Rechtsprechung
BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schwerwiegenden einheitlichen innerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Diebstahl von Paketen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDG § 52 Abs. 1 S. 2; BDG § 57 Abs. 1 S. 1-2
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schwerwiegenden einheitlichen innerdienstlichen Dienstvergehens (hier: Diebstahl von Paketen) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 04.07.2014 - 20 K 2072/13
- VG Münster, 27.01.2015 - 20 K 2072/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 3d A 592/15
- BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f. …und Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - DokBer 2014, 39 Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08
Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens verlangt keine erschöpfende Sachbehandlung der in das Disziplinarverfahren einbezogenen Pflichtenverstöße, wenn das Beamtenverhältnis bereits wegen derjenigen in tatsächlicher Hinsicht abgrenzbaren Pflichtenverstöße aufzulösen sein könnte, die rechtsfehlerfrei angeschuldigt worden sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 80.08 - BVerwGE 135, 24 Rn. 27 m.w.N.). - BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Sie sind daher berechtigt und verpflichtet, sich von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zu lösen und den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt eigenverantwortlich zu ermitteln, wenn die Feststellungen in einem entscheidungserheblichen Punkt unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 ; Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 Rn. 13 m.w.N. …und vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 13).
- BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12
Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f. und Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - DokBer 2014, 39 Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Sie sind daher berechtigt und verpflichtet, sich von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zu lösen und den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt eigenverantwortlich zu ermitteln, wenn die Feststellungen in einem entscheidungserheblichen Punkt unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 ;… Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 Rn. 13 m.w.N. …und vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 13). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17
Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18
Sie sind daher berechtigt und verpflichtet, sich von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zu lösen und den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt eigenverantwortlich zu ermitteln, wenn die Feststellungen in einem entscheidungserheblichen Punkt unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 ;… Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 Rn. 13 m.w.N. und vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 13).
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59/11 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 -, juris, Rn. 27 f.; OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 3d A 592/15.BDG -, juris, Rn. 60. - VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18 vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59/11 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 -, juris, Rn. 27 f.; OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 3d A 592/15.BDG -, juris, Rn. 60.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten
Die Klageschrift muss die Sachverhalte, aus denen das Dienstvergehen hergeleitet wird, aus sich heraus verständlich darlegen (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31.18 -, Rn. 9, juris;… Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 -, Rn. 16, juris;… Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 14, juris;… Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 -, Rn. 27, juris).
- OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22
Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde; …
Trotz dieses Mangels war dem Kläger nicht nach § 50 Abs. 3 Satz 1 NDiszG eine Frist zur Beseitigung dieses wesentlichen Mangels der Klageschrift zu setzen, weil bereits die hinreichend substantiierten Vorwürfe der Manipulation der Blutwerte zum Zweck der Erhöhung der Chance auf Zuteilung eines Spenderorgans sowie der unberechtigten Forderung und Annahme eines Geldbetrages von Angehörigen des Patienten L. für sich genommen zur Aberkennung des Ruhegehalts führen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.1.2007 - BVerwG 2 A 3.05 -, juris Rn. 30 f.; BVerwG, Beschluss vom 12.6.2018 - 2 B 31.18 -, juris Rn. 15). - VG Düsseldorf, 21.04.2022 - 35 K 214/21 vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59/11 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 -, juris, Rn. 27 f.; OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 3d A 592/15.BDG -, juris, Rn. 60.
- VG Düsseldorf, 29.11.2021 - 35 K 3165/09 vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 9 m.w.N.
Rechtsprechung
VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
So hat das BVerwG im Urteil vom 29.01.2003 - 9 C 3/02 -, BVerwGE 117, 345 ausgeführt:. - BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mit Beschluss vom 22.10.2002 - 9 B 51.02 - ausgeführt, dass § 79 BewG im Falle der Bezugnahme in einer Satzung über die Zweitwohnungssteuer nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht zu überprüfen ist. - BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
Mit Beschluss vom 22.10.2014 - II R 16/13 - hat der Bundesfinanzhof (BFH) Vorschriften über die Einheitsbewertung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. - BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvL12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr die Unvereinbarkeit diverser Vorschriften des Bewertungsgesetzes mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. - OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
Mittlerweile hat zwar das OVG Lüneburg mit Urteil vom 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - entschieden, dass eine kommunale Zweitwohnungssteuer auch in Ansehung des besagten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 nach der Jahresrohmiete iSd § 79 BewG, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964 festgestellt oder geschätzt wurde und entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet auf den Stand im Monat Januar 1995 und sodann entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete) nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland auf den Stand im September des Vorjahres des Erhebungsjahres hochgerechnet wird, bemessen werden könne, jedoch räumt dieses Urteil nach Auffassung der Kammer die begründeten Zweifel nicht aus, weil sich das OVG Lüneburg wenig intensiv und detailliert gerade mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Jahresrohmiete und den sich aus der fehlenden Anpassung der zugrunde liegenden Mietspiegel und des daraus resultierenden Verstoßes gegen Art. 3 GG auseinandersetzt.
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Das Rechtsschutzbedürfnis ist weder dadurch entfallen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer (BVerfGE 148, 147) mit einer Neuregelung der von der Zweitwohnungsteuersatzung in Bezug genommenen Normen der Einheitsbewertung, speziell der Jahresrohmiete, zu rechnen ist, noch dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht darin eine Fortgeltungsanordnung jener Normen ausgesprochen hat (…vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, - 2 B 23/18 -, juris, jeweils Rn. 29; vom 8. Oktober 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 19; a.A. Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ff.).