankung und Schuldfähigkeit eines Beamten i.R.e. Disziplinarverfahrens

  • rewis.io

    Disziplinarklage; Sachaufklärungspflicht; Minderung der Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vernehmung eines Facharztes als sachverständigen Zeugen bzgl. Schweregrads der seelischen Erkrankung und Schuldfähigkeit eines Beamten i.R.e. Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de

    Vernehmung eines Facharztes als sachverständigen Zeugen bzgl. Schweregrads der seelischen Erkrankung und Schuldfähigkeit eines Beamten i.R.e. Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der depressive Polizeiobermeister - und die gerichtliche Aufklärungspflicht im Disziplinarverfahren

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, wann die unterlassene Einholung eines zusätzlichen Gutachtens verfahrensfehlerhaft ist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Erst wenn die seelische Störung und ihr Schweregrad feststehen oder nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nicht ausgeschlossen werden können, kann beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine erheblich geminderte Schuldfähigkeit vorliegen (Beschluss vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 B 76.12 - juris Rn. 20 = DokBer 2014, 32).

    Angesichts der Tatsache, dass nur der behandelnde Facharzt zeitnah zum maßgeblichen Tatzeitraum April/Mai 2008 persönlichen Kontakt mit dem Beklagten hatte, der sich am 11. Juni 2008 erstmals bei ihm vorstellte, hätte sich dem Verwaltungsgerichtshof eine persönliche Vernehmung des Facharztes als sachverständigen Zeugen indes aufdrängen müssen (Beschluss vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 B 76.12 - a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Bedeutung der persönlichen Befragung durch den Gutachter auch Beschluss vom 3. Juni 2014 - BVerwG 2 B 105.12 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Die Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer krankhaften seelischen Störung "erheblich" war, ist zwar eine Rechtsfrage, die die Verwaltungsgerichte in eigener Verantwortung zu beantworten haben (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - juris Rn. 30 ).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur ausnahmsweise einholen (Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11, jeweils Rn. 29 ff.; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9 und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10

    Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11, jeweils Rn. 29 ff.; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9 und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11, jeweils Rn. 29 ff.; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9 und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Die prognostizierte Wahrscheinlichkeit des voraussichtlichen Ergebnisses einer Beweisaufnahme rechtfertigt indes nicht deren Unterlassung (Beschluss vom 15. März 2013 - BVerwG 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 11).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Für die in Rede stehenden medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 = Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 1, jeweils Rn. 11 und zuletzt etwa Beschluss vom 26. Mai 2014 - BVerwG 2 B 69.12 - juris Rn. 10 = IÖD 2014, 172).
  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Für die in Rede stehenden medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 = Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 1, jeweils Rn. 11 und zuletzt etwa Beschluss vom 26. Mai 2014 - BVerwG 2 B 69.12 - juris Rn. 10 = IÖD 2014, 172).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 23.14
    Angesichts der Tatsache, dass nur der behandelnde Facharzt zeitnah zum maßgeblichen Tatzeitraum April/Mai 2008 persönlichen Kontakt mit dem Beklagten hatte, der sich am 11. Juni 2008 erstmals bei ihm vorstellte, hätte sich dem Verwaltungsgerichtshof eine persönliche Vernehmung des Facharztes als sachverständigen Zeugen indes aufdrängen müssen (Beschluss vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 B 76.12 - a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Bedeutung der persönlichen Befragung durch den Gutachter auch Beschluss vom 3. Juni 2014 - BVerwG 2 B 105.12 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

    Vielmehr muss es die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 23.14 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 111 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass ein Tatsachengericht in Fällen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat erheblich gemindert war, im Rahmen seiner Bemessungsentscheidung diesen Aspekt grundsätzlich nicht offen lassen darf (BVerwG, Beschluss vom 11.01.2012 - 2 B 78.11 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 23.14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

    Vielmehr muss es die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 23.14 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 111 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351

    Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs anstatt seiner

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. September 2014 (Az. 2 B 23.14) das Urteil des Senats vom 22. Oktober 2013 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    (3)Die Disziplinarkammer hat zutreffend angenommen, dass eine im Sinne des § 21 StGB erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Beklagten zur Tatzeit, die regelmäßig einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entgegensteht, BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, Rn. 34, juris; Beschlüsse vom 26. September 2014 - 2 B 23.14 -, Rn. 5, juris, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 -, Rn. 9, juris, und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 B 78.11 -, Rn. 5, juris.
  • BVerwG, 21.03.2017 - 2 B 88.16

    Anwendbarkeit des § 112 VwGO bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Die hiergegen gerichtete Berufung blieb zunächst erfolglos; nach Aufhebung des Berufungsurteils durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 23.14 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 111) hat der Verwaltungsgerichtshof den Beklagten in das Amt eines Polizeimeisters (Besoldungsgruppe A 7 BBesO) zurückgestuft.
  • VG Düsseldorf, 14.08.2017 - 35 K 3758/17

    Disziplinarrecht (hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 23/14 -, juris, Rn. 5; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 B 78/11 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83/08 -, juris, Rn. 34.
  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

    Im Übrigen handelt es sich bei der Frage, ob die im Studium der Klägerin aufgetretenen Verzögerungen (nicht) auf ein Verschulden der Klägerin zurückzuführen sind, um eine Rechtsfrage, die das Gericht in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 26.9.2014 - 2 B 23/14 - juris).
  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 14.01185

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der Grundlagen- und

    Im Übrigen handelt es sich bei der Frage, ob die im Studium der Klägerin aufgetretenen Verzögerungen (nicht) auf ein Verschulden der Klägerin zurückzuführen sind, um eine Rechtsfrage, die das Gericht in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 26.9.2014 - 2 B 23/14 - juris).
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