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   BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98   

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https://dejure.org/1998,16217
BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98 (https://dejure.org/1998,16217)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1998 - 2 B 38.98 (https://dejure.org/1998,16217)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 2 B 38.98 (https://dejure.org/1998,16217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Vorsatzes auch bezüglich des Eintritts eines Vermögensschadens i.R.e. Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG Rh-Pf) - Überraschende Berücksichtigung von geleisteten Beträgen zur Tilgung eines Darlehens bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98
    Selbst wenn mit den Ausführungen unter I. B der Beschwerdebegründung vom 1. April 1998 trotz fehlender Nennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes, mit dem die Vorinstanz von dem wiedergegebenen Rechtssatz aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - (Buchholz 250 § 77 Nr. 10) abgewichen sein soll, die geltend gemachte Divergenz hinreichend bezeichnet wäre, so besteht jedenfalls der behauptete abstrakte Auffassungsunterschied nicht.

    Eine Divergenz zu dem aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - (a.a.O.) entnommenen Rechtssatz, wonach der Streitgegenstand aus prozessualem Anspruch und Klagegrund besteht, ergibt sich hieraus nicht.

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98
    So heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 78.82 - (BVerwGE 69, 334 ), das zu der mit § 86 Abs. 1 LBG Rh-Pf bis auf die Umschreibung des persönlichen Geltungsbereichs wortgleichen Vorschrift des § 24 SG ergangen ist,: "muß sich das Verschulden ... nur auf die Dienstpflichtverletzung als solche, nicht auf den Eintritt des Schadens beziehen".
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98
    Soweit die Klägerin darüber hinaus rügt, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - (BVerwGE 104, 27) sowie von dem Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - (Buchholz 418.15 Nr. 2) ab, fehlt es schon an der Bezeichnung eines Rechtssatzes, der in diesen Entscheidungen aufgestellt worden und von dem das Berufungsgericht abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98
    Soweit die Klägerin darüber hinaus rügt, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - (BVerwGE 104, 27) sowie von dem Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - (Buchholz 418.15 Nr. 2) ab, fehlt es schon an der Bezeichnung eines Rechtssatzes, der in diesen Entscheidungen aufgestellt worden und von dem das Berufungsgericht abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Regelung in § 34 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ZDG, die seit dem 1. Januar 1993 durch das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl I S. 1030) der beamtenrechtlichen Schadensersatzregelung angepasst worden ist, als auch im Bereich der Drittschadensliquidation (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65 - NJW 1967, 931 f. sowie BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 38.98 - ).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muß sich das Verschulden nicht erstrecken (vgl. BVerwGE 69, 334 ; Beschluß vom 30. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 38.98 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 1 M 4423/98

    Widerspruch; Baugenehmigung; Versagung einer Baugenehmigung; Vollzug des

    Die Bezirksregierung hat sich im Widerspruchsverfahren - entgegen den Ausführungen der Bezirksregierung im Verfahren 2 B 38/98 - nicht darauf beschränkt, den Antragsgegner durch innerdienstliche Weisung zur Abhilfe anzuhalten (vgl. Pietzner/Ronellenfitsch, Assessorexamen im öffentlichen Recht, 9. Aufl. 1996, § 42 Rdn. 29; BVerwG, Urt. v. 10.12.1970 - VIII C 97.70 - BVerwGE 37, 47/51 f.).
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