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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6506
VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,6506)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,6506)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,6506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 Abs. 1 S. 2 BImSchG, § 80 Abs. 5 VwGO, § 5 Abs. 1 FZV
    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updtes

  • Wolters Kluwer

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updtes

  • doev.de PDF

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsuntersagung; unzulässige Abschaltvorrichtung; erhöhte Stickoxidemissionen; Software-Update; Rückrufaktion

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsuntersagung eines Kfz wegen Verweigerung eines vom Hersteller angebotenen Software-Updates zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung rechtmäßig wenn Halter kein Software-Update bei Schummeldiesel mit Abschaltvorrichtung vornehmen lässt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diesel-Nachrüstung: Kein Update, keine Zulassung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs bei Verweigerung eines Software-Updates

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs bei Verweigerung eines Software-Updates

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung dürfen stillgelegt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diesel-Abgasskandal: Fahrverbot rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung dürfen stillgelegt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Manipulierter Diesel von Update-Verweigerer darf stillgelegt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diesel-Abgasskandal: Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig - Betriebsuntersagung muss bei Nichtteilnahme an Rückrufaktion von Fahrzeughalter als verhältnismäßige Maßnahme hingenommen werden

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1127
  • NVwZ 2019, 1297
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Magdeburg, 02.07.2018 - 1 B 268/18

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Dies wird durch die Übereinstimmungserklärung des Herstellers gemäß Art. 3 Ziff. 36 der Richtlinie 2007/46/EG bescheinigt, die einen Rechtsschein über die Typenkonformität des konkreten Fahrzeugs entfaltet (vgl. vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, juris; Koehl, Betriebsuntersagung bei Nichteinhaltung an Rückrufaktionen, DAR 2017, S. 508).

    Die Typengenehmigung selbst wurde weder entzogen noch beschränkt (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; Koehl, a.a.O., S. 508 f.).

    Die nachträglichen Nebenbestimmungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 25 Abs. 2 EG-FGV lassen - wie vorstehend bereits dargelegt - den Bestand bzw. die Wirksamkeit der ursprünglichen EG-Typengenehmigungen für die betroffenen Fahrzeuge allerdings unberührt, weil sie lediglich deren inhaltliche Änderung bzw. Modifizierung zur Folge haben (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 508 f.).

    Mit dem Entfernen der unzulässigen Abschaltvorrichtung wird dafür gesorgt, dass das betroffene Fahrzeug wieder der Typengenehmigung entspricht (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 509).

    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Die an das einzelne Fahrzeug zu stellenden normativen Anforderungen sind emissions- und nicht immissionsbezogen und zielen auf die Minderung der Gesamtemissionen ab (Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris).

    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).

    Ein einzelner Verursacher von Emissionen kann sich daher der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nicht mit dem Verweis darauf entziehen, dass sein individueller Beitrag für sich genommen nicht zu einer Gesundheitsgefahr führe (so auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, a.a.O.).

    Der so entstandene Zeitablauf enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung zum effektiven Einschreiten, insbesondere zum Schutz der hochrangigen Rechtsgüter der Gesundheit und der Umwelt (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, a.a.O.).

    Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Reinhaltung der Luft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um die Gesundheit der Allgemeinheit sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Die nachträglichen Nebenbestimmungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 25 Abs. 2 EG-FGV lassen - wie vorstehend bereits dargelegt - den Bestand bzw. die Wirksamkeit der ursprünglichen EG-Typengenehmigungen für die betroffenen Fahrzeuge allerdings unberührt, weil sie lediglich deren inhaltliche Änderung bzw. Modifizierung zur Folge haben (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 508 f.).

    Mit dem Entfernen der unzulässigen Abschaltvorrichtung wird dafür gesorgt, dass das betroffene Fahrzeug wieder der Typengenehmigung entspricht (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 509).

    Der Antragsgegner durfte vielmehr davon ausgehen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt mit Freigabe der jeweiligen Software-Updates im Rahmen der einzelnen Rückrufaktionen bestätigt hat, dass die von ihm für unzulässig erachtete Abschalteinrichtung durch diese Nachrüstung wirksam beseitigt wird (so auch bereits: VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 27.04.2018 - 8 K 1962/18

    Rechtsfolgen der Verletzung der Pflicht des Halters eines Dieselfahrzeugs, an

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Die nachträglichen Nebenbestimmungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 25 Abs. 2 EG-FGV lassen - wie vorstehend bereits dargelegt - den Bestand bzw. die Wirksamkeit der ursprünglichen EG-Typengenehmigungen für die betroffenen Fahrzeuge allerdings unberührt, weil sie lediglich deren inhaltliche Änderung bzw. Modifizierung zur Folge haben (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 508 f.).

    Mit dem Entfernen der unzulässigen Abschaltvorrichtung wird dafür gesorgt, dass das betroffene Fahrzeug wieder der Typengenehmigung entspricht (so auch bereits: VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, juris; Koehl, a.a.O., S. 509).

    Der Antragsgegner durfte vielmehr davon ausgehen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt mit Freigabe der jeweiligen Software-Updates im Rahmen der einzelnen Rückrufaktionen bestätigt hat, dass die von ihm für unzulässig erachtete Abschalteinrichtung durch diese Nachrüstung wirksam beseitigt wird (so auch bereits: VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Die an das einzelne Fahrzeug zu stellenden normativen Anforderungen sind emissions- und nicht immissionsbezogen und zielen auf die Minderung der Gesamtemissionen ab (Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris).

    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).

    Ein einzelner Verursacher von Emissionen kann sich daher der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nicht mit dem Verweis darauf entziehen, dass sein individueller Beitrag für sich genommen nicht zu einer Gesundheitsgefahr führe (so auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, a.a.O.).

  • VG Köln, 29.05.2018 - 18 L 854/18

    Diesel-Software: Kein Eilrechtsschutz gegen Zwangs-Update

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).

    Der so entstandene Zeitablauf enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung zum effektiven Einschreiten, insbesondere zum Schutz der hochrangigen Rechtsgüter der Gesundheit und der Umwelt (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 28.03.2018 - 6 L 709/18

    Rechtsschutz im Eilverfahren gegen die Untersagung des Betriebs eines vom

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).
  • VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18

    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
    im Beschluss vom 22. Januar 2019 (Az. 1 K 6024/18, juris) kommt es nicht darauf an, ob die von seinem einzelnen Fahrzeug ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter der Luftreinhaltung, der Gesundheit der Allgemeinheit und der Umwelt in gleicher Weise konkret und unmittelbar sind wie bei Betrachtung der Gesamtheit aller Kraftfahrzeuge.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Diesel-Verfahren

    Im Übrigen hat das KBA den Betrieb des Fahrzeugs nach Entfernung der unzulässigen Abschaltvorrichtung durch das genehmigte Software-Update freigegeben (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2020 - 10 S 625/19, juris Rn. 1, 2, 14; BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 11 BV 19.823, juris Rn. 2, 11, 26, 28, 34, 36; VGH Hessen, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 B 261/19, NVwZ 2019, 1297 Rn. 9 f.; jeweils zu einem Dieselmotor der Baureihe EA189).
  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18, Juris Rz. 12; vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2019, 2 B 261/19, Juris Rz. 10 f.).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Dabei sind nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 11 BV 19.823, juris Rn. 29 mwN; VGH Kassel, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 B 261/19, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2019 - OVG 1 S 125.18, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40116
OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,40116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.11.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,40116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. November 2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,40116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Kostenpflicht; Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit; Umdeutung; Unzulässigkeit der "Gegenvorstellung"

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung mit der Schaffung der Anhörungsrüge; Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine "Gegenvorstellung" (mehr) im Verwaltungsprozess!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
    Ob insoweit für Ausnahmefälle in ganz engen Grenzen etwas anderes angenommen werden kann, bleibt offen (dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).

    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1.1.2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2018 - 1 B 870/17 -, und vom 11.6.2013 - 1 A 12/13 - BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, und vom 27.5.2016 - 3 B 25.16 -, NVwZ-RR 2016, 723) Mit der Schaffung der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht (mehr) statthaft ist.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, bei juris).

    Die hierfür in der Rechtsprechung benannten ganz engen Voraussetzungen sind hier offensichtlich nicht gegeben.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, wonach das allenfalls dann in Betracht kommen soll, wenn die Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn die Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt; insoweit unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - und BFH, Beschluss vom 11.2.2011 - XI S 1/11 -, beide bei juris).

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1.1.2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2018 - 1 B 870/17 -, und vom 11.6.2013 - 1 A 12/13 - BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, und vom 27.5.2016 - 3 B 25.16 -, NVwZ-RR 2016, 723) Mit der Schaffung der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht (mehr) statthaft ist.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, bei juris).
  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
    Die hierfür in der Rechtsprechung benannten ganz engen Voraussetzungen sind hier offensichtlich nicht gegeben.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, wonach das allenfalls dann in Betracht kommen soll, wenn die Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn die Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt; insoweit unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - und BFH, Beschluss vom 11.2.2011 - XI S 1/11 -, beide bei juris).
  • BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
    Die hierfür in der Rechtsprechung benannten ganz engen Voraussetzungen sind hier offensichtlich nicht gegeben.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, wonach das allenfalls dann in Betracht kommen soll, wenn die Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn die Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt; insoweit unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - und BFH, Beschluss vom 11.2.2011 - XI S 1/11 -, beide bei juris).
  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1.1.2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2018 - 1 B 870/17 -, und vom 11.6.2013 - 1 A 12/13 - BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, und vom 27.5.2016 - 3 B 25.16 -, NVwZ-RR 2016, 723) Mit der Schaffung der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht (mehr) statthaft ist.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, bei juris).
  • VG Augsburg, 29.04.2020 - Au 7 K 19.2242

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss

    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1. Januar 2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. dazu etwa OVG Saarl, B.v. 19.11.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.1.2018 - 11 RS 1.18 - juris; BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709, juris, B.v. 27.5.2016 - 3 B 25.16 - NVwZ-RR 2016, 723, juris).
  • VG München, 06.09.2023 - M 10 E 23.4258

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss,

    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1. Januar 2005, mit der gegen - wie hier - nicht anfechtbare verwaltungsgerichtliche Entscheidungen die Möglichkeit der Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. dazu: BVerwG, B.v. 27.5.2016 - 3 B 25.16 - juris Rn. 2; B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1/11 - juris Rn. 3 zur Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil; BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - juris Rn. 2; B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 19.11.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.1.2018 - 11 RS 1.18 - juris; VG Augsburg, B.v. 29.4.2020 - Au 7 K 19.2242 - juris Rn. 7; offen gelassen: BVerwG, B.v. 12.2.2010 - 8 KSt 13/09 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 - juris Rn. 5; B.v. 8.7.2020 - 8 C 20.1108 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.11.2019 - 2 B 261/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63217
OVG Saarland, 06.11.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,63217)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.11.2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,63217)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. November 2019 - 2 B 261/19 (https://dejure.org/2019,63217)
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