Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5381
BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5381)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 2 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5381)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 2 B 31.04 (https://dejure.org/2004,5381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Stellung von Lehrern an öffentlichen Schulen als unmittelbare Landesbeamte mit Dienstbezügen in der Hauptverwaltung; Vereinbarkeit des Lehramtes an öffentlichen Schulen mit dem Abgeordnetenmandat in Berlin; Inkompatibilitätsregel des § 26 Abs. 1 Nr. 1 Landeswahlgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    Ebenso ist geklärt, dass die Frage, wer "Beamter" im Sinne des Art. 137 GG ist, nach dem allgemeinen Beamtenrecht zu beantworten ist (BVerfGE 18, 172 ; 48, 64 ).

    Bei aktiven Beamten, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen und deren Berufung regelmäßig nur zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher oder besonders sicherheitsempfindlicher Aufgaben zulässig ist (vgl. Art. 33 Abs. 4 GG; § 2 BRRG), hat das Bundesverfassungsgericht diese Gefahr stets ohne weiteres als gegeben angesehen (BVerfGE 12, 73 ; 18, 172 ; 48, 64 ).

    Soweit es die Anwendung des Art. 137 GG von einschränkenden Voraussetzungen wie etwa von einer die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit von Interessen- und Entscheidungskonflikten "nahe legenden" beruflichen Stellung (BVerfGE 98, 145 ) oder von Leitungs- und Entscheidungsbefugnissen bei Angestellten mit verhältnismäßig loser Beziehung zur öffentlichen Hand (BVerfGE 48, 64 ) abhängig gemacht hat, betraf dies Mandatsträger, die nicht Beamte waren.

    Die Ermächtigung in Art. 137 GG stellt auf das Dienstverhältnis und nicht auf die Funktion ab, soweit es um Beamte (vgl. BVerfGE 48, 64 ) und im engeren Sinne um Angestellte des öffentlichen Dienstes geht, die in einem Dienstverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen (vgl. BVerfGE 48, 64 , s. auch Urteil vom 29. Juli 2002 BVerwG 8 C 22.01 BVerwGE 117, 11 ).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    Weiterhin ist der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen, dass Art. 137 GG die Wählbarkeit nicht ausschließen, sondern nur beschränken darf; letzteres ist gewährleistet, wenn die Regelung dem Gewählten rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit belässt, sich zwischen der Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit und der Annahme des Mandats zu entscheiden (BVerfGE 98, 145 ).

    So solle der Gefahr von Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegengewirkt werden (BVerfGE 98, 145 ).

    Soweit es die Anwendung des Art. 137 GG von einschränkenden Voraussetzungen wie etwa von einer die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit von Interessen- und Entscheidungskonflikten "nahe legenden" beruflichen Stellung (BVerfGE 98, 145 ) oder von Leitungs- und Entscheidungsbefugnissen bei Angestellten mit verhältnismäßig loser Beziehung zur öffentlichen Hand (BVerfGE 48, 64 ) abhängig gemacht hat, betraf dies Mandatsträger, die nicht Beamte waren.

    Die in diesem Zusammenhang angezogene Entscheidung BVerfGE 98, 145 enthält zwar den Satz, die Anordnung einer Inkompatibilität sei von der Ermächtigung des Art. 137 GG nur gedeckt, wenn sie nur gewählte Bewerber betreffe, deren berufliche Stellung die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit von Interessen- und Entscheidungskonflikten nahe lege.

  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    Ebenso ist geklärt, dass die Frage, wer "Beamter" im Sinne des Art. 137 GG ist, nach dem allgemeinen Beamtenrecht zu beantworten ist (BVerfGE 18, 172 ; 48, 64 ).

    Bei aktiven Beamten, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen und deren Berufung regelmäßig nur zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher oder besonders sicherheitsempfindlicher Aufgaben zulässig ist (vgl. Art. 33 Abs. 4 GG; § 2 BRRG), hat das Bundesverfassungsgericht diese Gefahr stets ohne weiteres als gegeben angesehen (BVerfGE 12, 73 ; 18, 172 ; 48, 64 ).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    So ist insbesondere geklärt, dass der in Art. 137 GG verwendete Begriff der Wählbarkeit nicht das passive Wahlrecht als solches, sondern nur die durch Inkompatibilitätsregelungen beschränkbare Möglichkeit betrifft, das Mandat unter Beibehaltung des Dienstverhältnisses innezuhaben und auszuüben (BVerfGE 12, 73 ; 38, 326 ; 58, 177 ).

    Bei aktiven Beamten, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen und deren Berufung regelmäßig nur zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher oder besonders sicherheitsempfindlicher Aufgaben zulässig ist (vgl. Art. 33 Abs. 4 GG; § 2 BRRG), hat das Bundesverfassungsgericht diese Gefahr stets ohne weiteres als gegeben angesehen (BVerfGE 12, 73 ; 18, 172 ; 48, 64 ).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    So ist insbesondere geklärt, dass der in Art. 137 GG verwendete Begriff der Wählbarkeit nicht das passive Wahlrecht als solches, sondern nur die durch Inkompatibilitätsregelungen beschränkbare Möglichkeit betrifft, das Mandat unter Beibehaltung des Dienstverhältnisses innezuhaben und auszuüben (BVerfGE 12, 73 ; 38, 326 ; 58, 177 ).

    Dasselbe gilt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 58, 177 , in der das Gericht im Falle eines Angestellten eines Landkreises konkrete Gründe verlangt hatte, dass ohne die Inkompatibilitätsregelung der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam zu begegnen sei.

  • BVerwG, 29.07.2002 - 8 C 22.01

    Inkompatibilität; Ineligibilität; Unvereinbarkeit von Amt und Mandat;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    Die Ermächtigung in Art. 137 GG stellt auf das Dienstverhältnis und nicht auf die Funktion ab, soweit es um Beamte (vgl. BVerfGE 48, 64 ) und im engeren Sinne um Angestellte des öffentlichen Dienstes geht, die in einem Dienstverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen (vgl. BVerfGE 48, 64 , s. auch Urteil vom 29. Juli 2002 BVerwG 8 C 22.01 BVerwGE 117, 11 ).
  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 2 B 31.04
    So ist insbesondere geklärt, dass der in Art. 137 GG verwendete Begriff der Wählbarkeit nicht das passive Wahlrecht als solches, sondern nur die durch Inkompatibilitätsregelungen beschränkbare Möglichkeit betrifft, das Mandat unter Beibehaltung des Dienstverhältnisses innezuhaben und auszuüben (BVerfGE 12, 73 ; 38, 326 ; 58, 177 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    So soll der Gefahr von Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegengewirkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1961 - 2 BvR 547/60 - BVerfGE 12, 73, juris Rn. 22; Beschl. v. 27.10.1964 - 2 BvR 319/61 - BVerfGE 18, 172, juris Rn. 34f.; Beschl. v. 21.01.1975, a.a.O., Rn. 46; Beschl. v. 07.04.1981, a.a.O., Rn. 53; Beschl. v. 05.06.1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145, juris Rn. 56, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 26.08.2004 - 2 B 31.04 - Buchholz 11 Art. 137 GG Nr. 2).

    Maßgebend ist für diese Angestellte mithin das Dienstverhältnis, nicht die Funktion, die sie innehaben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.08.2004, a.a.O., Rn. 5).

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Die Regelungen in § 6 KABS 2009 im Übrigen begegnen unter Berücksichtigung der Ausführungen des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 28. April 2011, vom 19./20. Mai 2011 und vom 30. April 2011 auch nicht mit Blick auf den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, nach dem der Ortsgesetzgeber einen Verteilungsmaßstab für alle im Entsorgungsgebiet denkbaren Anwendungsfälle treffen muss (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2004 -2 B 31/04-, S. 4 f. des E.A.; Urteil der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O.; Birk in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 666; Lohmann: in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 876), Bedenken.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung:

    Dem entspricht die hier zu beurteilende Maßstabsregelung, indem sie die Bestimmung der bevorteilten Grundstücksfläche an der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung ausrichtet und so den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit der Maßstabsregelung wahrt (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -).
  • VG Cottbus, 14.05.2009 - 6 K 1037/05

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

    Die Unwirksamkeit der Regelung über den Beitragstatbestand zieht die Nichtigkeit der Beitragssatzung nach sich, weil die Satzung ohne gültige Regelung zum Beitragstatbestand nicht mehr den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG entspricht (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris Rn. 75 und zu anderen Mindestanforderungen der Norm: OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132, Beschluss vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -, S. 5 des E.A.).

    Ohne vollständige Maßstabsregelung fehlt der Satzung damit der notwendige Mindestgehalt einer Abgabensatzung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG mit der Folge ihrer Ungültigkeit insgesamt (vgl. zu dieser Satzung bereits: Urteil der Kammer vom 28. Dezember 2004 - 6 K 616/03 -, S. 9 f. des E.A. und Beschluss der Kammer vom 13. Januar 2004 - 6 L 754/03 -, S. 3 des E.A und zu der Problematik bei der ABS 2003 schon: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -, S. 5 des E.A.).

    Die ABS 2003 ist aus den oben zur ABS 2004 ausgeführten (materiellrechtlichen) Gründen unwirksam (so schon Urteil der Kammer vom 28. Dezember 2004, a.a.O., S. 10 des E.A. und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 15. September 2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2013 - 1 S 75/13

    Vereinbarkeit von LKreisO BW § 24 mit GG Art 137 Abs 1

    So soll der Gefahr von Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegengewirkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.06.1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145; BVerwG, Beschl. v. 26.08.2004 - 2 B 31.04 - Buchholz 11 Art. 137 GG Nr. 2).
  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Regelungen zum Beitragsmaßstab in § 6 KABS 2008 im Übrigen begegnen unter Berücksichtigung der Ausführungen des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 28. April 2011, vom 19./20. Mai 2011 und vom 30. April 2011 im genannten Verfahren auch nicht mit Blick auf den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, nach dem der Ortsgesetzgeber einen Verteilungsmaßstab für alle im Entsorgungsgebiet denkbaren Anwendungsfälle treffen muss (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2004 -2 B 31/04-, S. 4 f. des E.A.; Urteil der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O.; Birk in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 666; Lohmann: in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 876), Bedenken.
  • VG Cottbus, 21.04.2011 - 6 K 135/10

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

    Die Unwirksamkeit der Regelung über den Beitragsmaßstab zieht nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg die Nichtigkeit der Beitragssatzung nach sich, weil die Satzung ohne gültige Regelung zum Beitragsmaßstab nicht mehr den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG entspricht (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132, Beschluss vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -, S. 5 des E.A.).

    Nach dem genannten Grundsatz muss der Ortsgesetzgeber den Verteilungsmaßstab für alle im Entsorgungsgebiet denkbaren Anwendungsfälle treffen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2004 -2 B 31/04-, S. 4 f. des E.A.; Urteil der Kammer vom 09. Dezember 2004 - 6 K 2352/00 -, S. 21 des E.A.; Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 666; Lohmann: in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 876).

  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 79/13

    Pförtner am Kreisklinikum kann nicht dem Kreistag angehören

    So soll der Gefahr von Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegengewirkt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.01.1975, a.a.O. und vom 05.06.1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145; BVerwG, Beschluss vom 26.08.2004 - 2 B 31.04 - Buchholz 11 Art. 137 GG Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.03.2013 - 1 S 75/13 -, juris).
  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    Die Unwirksamkeit der Regelung über den Beitragsmaßstab zieht nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg die Nichtigkeit der Beitragssatzung nach sich, weil die Satzung ohne gültige Regelung zum Beitragsmaßstab oder -satz nicht mehr den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG entspricht (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132, Beschluss vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -, S. 5 des E.A.).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 6 K 447/06

    Rechtsschutz gegen die Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen

    Die Unwirksamkeit der Regelung über den Beitragsmaßstab zieht nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg die Nichtigkeit der Beitragssatzung nach sich, weil die Satzung ohne gültige Regelung zum Beitragsmaßstab oder -satz nicht mehr den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG entspricht (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132, Beschluss vom 15. September 2004 - 2 B 31/04 -, S. 5 des E.A.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 9 N 62.11

    Anschlussbeitrag; Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; Maßstab; Anzahl der

  • VG Potsdam, 18.09.2008 - 9 K 1128/05

    Beitragskalkulation im Anschlussbeitragsrecht

  • VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08

    Rückwirkung einer Abwasserbeitragssatzung

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2012 - 12 LA 75/11

    Zumutbarkeitsgrenze für Immissionswerte bei der Errichtung einer

  • VG Potsdam, 19.03.2007 - 9 K 421/07

    Rechtmäßigkeit einer Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung unter Berücksichtigung

  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2011 - 5 K 398/08

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Potsdam, 08.09.2009 - 8 K 965/05

    Gebührenpflicht bei Inanspruchnahme von Vorhalteleistungen einer dezentralen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht