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   OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03   

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OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03 (https://dejure.org/2004,11615)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2004 - 2 B 296/03 (https://dejure.org/2004,11615)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03 (https://dejure.org/2004,11615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsgebühren; Überwälzung von Beiträgen und Umlagen auf Grundstückseigentümer; Pauschalisierende Bemessungsgrundlage für die Gebühren; Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz; Binnengleichheit innerhalb der vom Satzungsgeber ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; KAG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; KAG § 6 Abs. 4 Satz 2; ; KAG § 7 Satz 1; ; BbgWG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 6.02 -, Buchholz 442.066 § 43 TKG Nr. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 27.02.2001 - 3 D 315/99

    Nichtigerklärung einer Handelsmarktsatzung der Stadt Görlitz ; Durchführung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche - Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238).
  • OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03

    ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht abschließende

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Angesichts des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Vollprüfung im Hauptsacheverfahren eingeschränkten Prüfungsrahmens (vgl. dazu näher Beschlüsse des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB. Bbg. 1997, S. 22 und vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, veröffentlicht in Juris) war hier von der Gültigkeit der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden und auf Grundlage von §§ 7, 2 Abs. 1 KAG i. V. m. § 80 Abs. 2 BbgWG erlassenen Satzung der Gemeinde Freidorf über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlage des Gewässerunterhaltungsverbandes "..." - GS - (Amtsblatt für das Amt Schenkenländchen vom 20. Dezember 2001, Nr. 24, S. 3) auszugehen.
  • OVG Brandenburg, 24.04.2003 - 2 B 292/02

    Umlage von Verbandslasten für Gewässerunterhaltung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Abgesehen davon, dass - ggf. im Hauptsacheverfahren - zunächst zu klären wäre, ob die Gemeinde bei der Bemessung der Gebühr nach § 7 Satz 1 KAG im angemessenen Umfang die für die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten mit eingerechnet hat, bestehen bei summarischer Prüfung nach der Rechtslage in Brandenburg nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss des Senats vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - S. 5 EA, veröffentlicht in Juris; vgl. so auch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren zum KAG Bbg vom 23. März 2000; Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 12 vom 28. März 2000, S. 151 (159); Aussprung/Siemers/Holz, KAG MV, § 7 KAG Ziffer 2.5.4.
  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Angesichts des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Vollprüfung im Hauptsacheverfahren eingeschränkten Prüfungsrahmens (vgl. dazu näher Beschlüsse des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB. Bbg. 1997, S. 22 und vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, veröffentlicht in Juris) war hier von der Gültigkeit der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden und auf Grundlage von §§ 7, 2 Abs. 1 KAG i. V. m. § 80 Abs. 2 BbgWG erlassenen Satzung der Gemeinde Freidorf über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlage des Gewässerunterhaltungsverbandes "..." - GS - (Amtsblatt für das Amt Schenkenländchen vom 20. Dezember 2001, Nr. 24, S. 3) auszugehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Das Oberverwaltungsgericht hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur diejenigen Beschwerdegründe zu prüfen, die innerhalb der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Abs. 1 VwGO) vorgetragen wurden; nach Ablauf dieser Frist, hier mit dem 22. September 2003, erstmals vorgetragene neue - also nicht nur einen fristgerecht vorgetragenen Grund vertiefende - Beschwerdegründe finden bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts unrichtig ist, keine Berücksichtigung (vgl. u.a. OVG Greifswald, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 318 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 1 CS 03.2003 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche - Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
  • VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07

    Erhebung einer Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes

    Jedenfalls ist es denkbar, dass die von den Antragstellern behauptete pauschalierende Bemessung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität der Umlageerhebung sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere wenn auch die - zulässige - Umlage der Verwaltungskosten der Gemeinde für die Umlageerhebung berücksichtigt wird (vgl. bereits OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - S. 3 f. des EA).

    Eine (etwaige) pauschalierende Bemessung je angefangenen ar Grundstücksfläche dürfte insoweit eine verwaltungsaufwendige exakte Ermittlung der genauen Grundstücksflächen entbehrlich machen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 a.a.O.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. mit der Einschränkung, dass solche Vereinfachungen nicht im Hektarbereich liegen dürften).

    Denn der auf den Gebührenmaßstab anzuwendende Gebührensatz von 0, 08 Euro ist hier relativ gering (vgl. zu diesen Gesichtspunkten bereits OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - S. 3 f. des EA).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Auch danach ist jedoch die Stützung der Beschwerde auf neue, bisher nicht geltend gemachte Umstände, nach Ablauf der Frist ausgeschlossen (so auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 12 unter Hinweis auf die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte).
  • VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07

    Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks;

    Jedenfalls ist es denkbar, dass die von den Antragstellern behauptete pauschalierende Bemessung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität der Umlageerhebung sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere wenn auch die - zulässige - Umlage der Verwaltungskosten der Gemeinde für die Umlageerhebung berücksichtigt wird (vgl. bereits OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - S. 3 f. des EA).

    Eine (etwaige) pauschalierende Bemessung je angefangenen ar Grundstücksfläche dürfte insoweit eine verwaltungsaufwendige exakte Ermittlung der genauen Grundstücksflächen entbehrlich machen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 a.a.O.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. mit der Einschränkung, dass solche Vereinfachungen nicht im Hektarbereich liegen dürften).

    Denn der auf den Gebührenmaßstab anzuwendende Gebührensatz von 0, 08 Euro ist hier relativ gering (vgl. zu diesen Gesichtspunkten bereits OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - S. 3 f. des EA).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Denn es handelt sich um eine Kostenposition im Sinne des Kostenbegriffs des § 6 Abs. 2 Satz1 KAG (vgl. dazu bereits OVG Bbg, Beschlüsse vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - MittStGB Bbg. 2002, 342, ferner vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BA S. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Denn es handelt sich um eine Kostenposition im Sinne des Kostenbegriffs des § 6 Abs. 2 Satz1 KAG (vgl. dazu bereits OVG Bbg, Beschlüsse vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - MittStGB Bbg. 2002, 342, ferner vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BA S. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Das Oberverwaltungsgericht hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur diejenigen Beschwerdegründe zu prüfen, die innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 1 VwGO vorgetragen wurden; nach Ablauf dieser Frist, erstmals vorgetragene neue - also nicht nur einen fristgerecht vorgetragenen Grund vertiefende - Beschwerdegründe finden bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts unrichtig ist, keine Berücksichtigung (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 07.01.2004 - 2 B 296/03 -, Juris, m.w.N.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 146 RdNr. 85, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 17 B 140/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Türkei, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Zum Ausschluss derartigen Vorbringens vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 11 S 2135/05 -, NVwZ-RR 2006, 849; OVG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rdn. 13a zu § 146.
  • VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07

    Wasserversorgung eines Wochenendgrundstücks

    Damit ermöglicht die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07

    Zulässigkeit des (Absetzungs-)Ausschlusses von 6 cbm Gartenwasser bei der

    Vielmehr eröffnet die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber ohne Weiteres eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09

    Anschluss- und Benutzungszwangs an die dezentrale Abwasserentsorgung; Grundgebühr

    Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03-; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl.
  • VG Cottbus, 18.02.2010 - 6 L 152/08

    Anschluss- und Benutzungszwang an die dezentrale Abwasserentsorgung; Grundgebühr

  • VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
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