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   BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14   

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BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 S 1 BeamtStG, § 34 S 2 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Betreuers sowie Anforderungen an eine eine gefahrgeneigte Tätigkeit oder eine gefahrenträchtige Aufgabenerfüllung im Rahmen von veruntreuten Geldern aus Nachlasspflegschaften

  • rewis.io

    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstvergehen eines Betreuers sowie Anforderungen an eine eine gefahrgeneigte Tätigkeit oder eine gefahrenträchtige Aufgabenerfüllung im Rahmen von veruntreuten Geldern aus Nachlasspflegschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die grob mangelhafte Dienstleistung eines Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 D 40.90

    Verwertung der Aussage eines im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vernommenen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung im Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - ZBR 2015, 170 Rn. 6).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - ZBR 2015, 170 Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung im Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17

    Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 11, und vom 09.11.2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12.02.1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - DL 16 S 1071/23

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Verletzung von Aufsichts- und

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Nicht schuldhafte Mangelleistungen eines Beamten begründen keine Dienstpflichtverletzung (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016, a.a.O. Rn. 11 m.w.N.; ThürOVG, Urteil vom 25.04.2017 - 8 DO 647/15 -, ThürVBl 2019, 31 ).

  • VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. September 2017 - 2 B 2/17 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 44/14 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16

    Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist indes nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270]; vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170; und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270]; vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507 Rn. 2; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170 und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich - wie vorliegend - als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 - juris Rn. 11 m.w.N).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2022 - DL 17 K 1801/20

    Kraichtal: Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Kämmerer wegen Betrugs in

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.2016 - 2 B 44.14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 05.05.2017 - M 13L DB 16.1819

    Dienstvergehen der unzureichenden Aufgabenerfüllung durch Unterlassen notwendiger

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet" (BVerwG, B.v. 19.1.2016 - 2 B 44/14 - juris Rn. 11).

    Erst dann liegt mehr als eine bloß unzureichende Aufgabenerfüllung durch den Beamten vor (BVerwG, B.v. 19.1.2016, a.a.O. Rn. 12).

  • VG Köln, 26.11.2020 - 19 K 6016/18
    Er ist verpflichtet, sich mit allen Fähigkeiten und Kräften voll für die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben einzusetzen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris, und muss sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen respektvoll und angemessen verhalten, dass der Betriebsfrieden nicht gestört wird.
  • VG Schleswig, 05.09.2019 - 17 A 6/17

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedürfe es daher des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgingen und nicht auf bloßes Unvermögen, sondern auf echte Schuld zurückzuführen seien (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 - Juris Rn. 11; Urteil vom 23.07.1991 - 1 D 40.90 - Juris Rn. 42; Urteil vom 12.02.1992 - 1 D 2.91 - Juris Rn. 39; Beschluss vom 09.01.2000 - 1 D 8.96 - Juris Rn. 58; vgl. auch: VGH München, Urteil vom 17.03.2004 - 16a D 03/138 - Juris Rn. 64; OVG Berlin, Urteil vom 21.02.2013 - 81 D 2/10 - Juris Rn. 80; VG Saarlouis, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 524/08 - Juris Rn. 115).
  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 305/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • OVG Thüringen, 25.04.2017 - 8 DO 647/15

    Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken und

  • VG München, 22.07.2020 - M 13B DB 18.296

    Verhalten eines Bundespolizeibeamten bei spontaner Straßenverkehrskontrolle

  • VG Greifswald, 01.06.2023 - 11 A 1689/21

    Disziplinarverfahren gegen einen Lohnsteuer-Außenprüfer: Dienstpflichtverletzung

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