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   BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79   

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BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,5679)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,5679)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,5679)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen einer aus mehreren vorsätzlich begangenen Taten gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr - Ansprüche auf Versorgung bei Verlust des Dienstgrades

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79
    Soweit die Beschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 163.59 - (BVerwGE 13, 85 ff. [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), läßt sie außer acht, daß eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben ist, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67][156]; Beschluß vom 28. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Abgesehen davon läßt sich den Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 aber auch an keiner Stelle die Rechtsauffassung entnehmen, daß eine wegen mehrerer vorsätzlich begangener Taten gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einen Jahr die Feststellung des Ausscheidens aus dem Beamten-(oder Soldaten-)verhältnis nicht zu tragen vermöge, sofern der Beamte (Soldat) nicht auch zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist (vgl. BVerwGE 13, 85 [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59] [89 f.]).

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79
    Soweit die Beschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 163.59 - (BVerwGE 13, 85 ff. [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), läßt sie außer acht, daß eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben ist, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67][156]; Beschluß vom 28. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76

    Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79
    Auch eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder länger löst deshalb die Rechtsfolge des § 48 Nr. 2 SG (hier in Verbindung mit §§ 57, 53 Abs. 1 Nr. 1 SG) aus, sofern die in die Gesamtfreiheitsstraie einbezogenen Einzelstrafen - wie hier - wegen vorsätzlich begangener Taten verhängt worden sind (vgl. BVerwGE 53, 256 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Scherer, Soldatengesetz [5. Aufl. 1976], § 48 RdNr. 5).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79
    Soweit die Beschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 163.59 - (BVerwGE 13, 85 ff. [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), läßt sie außer acht, daß eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben ist, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67][156]; Beschluß vom 28. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79
    Soweit die Beschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 163.59 - (BVerwGE 13, 85 ff. [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), läßt sie außer acht, daß eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben ist, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67][156]; Beschluß vom 28. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
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   OVG Berlin, 03.10.1980 - 2 B 4.79   

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OVG Berlin, 03.10.1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,4175)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.10.1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,4175)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - 2 B 4.79 (https://dejure.org/1980,4175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 1053
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin, 13.04.1995 - 2 S 3.95

    Kosten der Ersatzvornahme sind keine Auslagen; Kosten der unmittelbaren

    Wenngleich die tatbestandlichen Voraussetzungen der beiden Vorschriften nicht identisch sind, so erfassen sie doch beide den - vorliegend gegebenen - Sachverhalt, daß der Betroffene wegen der Dringlichkeit der zu treffenden Maßnahmen nicht rechtzeitig erreichbar ist; anderenfalls wäre die unmittelbare Ausführung oder der sofortige Vollzug nicht zulässig (vgl. Urteil des Senats vom 3. Oktober 1980, DVBl. 1980, 1053; Beschluß vom 24. November 1987, BRS 47 Nr. 89; Urteil vom 27. Januar 1989 - OVG 2 B 38.87 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2009 - 1 S 137.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Spielhalle; Umbau der Räumlichkeiten;

    Die Notwendigkeit des Verwaltungszwangs unterliegt umfassender gerichtlicher Nachprüfung, ein Beurteilungsspielraum kommt der Behörde nicht zu (vgl. schon OVG Berlin, Beschluss vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4.79 - juris Rn. 4; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl. 2008, § 6 VwVG Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21

    Mitwirkung bei einer Brandschutzbegehung

    Ein sofortiges Eingreifen gemäß § 6 Abs. 2 VwVG ist aber nur zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme nicht durch den Erlass eines Verwaltungsakts und der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4.79 - juris Rn. 5; Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 2 N 9/99 - NVwZ-RR 2000, 649).
  • OVG Brandenburg, 03.04.2003 - 4 B 291/02

    Ordnungsrecht/Brandschutz, Verbringung von Abfällen auf nahegelegenes Grundstück

    Zudem spricht wenig dafür, dass die Voraussetzungen für einen - mangels erkennbarer Ordnungsverfügung von der Antragsgegnerin wohl beabsichtigten - sofortigen Vollzug der Maßnahme gem. § 15 Abs. 2 VwVG BB tatsächlich vorlagen, denn ein solcher ist dann unzulässig, wenn die zur Verfügung stehende Zeit ausgereicht hätte, einen entsprechenden - hier ohnehin nur auf Duldung der Maßnahme gerichteten und damit keine weiteren Vollzugsmaßnahmen erfordernden - Verwaltungsakt mit Anordnung seiner sofortigen Vollziehung zu erlassen (OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4/79 -, DVBl. 1980, 1053; OVG Münster, DÖV 1964, 682; vgl. auch Sadler, VwVG - VwZG, 5. Aufl. 2002, § 6 VwVG Rn 143; Engelhardt/App, VwVG - VwZG, 5. Aufl. 2001, § 6 VwVG Rn 24).
  • VG Berlin, 19.05.2011 - 1 K 259.10

    Winterdienst haftet für Kosten nach unzureichender Reinigung

    Weitere Voraussetzung für den Sofortvollzug nach § 6 Abs. 2 VwVG ist, dass ein sofortiges Eingreifen notwendig sein muss, d.h. es muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Zweck der Maßnahme auf normalem Weg, d.h. durch Erlass eines Verwaltungsaktes mit sofortiger Vollziehbarkeit nicht erreicht werden könnte (vgl. OVG Berlin DVBl 1980, 1053 und NVwZ-RR 2000, 649).
  • VG Schwerin, 19.03.2020 - 7 A 17/19

    Verwaltungsgebührenrecht: rechtswidriger Leistungsbescheid nach Umsetzung eines

    Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf diese von dem üblichen Weg des Erlasses eines Verwaltungsaktes mit der Anordnung sofortiger Vollziehung abweichende Maßnahme nur in besonderen Eilfällen durchgeführt werden (OVG Berlin, U. v. 03.10.1980 - 2 B 4.79 - DVBl 1980, 1053).
  • VG Köln, 14.01.2014 - 2 K 7003/12

    Pflegeheim in Reichshof zu Recht geräumt

    OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4.79 -, juris; Engelhardt/App, VwVG VwZG, 9. Auflage 2011, § 6 VwVG Rn. 24.
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