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   BVerwG, 19.08.1996 - 2 B 31.96   

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https://dejure.org/1996,3703
BVerwG, 19.08.1996 - 2 B 31.96 (https://dejure.org/1996,3703)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1996 - 2 B 31.96 (https://dejure.org/1996,3703)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1996 - 2 B 31.96 (https://dejure.org/1996,3703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg bei Klagen einer im Angestelltenverhältnis stehenden Frauenbeauftragten in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 2 B 31.96
    Ob eine Streitigkeit eine öffentlich-rechtliche oder eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit ist, bestimmt sich nach dem Charakter des Rechtsverhältnisses, aus dem der streitbefangene Rechtsanspruch oder die sonstige streitbefangene Rechtsfolge hergeleitet wird (Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [Buchholz 310 § 40 Nr. 195] und vom 25. März 1971 - BVerwG 2 C 11.66 - [BVerwGE 38, 1, 4 f. = Buchholz 310 § 40 Nr. 104 S. 35 f.]).

    Für die hiernach zu treffende Entscheidung über den Rechtsweg ist der objektive rechtliche Charakter des Klageanspruchs maßgebend, so wie sich dieser nach den von der Klägerin zur Begründung der Klage vorgetragenen, im Rahmen der Rechtswegentscheidung als zutreffend zu unterstellenden Tatsachen ergibt; auf die rechtliche Bewertung, die die Klägerin den von ihr vorgetragenen Tatsachen oder dem geltend gemachten Anspruch zuteil werden läßt, kommt es dagegen nicht an (Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [a.a.O.] S. 14; Urteil vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 51.74 - [Buchholz 418.61 Nr. 1]).

  • BVerwG, 25.03.1971 - II C 11.66

    Erstattungsansprüche als öffentlich-rechtliche Ansprüche - Erstattungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 2 B 31.96
    Ob eine Streitigkeit eine öffentlich-rechtliche oder eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit ist, bestimmt sich nach dem Charakter des Rechtsverhältnisses, aus dem der streitbefangene Rechtsanspruch oder die sonstige streitbefangene Rechtsfolge hergeleitet wird (Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [Buchholz 310 § 40 Nr. 195] und vom 25. März 1971 - BVerwG 2 C 11.66 - [BVerwGE 38, 1, 4 f. = Buchholz 310 § 40 Nr. 104 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 26.06.1979 - I C 51.74
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 2 B 31.96
    Für die hiernach zu treffende Entscheidung über den Rechtsweg ist der objektive rechtliche Charakter des Klageanspruchs maßgebend, so wie sich dieser nach den von der Klägerin zur Begründung der Klage vorgetragenen, im Rahmen der Rechtswegentscheidung als zutreffend zu unterstellenden Tatsachen ergibt; auf die rechtliche Bewertung, die die Klägerin den von ihr vorgetragenen Tatsachen oder dem geltend gemachten Anspruch zuteil werden läßt, kommt es dagegen nicht an (Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [a.a.O.] S. 14; Urteil vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 51.74 - [Buchholz 418.61 Nr. 1]).
  • VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 1711/00

    Frauenvertreterin; Klagebefugnis; Verwaltungsrechtsweg

    Für die Klage einer Frauenvertreterin nach dem Baden-Württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetz (GleichberG BW) über den Umfang ihrer Beteiligungsrechte ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl zum Rechtsweg nach Hess Gleichberechtigungsgesetz: BVerwG, Beschl v 18.8.1996 - 2 B 31/96 -, PersR 1997, 48).

    Denn die Grenzen dieses Beteiligungsrechtes werden ausschließlich durch das Landesgleichberechtigungsgesetz, nicht aber durch arbeitsvertragliche oder beamtenrechtliche Regelungen gezogen (a.A. zu Vorschriften des hessischen Gleichberechtigungsgesetzes: BVerwG, Beschluss vom 18.08.1996 - 2 B 31.96 -, PersR 1997, 48; Hess. VGH, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 -, NVwZ-RR 1998, 186).

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Dies folgt im Saarland zwar nicht aus einer dem § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG und den Vorschriften anderer Bundesländer entsprechenden ausdrücklichen Vorschrift (vgl. hierzu: BVerwGE 79, 101 (103 ff); BVerwG, ZBR 1997, 25 (27 f); Schnellenbach, ZBR 1997, 169 (170)).
  • VGH Hessen, 30.08.1996 - 1 TG 3381/96

    Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen - fehlende

    Jedenfalls in derartigen Fällen ist für Klagen der Frauenbeauftragten über Rechte und Pflichten nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - 2 B 31.96 - ebenso Beschluss des Senats vom 25. November 1995 - 1 TE 2269/95 -).
  • ArbG Bonn, 12.05.2022 - 1 Ca 295/22
    Die noch früher von dem BVerwG (19. August 1996 - 2 B 31/96 - juris) vertretene, anderweitige Auffassung wird von der herrschenden Auffassung zu Recht nicht mehr geteilt (ArbG Frankfurt 1. Dezember 1999 - 14 Ca 5884/99 - juris; wohl auch BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 - juris; v. Roetteken BGleiG § 34 Rdn. 26; Leuze/Epping HRG § 24 Rdn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1998 - 2 M 5/98

    Angestelltenverhältnis; Gleichstellungsbeauftragte; Verwaltungseinheit

    Der Gesichtspunkt, daß die Antragstellerin als Angestellte beschäftigt wird und dementsprechend von der Antragsgegnerin als Arbeitgeberin auf arbeitsrechtlicher Grundlage von ihrem bisherigen Aufgabenkreis entbunden werden könnte (vgl. dazu Schiek u.a., Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, Kommentar, 1996, Rdnr. 1626; zum Rechtsweg s.a. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 2 B 31.96 -, ZBR 1997, 25), könnte - zwar - dazu führen, daß die Antragsgegnerin zur Durchsetzung ihrer Rechtsposition weder auf die Anordnung des Sofortvollzuges der Abberufung der Antragstellerin noch auf eine diesbezügliche, den Beschluß des Verwaltungsgerichts zu ihren Gunsten abändernde Entscheidung des Senats angewiesen ist.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 BN 2.02

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Voraussetzungen

    Er liegt im Übrigen fern, weil es im vorliegenden Normenkontrollverfahren um die Bestellung von Frauenbeauftragten an Schulen als solche und nicht um etwaige Beteiligungsrechte an beamtenrechtlichen Maßnahmen geht (vgl. auch Urteil vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 C 11.94 - Buchholz 251.8 § 122 RhPPersVG Nr. 2 S. 6; zum Rechtsweg bei Klagen einer Frauenbeauftragten s. auch Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 2 B 31.96 - ZBR 1997, 25).
  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 640/12

    Berechtigte Ablehnung eines Versetzungsbewerbers mangels Erfüllung des

    Im Ausgangspunkt steht die Entwicklung von Anforderungsprofilen im Organisations- und Personalermessen des Dienstherrn, der bei der Ausübung dieses Ermessens nur einer optimalen öffentlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet ist (vgl. BVerwG B. 27.4.2007, a.a.O. S. 337 f. Rn. 54; 29.1.1996 - 6 P 38.93 - ZBR 1997, 25, 27).
  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.1996 (- 2 B 31.96 -, PersR 1997, 48), nach dem für die Klagen einer im Angestelltenverhältnis stehenden Frauenbeauftragten in Hessen über Rechte und Pflichten nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist, steht dieser Bewertung nicht entgegen.
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