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   BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97   

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BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97 (https://dejure.org/1997,11839)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 2 B 40.97 (https://dejure.org/1997,11839)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 2 B 40.97 (https://dejure.org/1997,11839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Abweichung der angefochtenen Beschwerde von vorherigen Urteilen als Revisionszulassungsgrund - Überprüfung von Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Umsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Beschwerde von den Urteilen des erkennenden Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199, 202> [BVerwG 28.11.1991 - 2 C 41/89] liegt nicht vor.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen (S. 16 des Berufungsurteils), daß die Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Umsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden können, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt sind und sonach die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt bleibt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwGE 89, 199 [BVerwG 28.11.1991 - 2 C 41/89] m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Beschwerde von den Urteilen des erkennenden Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199, 202> [BVerwG 28.11.1991 - 2 C 41/89] liegt nicht vor.
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97
    Dagegen gerichtete Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 40.97
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - 2 B 61.79 - ).
  • VG Koblenz, 04.04.2007 - 2 K 1506/06

    Umsetzung wegen gestörter Arbeitsatmosphäre war rechtens

    Die ohnehin durch § 114 VwGO begrenzte gerichtliche Prüfung ist in diesen Fällen darauf beschränkt festzustellen, ob die Gründe des Dienstherrn nicht nur vorgeschoben sind, um eine auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1997 - 2 B 40/97 -,nach juris; Urteil vom 26. November 2004, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2004 - 3 LB 128/03

    Umsetzung (hier sog. "Wegsetzung")

    Die Prüfung bleibt danach grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit aus anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG a.a.O. sowie Beschl. v. 05. Dezember 1997 - 2 B 40/97 - Juris).
  • VG Karlsruhe, 08.08.2016 - 8 K 1899/16

    Nutzungsuntersagung für ein als Gaststätte und Versammlungsort genutztes Gebäude

    Die Prüfung des Gerichts, ob ein solcher Missbrauch vorliegt, ist grundsätzlich darauf beschränkt, festzustellen, ob die Gründe des Entscheidungsträgers seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.1997 - 2 B 40/97 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2009 - 6 A 3481/07

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von einer Umsetzungsentscheidung zu Grunde liegenden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, a.a.O., und Beschluss vom 5. September 1997 - 2 B 40.97 -, juris.
  • VG Braunschweig, 01.08.2013 - 2 B 798/13

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelskonzept; Integrationsgebot; Kongruenzgebot

    Die Prüfung des Gerichts, ob ein solcher Missbrauch vorliegt, ist grundsätzlich darauf beschränkt, festzustellen, ob die Gründe des Entscheidungsträgers seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 05.09.1997 - 2 B 40/97 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 6 A 49/08

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, a.a.O., und Beschluss vom 5. September 1997 - 2 B 40.97 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2010 - 6 B 1494/09

    Erfolgloser Eilantrag eines Kriminaloberkommissars gegen seine Umsetzung unter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, a.a.O., und Beschluss vom 5. September 1997 - 2 B 40.97 -, juris.
  • VG Schleswig, 19.05.2021 - 12 A 177/18

    Versetzungen und Abordnungen

    Besonderheiten des bisherigen Amtes, wie z.B. eine Vorgesetztenfunktion, Leitungsbefugnisse, Beförderungsmöglichkeiten oder ein etwaiges gesellschaftliches Ansehen, haben dabei keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.1997 - 2 B 40/97 -, Rn. 3; BVerwG, Urt. v. 28.02.2008 - 2 A 1.07 -, Rn. 7; OVG Münster, Beschl. v. 28.06.2013 - 1 B 1373/12 -, Rn. 14, jeweils juris).
  • VG Lüneburg, 06.11.2008 - 1 A 63/08

    Amtsgemäßer Aufgabenbereich; Aufgabenbereich; Begründung; dienstliches Bedürfnis;

    Die Prüfung bleibt danach grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf ganz anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG a.a.O. sowie Beschl. v. 05. Dezember 1997 - 2 B 40/97 - Juris).
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