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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07 R   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07 R (https://dejure.org/2007,12914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2007 - L 2 B 31/07 R (https://dejure.org/2007,12914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - L 2 B 31/07 R (https://dejure.org/2007,12914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs. 4 GG; Art 20 Abs. 3 GG; Art 59 Abs. 2 GG; Art 6 Abs. 1 EMRK; Art 13 EMRK; § 172 SGG
    Erhebung der Untätigkeitsbeschwerde nach einer dreijährigen Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des objektiven Beschleunigungsgebotes durch eine Verfahrensverzögerung; Ermittlung der Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den besonderen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Untätigkeitsbeschwerde nach einer dreijährigen Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des objektiven Beschleunigungsgebotes durch eine Verfahrensverzögerung; Ermittlung der Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den besonderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde, Anspruch auf Entscheidung in angemessener Frist

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Sie nimmt den Rang eines förmlichen Bundesgesetzes, also eines Parlamentsgesetzes, ein (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307, 311 f, mwN) und begründet unmittelbar einklagbare Rechte.

    Demzufolge erstreckt sich die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR gemäß Art. 59 Abs. 2 iVm Art. 19 Abs. 4 GG auf alle staatlichen Organe und Gerichte und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen ihre Bindung an die Grundrechte sowie an Gesetz und Recht einen fortdauernden Verstoß gegen die EMRK zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307, 322 ff; BSG, B. v. 13. Dezember 1995, aaO).

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Ergeht eine gerichtliche Entscheidung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist das subjektive Recht des Beteiligten aus Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, B. v. 13. Dezember 1995 - B 4 RA 220/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).

    Demzufolge erstreckt sich die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR gemäß Art. 59 Abs. 2 iVm Art. 19 Abs. 4 GG auf alle staatlichen Organe und Gerichte und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen ihre Bindung an die Grundrechte sowie an Gesetz und Recht einen fortdauernden Verstoß gegen die EMRK zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307, 322 ff; BSG, B. v. 13. Dezember 1995, aaO).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Auf verfassungsrechtlicher Ebene stellt das Recht der Beteiligten auf eine gerichtliche Entscheidung ohne Verfahrensverzögerung ein Verfahrensgrundrecht dar, welches das BVerfG (Beschluss vom 25. Juli 2003, 2 BvR 153/03, NJW 2003, 2897 mwN) aus dem betroffenen Grundrecht iVm dem Rechtsstaatsgebot herleitet.
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Jedenfalls verlangt aber das Rechtsstaatsprinzip einen wirkungsvollen Rechtsschutz in dem Sinne, dass sich mit zunehmender Dauer der jeweiligen Instanz die mit dem Justizgewährleistungsanspruch einhergehende Pflicht verdichtet, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BVerfG, B. v. 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Dabei kommt konkreten Vorgaben für die weitere Verfahrensgestaltung eine besondere Bedeutung zu (EGMR, U. v. 8. Juni 2006 - 75529/01 - NJW 2006, 2389).
  • EGMR, 16.09.1996 - 20024/92

    SÜSSMANN c. ALLEMAGNE

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Dementsprechend ist im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter darauf einzugehen, dass es den Vertragsstaaten der EMRK obliegt, ihr Gerichtswesen so zu organisieren, dass ihre Gerichte angemessene Fristen einhalten können (EGMR, Urteil vom 16. September 1996, Az: 57/1995/563/649, EuGRZ 1996, 514).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2005 - L 1 B 23/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 31/07
    Eine erste von der Klägerin am 12. Mai 2005 erhobene Untätigkeitsbeschwerde ist mit Beschluss des 1. Senates des Landessozialgerichts vom 14. Juli 2005 (L 1 B 23/05 R) zurückgewiesen worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 139/07

    Beschwerde wegen unangemessener Verzögerung des Verfahrens bei einem Streit über

    Für eine solche richterliche Maßnahme fehlt es an einer Rechtsgrundlage (vgl BSG Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - anders LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22. Mai 2007 - L 2 B 31/07 R -).

    Die vom 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 22. Mai 2007 - L 2 B 31/07 R -, zugänglich über JURIS) vertretene Ansicht, dass bei über dreijähriger Verfahrensdauer das LSG dem SG aufgeben kann, das Verfahren mit besonderem Vorrang zu bearbeiten und insbesondere Termin zur mündlichen Verhandlung bis zu einem vom LSG bestimmten Termin anzuberaumen (so der Tenor der Entscheidung), wird vom Senat nicht geteilt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2010 - L 11 AL 29/10
    Sie nahm ausdrücklich auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) Bezug.

    Der im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) vertretenen Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat daher nicht an.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 11 SB 183/11
    Der im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat daher nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 11 AS 1095/10
    Der im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat daher nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 11 AS 1096/10
    Der im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat daher nicht an.
  • LSG Thüringen, 31.01.2008 - L 9 AR 49/07

    Vereinbarkeit der Konstruierung von außerordentlichen Rechtsbehelfen außerhalb

    Selbst nach der teilweisen vertretenen Gegenansicht, die eine Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich für statthaft hält (vgl. Sächsisches Landessozialgericht (LSG)., Beschluss vom 8. Februar 2007 - Az.: L 2 B 31/07 AS; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2002 - Az.: L 10 B 29/01 SB, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Mai 2007 - Az.: L 2 B 31/07 R, alle nach juris), würde sich im vorliegenden Fall im Übrigen nichts anderes ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 149/07
    Die vom 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 22. Mai 2007 - L 2 B 31/07 R , zugänglich über JURIS) vertretene Ansicht, dass bei über dreijähriger Verfahrensdauer das LSG dem SG aufgeben kann, das Verfahren mit besonderem Vorrang zu bearbeiten und insbesondere Termin zur mündlichen Verhandlung bis zu einem vom LSG bestimmten Termin anzuberaumen (so der Tenor der Entscheidung), wird vom Senat nicht geteilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 11 AL 116/11
    Der im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Mai 2007 (L 2 B 31/07 R) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat daher nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2009 - L 1 B 98/08
    Der vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung (etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.5.2007 - L 2 B 31/07, NdsRpfl 2008, 25) folgt der erkennende Senat nicht (vgl. bereits Beschlüsse vom 26. Februar 2008 und 3. Dezember 2008 - L 1 B 2/08 R und L 1 B 98/08 KR).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2008 - L 1 B 93/08
    Der - vereinzelt gebliebenen - Gegenauffassung (etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.5.2007 - L 2 B 31/07, NdsRpfl 2008, 25) folgt der erkennende Senat nicht, wie er bereits in seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 - L 1 B 2/08 R - deutlich gemacht hat.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07   

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https://dejure.org/2007,12382
BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 (https://dejure.org/2007,12382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache; Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber einer Einrede der Verjährung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 BVerwG 6 C 112.63 BVerwGE 23, 166 , vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 32.81 BVerwGE 66, 256 , vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
    Umgekehrt handelt auch der Gläubiger treuwidrig und verwirkt sein materielles Recht, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Schuldner infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Schuldner hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 BVerwG 4 C 2.00 Buchholz 406.27 § 31 BBergG Nr. 2 S. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 45.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 44.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 47.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gläubiger aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Schuldners annehmen durfte, dieser werde sich auf die Verjährung nicht berufen (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 214 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 46.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können daher nur Ansprüche hergeleitet werden, soweit der (vermeintliche) Anspruchsinhaber auf die Pflichterfüllung des anderen in der gewünschten Weise vertrauen darf, soweit dessen Vertrauen also schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 - DÖD 1987, 231 ; Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Umgekehrt handelt auch der Gläubiger treuwidrig und verwirkt sein materielles Recht, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm eine Geltendmachung seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Schuldner infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Schuldner hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.12.2001 - BVerwG 4 C 2.00 -, juris Rn 45; Beschluss vom 19.4.2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris Rn 3).
  • OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16

    Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch;

    So stellt sich bspw. die Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Beamte aufgrund eines qualifizierten, nicht notwendig schuldhaften Fehlverhaltens des Dienstherrn veranlasst worden ist, verjährungsunterbrechende oder verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 26/14 -, Rn. 54, juris; vom 15.06.2006 - 2 C 14/05 -, Rn. 23, juris; Beschlüsse vom 20.01.2014 - 2 B 6/14 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 B 31/07 -, Rn. 2 f., juris; OVG NW, Beschluss vom 25.08.2016 - 6 A 1304/14 -, Rn. 7 - 8, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.03.2016 - 3 ZB 13.804 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 1 A 176/14

    Anforderungen an die Verjährung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Anteil am

    vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256 = ZBR 1983, 184 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 -, juris, Rn. 3, jeweils m.w.N.

    Das Zulassungsvorbringen, welches eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2007 - 2 B 31.07 - geltend macht, genügt diesen Anforderungen nicht.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Erhebung der Einrede der Verjährung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris und Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LA 273/06

    Zulässigkeit einer Berufung auf die Verjährungseinrede gegenüber dem Anspruch

    Hieran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Verjährungseinrede der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen stehen kann, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2007 - BVerwG 2 B 31.07, zitiert nach juris Langtext, Rn. 3; Urt. v. 4.10.1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 ff. zitiert nach juris Langtext, Rn. 36 jeweils m. w. N.).
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 LB 39/20
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - 1 A 2150/19

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht

  • VG Köln, 17.09.2014 - 23 K 1614/13
  • VG Köln, 25.01.2023 - 3 K 811/21
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23197
LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07 AS (https://dejure.org/2007,23197)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.02.2007 - L 2 B 31/07 AS (https://dejure.org/2007,23197)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - L 2 B 31/07 AS (https://dejure.org/2007,23197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Sozialgerichts (SG); Einlegung der Beschwerde per E-Mail; Substantiierte und plausible Darlegung eines sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden tatsächlichen Stillstands des Verfahrens; Verspätete Anfrage bei einer Bank

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die "Untätigkeit" eines Sozialgerichts; Substantiierte und plausible Darlegung des unzumutbaren weiteren Zuwartens als Sachentscheidungsvoraussetzung

  • online-und-recht.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 6 AS 2472/06
  • LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07 AS
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 10 B 934/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Die Beschwerde ist aber auch nach der die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde gegen ein Gericht bejahenden Auffassung nicht zulässig, weil der Bf. nicht substantiiert und plausibel einen sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden tatsächlichen Stillstand des Verfahrens dargelegt hat, der einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2006 - L 10 B 934/06 AS, zitiert nach Juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 28.04.2005 L 6 B 85/04 KR , zitiert nach Juris).
  • LSG Saarland, 18.04.2005 - L 2 B 1/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer "Untätigkeitsbeschwerde" -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00

    Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • BFH, 13.09.1988 - VII B 64/88

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Nichtbescheidung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Die im Gesetz nicht geregelte außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde gegen ein Gericht kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Bf. gem. § 54 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) analog und in Anlehnung an die §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz substantiiert und plausibel eine Rechtsverweigerung durch das SG darlegt (LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; Thüringer LSG; a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, SGb 2002 S.734; BFHE 154, 209; OLG Karlsruhe, NJW 1984 S.985).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02

    Anrechnung in Rumänien zurückgelegter Zeiten; Vervielfältigung der Entgeltpunkte

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • LSG Thüringen, 28.04.2005 - L 6 B 85/04

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Untätigkeit des Sozialgerichts (hier:

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Die Beschwerde ist aber auch nach der die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde gegen ein Gericht bejahenden Auffassung nicht zulässig, weil der Bf. nicht substantiiert und plausibel einen sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden tatsächlichen Stillstand des Verfahrens dargelegt hat, der einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2006 - L 10 B 934/06 AS, zitiert nach Juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 28.04.2005 L 6 B 85/04 KR , zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 8 U 130/97
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Da dem Bf. ausweislich des Schreibens der Ag. vom 30.01.2007 ab Februar 2007 Alg II auf das von ihm angegebene Konto bei der NetBank AG gezahlt wird und die Zahlung für Februar ausweislich des Schreibens der NetBank AG vom 06.02.2007 am 31.01.2007 auf seinem Konto eingegangen ist, und ihm daher Leistungen zum Bestreiten seines aktuellen Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, ist nicht substantiiert und plausibel dargelegt, weshalb bei Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache ob die Ag. dem Bf. Alg II für den Zeitraum vom 01.09.2006 bis 31.01.2007 mit Erfüllungswirkung auf sein früher angegebenes Konto gezahlt hat (BSG, Urteil vom 14.08.2003 B 13 RJ II/03 R , OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.09.1997 8 U 130/97 , NJW 1998, Seite 387) ein schwerer, unzumutbarer, irreparabler rechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil eingetreten sein soll.
  • BFH, 04.10.2005 - II S 10/05

    Verfassungsrechtlich gebotene Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • LSG Berlin, 27.01.2005 - L 9 B 11/05

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2003 - L 13 AL 3984/03

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
    Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693; Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
  • VGH Bayern, 27.01.2000 - 10 C 99.3695
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 10 B 29/01
  • LSG Thüringen, 31.01.2008 - L 9 AR 49/07

    Vereinbarkeit der Konstruierung von außerordentlichen Rechtsbehelfen außerhalb

    Selbst nach der teilweisen vertretenen Gegenansicht, die eine Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich für statthaft hält (vgl. Sächsisches Landessozialgericht (LSG)., Beschluss vom 8. Februar 2007 - Az.: L 2 B 31/07 AS; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2002 - Az.: L 10 B 29/01 SB, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Mai 2007 - Az.: L 2 B 31/07 R, alle nach juris), würde sich im vorliegenden Fall im Übrigen nichts anderes ergeben.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 2 B 31/07 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71452
LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 2 B 31/07 AL (https://dejure.org/2009,71452)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.02.2009 - L 2 B 31/07 AL (https://dejure.org/2009,71452)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - L 2 B 31/07 AL (https://dejure.org/2009,71452)
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