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   BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03   

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https://dejure.org/2004,10683
BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03 (https://dejure.org/2004,10683)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2004 - 2 B 44.03 (https://dejure.org/2004,10683)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2004 - 2 B 44.03 (https://dejure.org/2004,10683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach dem Umfang der Schutzbereichseröffnung des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) im Revisionsverfahren; Ausschluss des Klägers vom feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst; Auslegung des Begriffs der "Ausbildungsstätte" im Sinne des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Im Übrigen würde die vom Kläger intendierte Staatsprüfung den Charakter einer Prüfung im Sinne der früher gebräuchlichen Umschreibung haben (vgl. Urteile vom 21. November 1957 BVerwG 2 C 45.56 BVerwGE 6, 13 , vom 23. Juli BVerwG 2 C 158.62 BVerwGE 16, 241 , vom . Februar 1975 BVerwG 2 C .73 BVerwGE 47, 330 und vom 16. Dezember 1977 BVerwG 7 C 13.75 Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. = NJW 1978, 2258).
  • BVerwG, 16.12.1977 - 7 C 13.75

    Übernahme in Vorbereitungsdienst - Wechsel des Ausbildungslandes

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Im Übrigen würde die vom Kläger intendierte Staatsprüfung den Charakter einer Prüfung im Sinne der früher gebräuchlichen Umschreibung haben (vgl. Urteile vom 21. November 1957 BVerwG 2 C 45.56 BVerwGE 6, 13 , vom 23. Juli BVerwG 2 C 158.62 BVerwGE 16, 241 , vom . Februar 1975 BVerwG 2 C .73 BVerwGE 47, 330 und vom 16. Dezember 1977 BVerwG 7 C 13.75 Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. = NJW 1978, 2258).
  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Im Übrigen würde die vom Kläger intendierte Staatsprüfung den Charakter einer Prüfung im Sinne der früher gebräuchlichen Umschreibung haben (vgl. Urteile vom 21. November 1957 BVerwG 2 C 45.56 BVerwGE 6, 13 , vom 23. Juli BVerwG 2 C 158.62 BVerwGE 16, 241 , vom . Februar 1975 BVerwG 2 C .73 BVerwGE 47, 330 und vom 16. Dezember 1977 BVerwG 7 C 13.75 Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. = NJW 1978, 2258).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Im Übrigen würde die vom Kläger intendierte Staatsprüfung den Charakter einer Prüfung im Sinne der früher gebräuchlichen Umschreibung haben (vgl. Urteile vom 21. November 1957 BVerwG 2 C 45.56 BVerwGE 6, 13 , vom 23. Juli BVerwG 2 C 158.62 BVerwGE 16, 241 , vom . Februar 1975 BVerwG 2 C .73 BVerwGE 47, 330 und vom 16. Dezember 1977 BVerwG 7 C 13.75 Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. = NJW 1978, 2258).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anspruch auf Zugang zu einer Ausbildung, die tatsächlich nur der Staat anbietet, aus Art. 12 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 40.92

    Unentgeltlichkeit der Lehrveranstaltungen eines Privatdozenten

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Art. 12 Abs. 1 GG gebietet deshalb, Zugangsmöglichkeiten zu einem Beruf tatsächlich und rechtlich möglichst offen zu halten und Zugangshindernisse nur insoweit zu errichten, wie es durch ein im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse geboten ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 1994 BVerwG 6 C .92 BVerwGE 96, 136 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2004 - 2 B 44.03
    Wegen der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage: "Wenn man mit BVerfGE 48, 376, 388 unter einem 'Beruf' jede auch untypische erlaubte Tätigkeit versteht, selbst wenn sie keinem traditionell oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht, setzt dann eine Schutzbereichseröffnung des Grundrechts der freien Wahl der Ausbildungsstätte voraus, dass die angestrebte berufliche Tätigkeit herkömmlich als eigenständiger, gesonderter Beruf verstanden wird oder genügt es bereits, dass die konkret gewünschte Ausprägung der beruflichen Tätigkeit es erfordert, dass eine bestimmte Ausbildung absolviert wird?" bedarf es nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Davon abgesehen begründet die Verwertung nicht ins Verfahren eingeführter norminterpretierender Verwaltungsvorschriften in einer gerichtlichen Entscheidung in aller Regel keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Beschluss vom 19. März 2004 - BVerwG 2 B 44.03 - juris).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

    Danach ist ein Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl in Form eines bloßen Zugangshindernisses dann gerechtfertigt, wenn dadurch ein hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse, das insoweit der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt wird (BVerwGE 96, 136/142; BVerwG vom 19.3.2004 - 2 B 44.03 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 13.03.2006 - 2 BvR 873/04

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtzulassung zum feuerwehrtechnischen

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2004 - BVerwG 2 B 44.03 -,.
  • VG Sigmaringen, 13.08.2004 - 4 K 24/04

    Entlassung eines Studienreferendars

    Art. 12 Abs. 1 GG gebietet Zugangsmöglichkeiten zu einem Beruf tatsächlich und rechtlich möglichst offen zu halten und Zugangshindernisse nur insoweit zu errichten, wie es durch ein im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2004 - 2 B 44/03 - juris).
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