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BVerwG, 04.09.1990 - 2 B 46.90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720
Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender …
Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (…vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, juris Rn. 20;… B.v. 14.1.1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42, juris Rn. 5; B.v. 4.9.1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19;… ThürOVG, B.v. 13.9.2004 - 2 ZKO 88/03 - ThürVGRspr 2011, 126, juris Rn. 81). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen
Im Übrigen bleibt es dem Dienstherrn überlassen, auf welche tatsächlichen Grundlagen er die Feststellung mangelnder Bewährung stützt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 und 4. September 1990 - BVerwG 2 B 46.90 - Jurisdokument). - OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen …
Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42 und vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des …
13 Hinzu kommt, dass der Dienstherr, in dessen Dienst ein Beamter bzw. Richter auf Probe steht, für die Bewährungsbeurteilung auch einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse aufgreifen und aus ihnen wertende Schlussfolgerungen ziehen kann, wenn er sie etwa zur Charakterisierung des Betroffenen für besonders typisch hält oder für eine überzeugende Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen für wesentlich erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19; Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 DGH 2/17 - juris Rn. 49). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 6 B 892/16
Entlassung; Probezeitbeurteilung; Bewährungsfeststellung
Inwieweit es gleichwohl im Einzelfall zulässig sein kann, die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nicht (nur) auf die Probezeitbeurteilung zu stützen, bzw. es nicht zwingend ist, die Bewährungsfeststellung bei Beamten auf Probe stets durch eine dienstliche Beurteilung zu treffen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 -, juris, Rn. 21 f., bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - VG Berlin, 28.03.2017 - 5 K 295.16
Entlassung eines Probezeitbeamten wegen fehlender Bewährung; Heranziehung der …
Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten, über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46/90 - juris Rn. 19 m. w. N.). - VG Magdeburg, 14.08.2017 - 5 B 200/17
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten, über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46/90 -, juris, Rdnr. 19 [m. w. N.]). - VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20
Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung
- VG Magdeburg, 12.06.2018 - 5 A 320/17 Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten, über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46/90 -, juris, Rn. 19 m. w. N.).