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   BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08   

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BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08 (https://dejure.org/2008,19741)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 2 B 44.08 (https://dejure.org/2008,19741)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 2 B 44.08 (https://dejure.org/2008,19741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Gewährung einer Beihilfe für die Panchakarma-Therapie; Notwendigkeit des Vorliegens ausreichender wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse über die Anerkennung der angewandten Therapie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08
    Es hat dabei auf die Rechtsprechung des Senats abgestellt, wonach eine Behandlungsmethode dann wissenschaftlich allgemein anerkannt ist, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (vgl. Urteile vom 29. Juni 1995 BVerwG 2 C 15.94 Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 18. Juni 1998 BVerwG 2 C 24.97 Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08
    Es hat dabei auf die Rechtsprechung des Senats abgestellt, wonach eine Behandlungsmethode dann wissenschaftlich allgemein anerkannt ist, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (vgl. Urteile vom 29. Juni 1995 BVerwG 2 C 15.94 Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 18. Juni 1998 BVerwG 2 C 24.97 Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • VG Gießen, 26.06.2017 - 4 K 1493/16

    "Eigenbluttherapie ACP"

    Als wissenschaftlich anerkannt im Sinne der Beihilfenverordnung können Heilbehandlungen dann angesehen werden, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der konkreten Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2008, 2 B 44/08), mag auch die Überzeugung von der Wirksamkeit in der Fachwelt nicht uneingeschränkt oder einhellig geteilt werden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.1996, 6 A 563/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

    Eine Behandlung ist wissenschaftlich allgemein anerkannt, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (BVerwG, Beschluss vom 15.07.2008 - 2 B 44.08 - juris Rn. 4; Urteile vom 18.06.1998 - 2 C 24.97 - juris Rn. 11 und vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2003 - 4 S 804/01 - juris Rn 15; Urteil vom 24.03.1994 - 4 S 2953/93 - juris Rn. 37).

    Die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung fordert, dass bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 15.07.2008 - 2 B 44/08 - juris sowie Urteile vom 18.06.1998 - 2 C 24/97 - juris und vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2003 - 4 S 804/01 - juris und Urteil vom 24.03.1994 - 4 S 2953/93 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 26.06.2020 - 5 C 4.19

    Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter empfängnisverhütender Mittel

    Eine Behandlungsmethode ist wissenschaftlich anerkannt, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 S. 6 ff. und vom 18. Juni 1998 - 2 C 24.97 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10 S. 4 f.; Beschluss vom 15. Juli 2008 - 2 B 44.08 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2016 - 5 LA 178/15

    Antibakterielle photodynamische Therapie; antimikrobielle photodynamische

    "Wissenschaftlich allgemein anerkannt" in diesem Sinne ist eine Behandlungsmethode, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.1984 - BVerwG 2 C 2.83 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 15.7.2008 - BVerwG 2 B 44.08 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urteil vom 25.5.2004 - 5 LB 15/03 -, juris Rn. 22; Urteil vom 22.1.2013 - 5 LB 50/11 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 50/11

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung) zur

    Wissenschaftlich allgemein anerkannt ist eine Behandlungsmethode, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.1984 - BVerwG 2 C 2.83 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 15.7.2008 - 2 B 44.08 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urteil vom 25.5.2004 - 5 LB 15/03 -, juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900

    CT-gesteuerte Facetteninfiltration ist keine medizinisch notwendige

    Wissenschaftlich allgemein anerkannt ist eine Therapieform dann, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (st. Rspr., z. B. BVerwG, B. v. 15.7.2008 - 2 B 44.08 - juris Rn. 4).
  • VG Gießen, 19.05.2017 - 4 K 2064/16

    Protonentherapie

    Als wissenschaftlich anerkannt im Sinne der Beihilfenverordnung können Heilbehandlungen dann angesehen werden, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der konkreten Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2008 2 B 44/08), mag auch die Überzeugung von der Wirksamkeit in der Fachwelt nicht uneingeschränkt oder einhellig geteilt werden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.1996, 6 A 563/95).
  • VG Düsseldorf, 09.01.2013 - 26 K 5476/12

    Beihilfe Beamte Protonentherapie Postatakarzinom wissenschaftliche Anerkennung

    Als wissenschaftlich anerkannt im Sinne der BVO können Heilbehandlungen dann angesehen werden, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 2 B 44/08 - Juris, mag auch die Überzeugung von der Wirksamkeit in der Fachwelt nicht uneingeschränkt und einhellig geteilt werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 10 N 62.20

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode (verneint); lokal

    Als wissenschaftlich anerkannt gelten Heilmethoden dann, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der konkreten Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2008 - BVerwG 2 B 44.08 -, juris Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 03.08.2009 - 12 K 409/09

    Beihilfefähigkeit der V.A.C.-Therapie bzw. VAC-Therapie

    Dabei ist eine Behandlungsmethode dann wissenschaftlich allgemein anerkannt, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (BVerwG Beschl. v. 15.07.2008 - 2 B 44/08 -, juris).
  • VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktionsbehandlung (verneint)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 1 A 1234/11

    Anerkennung der Magnetstimulationstherapie bei Harndrangsymptomatik oder

  • VG Karlsruhe, 20.10.2011 - 9 K 1098/10

    Beihilfefähigkeit der Hyperthermiebehandlung bei Mammakarzinom

  • VG Karlsruhe, 06.12.2012 - 9 K 1581/10

    Beihilfefähigkeit - zur wissenschaftlich allgemein anerkannten Behandlungsmethode

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401

    Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein

  • VG Hannover, 26.09.2018 - 13 A 4182/16

    Beihilfe; Hyperthermiebehandlung

  • VG Düsseldorf, 23.02.2010 - 26 K 713/09

    Beihilfe Thymustherapie Heilbehandlung

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2008 - L 2 B 44/08 R   

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