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   OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13   

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OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13 (https://dejure.org/2013,20894)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 2 B 322/13 (https://dejure.org/2013,20894)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 2 B 322/13 (https://dejure.org/2013,20894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines Vorsitzenden Richters am Finanzgericht unter dem Blickwinkel der richtigen Gewichtung von verschiedenen Beurteilungen i.R.d. Auswahlentscheidung; Gewichtung der Beurteilung in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines Vorsitzenden Richters am Finanzgericht unter dem Blickwinkel der richtigen Gewichtung von verschiedenen Beurteilungen i.R.d. Auswahlentscheidung; Gewichtung der Beurteilung in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 819
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen, 26.01.2006 - 3 BS 255/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Ausgehend hiervon ist es zulässig, das Auswahlkriterium der Verwendungsbreite nicht allein auf solche Verwendungen zu beziehen, die dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle entsprechen (sog. profilspezifische Verwendungsbreite), sondern auf alle beruflichen Erfahrungen, die in einem der ausgeschriebenen Stelle entsprechenden Beförderungsamt oder in anderen Positionen gesammelt wurden (sog. allgemeine Verwendungsbreite) (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 13. September 2006 - 3 BS 111/06 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Der Senat hält nicht an der Rechtsprechung fest, dass für die Beurteilung der Verwendungsbreite erst der Zeitraum ab der Ernennung auf Lebenszeit maßgeblich sei, da nicht zustimmungsbedürftige Zuweisungen in der Probezeit keinen zuverlässigen Anhalt für die Flexibilität des Bewerbers lieferten (so noch SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Leistungskriterium,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Im Rahmen des Merkmals der Verwendungsbreite sind auch solche Tätigkeiten zu berücksichtigen, die während einer Probezeit wahrgenommen wurden (Aufgabe der Rspr. aus Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris).

    Der Senat hält nicht an der Rechtsprechung fest, dass für die Beurteilung der Verwendungsbreite erst der Zeitraum ab der Ernennung auf Lebenszeit maßgeblich sei, da nicht zustimmungsbedürftige Zuweisungen in der Probezeit keinen zuverlässigen Anhalt für die Flexibilität des Bewerbers lieferten (so noch SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Dies gilt umso mehr, als im Falle des Beigeladenen nach den Ausführungen der letzten Regelbeurteilung davon auszugehen ist, dass seine bisherige Tätigkeit durch spezifische Anforderungen geprägt wurde, die sich deutlich von denen des angestrebten Amtes unterscheiden (vgl. zum Grundsatz der größeren Wertigkeit einer Beurteilung im höherwertigen Amt in solchen Konstellationen: BVerfG, Beschl. v. 4. Oktober 2012, ZBR 2013, 126).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangstreitwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Das zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung hängt mithin von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Mai 2012 - 2 B 148/12 -, juris Rn. 23; vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470.06 -, juris Rn. 15 m. w. N., Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Dann kann aber auch der Grundsatz des höheren Gewichts einer im höheren Statusamt erhaltenen dienstlichen Beurteilung nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21. November 2005 - 1 B 1202/05 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 13.09.2006 - 3 BS 111/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Ausgehend hiervon ist es zulässig, das Auswahlkriterium der Verwendungsbreite nicht allein auf solche Verwendungen zu beziehen, die dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle entsprechen (sog. profilspezifische Verwendungsbreite), sondern auf alle beruflichen Erfahrungen, die in einem der ausgeschriebenen Stelle entsprechenden Beförderungsamt oder in anderen Positionen gesammelt wurden (sog. allgemeine Verwendungsbreite) (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 13. September 2006 - 3 BS 111/06 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    12 Die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der Geeignetste für einen Beförderungsdienstposten ist, unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Neben den aktuellen Anlassbeurteilungen kommt den aktuellsten Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - sowie Beschl. v. 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, beide juris; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 350/08 - und v. 5. März 2010 - 2 B 2/10 -, juris).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
    Die einem Amt innewohnende Wertigkeit kommt mithin in der Besoldungshöhe zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Urt. v. 27. September 2005, BVerfGE 114, 258, 293; Urt. v. 6. März 2007, BVerfGE 117, 330, 355; Urt. v. 14. Februar 2012, BVerfGE 130, 263, Rn. 146 f.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • OVG Sachsen, 16.09.2011 - 2 B 147/11

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Ausnahme von der Erfüllung eines

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - 2 B 275/11

    Konkurrentenstreit, Staatsanwalt, Versetzung ohne Statusänderung,

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Das gilt auch bei einem Vergleich von Ämtern, die - wie hier - unterschiedlichen Besoldungsordnungen angehören (vgl. zu den Besoldungsordnungen B und R Nds. OVG, Beschluss vom 23.5.2018 - 5 ME 32/18 -, juris Rn 40, unter Verweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 24.4.2017 - 3 CE 17.434 -, juris Rn 40 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 6.5.2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn 17; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris Rn 128; Urteil vom 6.3.2007 - 2 BvR 556/04 -, juris Rn 77; Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris Rn 146).

    Die Besoldungshöhe (Endgrundgehalt) eines Amtes ist entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht nur ein Hilfsmittel zur Messung der Wertigkeit eines Amtes, sondern ein zuverlässiger und ausschlaggebender Indikator für die Wertigkeit eines Statusamtes (vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 6.5.2013, a. a. O., Rn 18; VG Hannover, Beschluss vom 4.4.2019, a. a. O., Rn 25; Bay. VGH, Beschluss vom 24.4.2017, a. a. O., Rn 40).

    Insoweit teilt der Senat auch nicht die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Hannover, das sich in seinem Beschluss vom 4. April 2019 (a. a. O., Rn 25), dessen Gegenstand der Streit eines Vizepräsidenten eines Landgerichts (Besoldungsgruppe R 2 Z) und eines Ministerialrats (Besoldungsgruppe B 2) um ein nach der Besoldungsgruppe R 3 bewertetes Amt war, ohne nähere Begründung der Rechtsauffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6.5.2013, a. a. O., Rn 18) angeschlossen hat.

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Das gilt auch bei einem Vergleich von Ämtern, die - wie hier - den unterschiedlichen Besoldungsordnungen B und R angehören (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 24.4.2017 - 3 CE 17.434 -, juris Rn 40 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 6.5.2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn 17).
  • OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter

    Auf den hierauf vom Antragsteller eingelegten Antrag auf vorläufigen Rechtschutz untersagte das Verwaltungsgericht Leipzig mit Beschluss vom 15. Februar 2013 - 3 L 652/13 - es dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung, die Stelle mit dem Beigeladenen zu besetzen; die hiergegen eingelegt Beschwerde hatte keinen Erfolg (Senatsbeschl. v. 6. Mai 2013 - 2 B 322/13-).

    12 Mit dem in Nr. 3 der Anlage 1 zur VwV Beurteilung niedergelegten Anforderungsprofil für das Amt eines Vorsitzenden Richters an einem Obergericht (hier: Vorsitzender Richter am .............) hat sich der Senat bereits befasst und dessen Sachgerechtigkeit vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben bejaht (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn. 10; v. 16. September 2011, LKV 2011, 561).

    Die Unterschiede in den Maßstäben bei den jeweiligen Regelbeurteilungen sind dann durch Anlassbeurteilungen auszugleichen (Senatsbeschl. v. 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 22.02.2019 - 3 ZB 18.621

    Konkurrenz zwischen Richter und Verwaltungsbeamtem bei der Besetzung des

    Solche sind in Art. 16 Abs. 1 Satz 4 LlbG beispielhaft (wenn auch nicht abschließend) aufgezählt." Damit wird deutlich, dass eine Auswahlentscheidung auf vergleichbare bzw. vergleichbar gemachte dienstliche Beurteilungen gestützt werden kann (so auch die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des SächsOVG, B.v. 6.5.2013 - 2 B 322/13 - juris; OVG NW, B.v. 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - juris).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Dann kann aber auch der Grundsatz des höheren Gewichts einer im höheren Statusamt erhaltenen dienstlichen Beurteilung nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen (SächsOVG, B.v. 6.5.2013 - 2 B 322/13 - juris Rn. 21: Konkurrenz zwischen BesGr. R 2 und B 2 um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am FG; OVG NW, B.v. 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - juris Rn. 10 f. m.w.N: Konkurrenz unterschiedlicher Besoldungsgruppen aus der Beamten- und Richterschaft um die Stelle eines Präsidenten eines Landgerichts; HessVGH, B.v. 14.7.2016 - 1 B 1419/16 - juris Rn. 13: Konkurrenz zwischen BesGr. R 3 und B 3 um die Stelle des Präsidenten eines Landessozialgerichts; mangels einheitlicher Beurteilungsgrundlage keine Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen).
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

    Der Gesetzgeber geht damit ersichtlich von einer Vergleichbarkeit der beiden Besoldungsgruppen aus (vgl. auch Weiss/Niedermaier/Sumer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Dez. 2014, Art. 18 LlbG Rn. 10; OVG Bautzen, B.v. 6.5.2013 - 2 B 322/13 - juris Rn. 18).
  • VG Hannover, 04.04.2019 - 2 B 572/19

    Konkurrenstreit

    Hiervon sei bereits das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris, zutreffend ausgegangen.

    Die Kammer folgt der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris; das OVG Bautzen führt unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend aus:.

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 43/18

    Beurteilung im höheren Statusamt; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Das gilt auch bei einem Vergleich von Ämtern, die - wie hier - den unterschiedlichen Besoldungsordnungen B und R angehören (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 24.4.2017 - 3 CE 17.434 -, juris Rn 40 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 6.5.2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn 17).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 2 A 41/19

    Aufstieg; Auswahl; Beurteilungen; Besoldungsgruppe

    Sie sind damit in besonderem Maße geeignet, eine Wettbewerbssituation zu klären (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. April 2001, SächsVBl. 2001, 196, 198 f.; Senatsbeschl. v. 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 27. August 2013 - OVG 4 S 50.13 -, S. 6 EA) fest, in einem auf Freihalten einer Beförderungsstelle oder eines Beförderungsdienstpostens gerichteten beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als Streitwert den vollen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen (ebenso VGH München, Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2013 - 4 S 439/13 -, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 2 B 322/13 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

  • VG Düsseldorf, 22.06.2015 - 26 L 1884/15

    Anspruch auf Entsendung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen

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