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   BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03   

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https://dejure.org/2004,16711
BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03 (https://dejure.org/2004,16711)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 B 30.03 (https://dejure.org/2004,16711)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 B 30.03 (https://dejure.org/2004,16711)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens stellt nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14 m.w.N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für die nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, z.B. unlösbare Widersprüche enthält, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 45; Beschluss vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens stellt nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14 m.w.N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für die nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, z.B. unlösbare Widersprüche enthält, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 45; Beschluss vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03
    Ein Tatsachengericht verletzt nämlich regelmäßig seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - Buchholz 237.6 § 86 NdsLBG Nr. 4 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03
    Beweisanträge, die eine Partei zumutbarerweise vor dem Tatsachengericht stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat, können nicht nachträglich durch die Verfahrensrüge unterlassener Sachverhaltsaufklärung ersetzt werden (vgl. Beschluss vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 15).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03
    Das Berufungsgericht durfte das im Verwaltungsverfahren eingeholte amtsärztliche Gutachten vom 4. August 1997 und die ergänzenden gutachtlichen Stellungnahmen des Amtsarztes vom 3. April 2001 und 16. Mai 2002 sowie das psychiatrische Gutachten vom 7. Juli 1997 und das psychologische Gutachten vom 14. Juli 1997 im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Beurteilung machen (vgl. u.a. Beschluss vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 S. 67 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2012 - 5 LA 313/11

    Qualifizierung von Aufwendungen zu einer operativen Verkleinerung der Brust (sog.

    Bei dieser Sachlage käme ein Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts nur dann in Betracht, wenn sich ihm eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.1.2004 - BVerwG 2 B 30.03 - Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2008 - 5 LA 168/07 - Beschluss vom 11.10.2012 - 5 LA 257/11 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 203/12

    Anspruch eines Beamten auf zeitliche Ausweitung seiner bewilligten Telearbeit

    Bei dieser Sachlage käme ein Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts nur dann in Betracht, wenn sich ihm eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.1.2004 - BVerwG 2 B 30.03 - Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2008 - 5 LA 168/07 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 KN 30/03

    Baurecht, Bebauungsplan, Eingriff, Emission, Erforderlichkeit, Fehlerheilung,

    Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein und beantragte diesbezüglich beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz (2 B 30/03 - noch anhängig).
  • VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 35 K 385/07

    Entfernung aus dem Dienst

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 B 30.03 -.
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