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   BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89   

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https://dejure.org/1989,7619
BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89 (https://dejure.org/1989,7619)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 2 B 3.89 (https://dejure.org/1989,7619)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 2 B 3.89 (https://dejure.org/1989,7619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung eines Rententeils aufgrund freiwilliger Weiterversicherung auf das Ruhegehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81

    Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89
    Zum Sinnzusammenhang der Regelung hat der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - und in dem weitgehend wortgleichen, zum entsprechenden früheren § 160 a Abs. b BBC a.F. ergangenen Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 - (RiA 1984, 68 = NVwZ 1984, 312) ausgeführt, daß Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im vollen Umfang zu berücksichtigen sind und nur ausnahmsweise mit den Teilen außer Ansatz bleiben, die - jedenfalls überwiegend - auf freiwillig erbrachten Eigenleistungen des Versorgungsempfängers beruhen.
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82

    Versorgungsbezüge - Anrechnung von Renten - Rentenanteil aus freiwilligen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89
    Zum Sinnzusammenhang der Regelung hat der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - und in dem weitgehend wortgleichen, zum entsprechenden früheren § 160 a Abs. b BBC a.F. ergangenen Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 - (RiA 1984, 68 = NVwZ 1984, 312) ausgeführt, daß Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im vollen Umfang zu berücksichtigen sind und nur ausnahmsweise mit den Teilen außer Ansatz bleiben, die - jedenfalls überwiegend - auf freiwillig erbrachten Eigenleistungen des Versorgungsempfängers beruhen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener

    Es kommt nur darauf an, dass der Arbeitgeber die Beiträge mindestens zur Hälfte getragen hat, nicht aber darauf, zu welchem Zeitpunkt er sie erbracht hat (BVerwG 24. Januar 1989 - 2 B 3.89 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 7 - zu § 55 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG -).
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