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   BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06   

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https://dejure.org/2006,15742
BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06 (https://dejure.org/2006,15742)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 2 B 42.06 (https://dejure.org/2006,15742)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 2 B 42.06 (https://dejure.org/2006,15742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren Vertrauensverlusts bei einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens; Inhalt des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs; Pflicht des Gerichts zur Berücksichtigung eines Beweisangebots; Bemessung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Die gesamte Prognosegrundlage muss in der Entscheidung des Gerichts dargelegt werden; ob sie dann den Schluss auf einen noch verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten zulässt, ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 BVerwGE 124, 252 ).

    13 Nach diesen Grundsätzen ist die von der Beklagten geschilderte Konfliktsituation bereits dann als mildernder Umstand in die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG gebotene Gesamtabwägung einzustellen, wenn ihr Vorliegen und ihre Mitursächlichkeit für die Unterschlagung der Handys nicht ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden können (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Demnach muss das Gericht einem Beweisangebot nachgehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 14. Juni 2005 BVerwG 2 B 108.04 Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O. m.w.N.) oder weil es das unter Beweis gestellte Vorbringen für wenig plausibel hält.

  • BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87

    Absehen von der Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90

    Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06
    Sollte nicht ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen sein, dass die Beklagte in den fünf Zugriffsfällen in zeitlichem Zusammenhang mit Drohanrufen von Dealern die Handys an sich genommen und veräußert hat, um die Anrufer zufrieden zu stellen und damit ihrem Sohn zu helfen, muss weiter festgestellt werden, ob hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wiederholt jeweils schockartig eine psychische Ausnahmesituation (vgl. zum entsprechenden Milderungsgrund z.B. Urteil des 1. Disziplinarsenats vom 9. Mai 2001 BVerwG 1 D 22.00 BVerwGE 114, 240 ff. m.w.N.) ausgelöst worden war oder eine Drucksituation entstanden war, unter der ein an normalen Maßstäben ausgerichtetes besonnenes Verhalten von der Beklagten nicht als selbstverständlich erwartet werden konnte.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

    In Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, Rn. 38-39 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 42.06 -, Rn. 12 ) hat das Oberverwaltungsgericht ferner ausgeführt, dass sich die Würdigung von Entlastungsgründen gerade nicht nur auf die Prüfung bestimmter, "anerkannter" Milderungsgründe wie etwa das Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation beschränken dürfe.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 19 LD 4/06

    Vorwurf der Entnahme von Verwarnungsgeldern aus der Verwarnungsgeldkasse zur

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 -, NVwZ 2006, 469; Beschl. v. 22.09.2006 - 2 B 52/06 - Beschl. v. 19.12.2006 - 2 B 42/06 -), sind zwar die bisher anerkannten Milderungsgründe, die besondere Konfliktsituationen wie das Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation, und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen wie die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor der Tatentdeckung sowie den Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter umschreiben, nach wie vor geeignet, bei einem Beamten, der dienstlich im Kernbereich versagt hat, noch einen Rest an Vertrauen anzunehmen.
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