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   BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19   

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BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19 (https://dejure.org/2020,3553)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 B 40.19 (https://dejure.org/2020,3553)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 (https://dejure.org/2020,3553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren; Keine Kompensation von Versäumnissen eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz durch eine Aufklärungsrüge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BDG § 58 Abs. 1 ; BDG § 57 Abs. 1
    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren; Keine Kompensation von Versäumnissen eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz durch eine Aufklärungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Zwar leidet eine Berufung - ebenso wie eine Disziplinarklage - an einem wesentlichen Mangel, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 58 m.w.N.).

    Vielmehr können diejenigen Beamten tätig werden, die nach den internen Regeln über die behördliche Organisation und Geschäftsverteilung mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe betraut sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 61 m.w.N. für den Fall, dass ein anderer Beamter für den zuständigen Leiter einer Polizeidirektion tätig geworden ist).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Diese Möglichkeit endet, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird und der Vortrag des angeschuldigten Beamten dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gibt (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Der von der Beschwerde angeführte Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 2008 - 6 P 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 31 Rn. 20) ist zu einer Bestimmung des Personalvertretungsrechts ergangen und gibt für den vorliegenden Fall nichts her.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Nach der bundesgesetzlichen Regelung in § 57 Abs. 2 BDG , die gemäß § 65 Abs. 1 BDG entsprechend für den Senat gilt, sind die in einem Strafbefehl getroffenen tatsächlichen Feststellung zwar nicht bindend, können aber - wie hier - der Entscheidung ohne erneute Prüfung zugrunde gelegt werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15.1.2020 - BVerwG 2 B 40.19 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Diese grundsätzliche gerichtliche Sachaufklärungspflicht wird durch die von § 41 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 57 BDG gesetzlich angeordnete Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 -, Rn. 7 f., juris).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20

    Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 09.06.2021 - 2 B 22.20

    Erfolglose Beschwerde gegen disziplinare Höchstmaßnahme wegen Veruntreuung von

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    Deshalb muss von der Beschwerde gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Korrektur des dem Beteiligten seit langem bekannten, von ihm aber erstmals im Zulassungsverfahren nach § 132 Abs. 2 VwGO gerügten Verfahrensfehlers, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht das Vorliegen eines solchen Verfahrensfehlers auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufklärungsrüge: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6, vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18 und vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 27).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 B 57.20

    Anerkennung von Wirbelsäulenschäden eines Beamten als Berufskrankheit

    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
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