Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05   

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BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05 (https://dejure.org/2006,6388)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 B 46.05 (https://dejure.org/2006,6388)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 B 46.05 (https://dejure.org/2006,6388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines während eines Schullandaufenthalts erlittenen Zeckenbisses als Dienstunfall; Erfüllung des Erfordernisses örtlicher und zeitlicher Bestimmbarkeit des schädigenden Ereignisses im Falle der Eingrenzung auf einen Zeitraum von einer Woche; ...

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber aber dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung i.d.F. vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteile vom 9. November 1960 BVerwG 6 C 144.58 BVerwGE 11, 229 ; vom 24. Oktober 1962 BVerwG 6 C 18.61 ZBR 1963, 49 ; vom 11. Februar 1965 BVerwG 2 C 11.62 ZBR 1965, 244 und vom 28. Januar 1993 BVerwG 2 C 22.90 abgedruckt in Schütz, Beamtenrecht, ES/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 72.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber aber dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung i.d.F. vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteile vom 9. November 1960 BVerwG 6 C 144.58 BVerwGE 11, 229 ; vom 24. Oktober 1962 BVerwG 6 C 18.61 ZBR 1963, 49 ; vom 11. Februar 1965 BVerwG 2 C 11.62 ZBR 1965, 244 und vom 28. Januar 1993 BVerwG 2 C 22.90 abgedruckt in Schütz, Beamtenrecht, ES/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    4 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber aber dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung i.d.F. vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteile vom 9. November 1960 BVerwG 6 C 144.58 BVerwGE 11, 229 ; vom 24. Oktober 1962 BVerwG 6 C 18.61 ZBR 1963, 49 ; vom 11. Februar 1965 BVerwG 2 C 11.62 ZBR 1965, 244 und vom 28. Januar 1993 BVerwG 2 C 22.90 abgedruckt in Schütz, Beamtenrecht, ES/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 11.02.1965 - II C 11.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber aber dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung i.d.F. vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteile vom 9. November 1960 BVerwG 6 C 144.58 BVerwGE 11, 229 ; vom 24. Oktober 1962 BVerwG 6 C 18.61 ZBR 1963, 49 ; vom 11. Februar 1965 BVerwG 2 C 11.62 ZBR 1965, 244 und vom 28. Januar 1993 BVerwG 2 C 22.90 abgedruckt in Schütz, Beamtenrecht, ES/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 24.10.1962 - VI C 18.61

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Erkrankung an Lungentuberkulose - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber aber dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung i.d.F. vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteile vom 9. November 1960 BVerwG 6 C 144.58 BVerwGE 11, 229 ; vom 24. Oktober 1962 BVerwG 6 C 18.61 ZBR 1963, 49 ; vom 11. Februar 1965 BVerwG 2 C 11.62 ZBR 1965, 244 und vom 28. Januar 1993 BVerwG 2 C 22.90 abgedruckt in Schütz, Beamtenrecht, ES/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05
    Mit einer Rechtsfrage, die das Bundesverwaltungsgericht bereits beantwortet hat, kann die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur erreicht werden, wenn neue rechtliche Gesichtspunkte vorgebracht werden, die die Frage trotz der vorliegenden Entscheidung als klärungsbedürftig geblieben oder wieder klärungsbedürftig geworden erscheinen lassen (Beschluss vom 2. August 1960 BVerwG 7 B 54.60 DVBl 1960, 854; stRspr).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Damit ist keine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats zur örtlichen und zeitlichen Bestimmbarkeit des schädigenden Ereignisses, das zu einer Infektionskrankheit geführt hat, verbunden (Urteil vom 28. Januar 1993 a.a.O.; Beschluss vom 19. Januar 2006 - BVerwG 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Bei Infektionskrankheiten ist danach der Infektionszeitpunkt maßgeblich, weil der Beamte in diesem Zeitpunkt einen Gesundheitsschaden erleidet, mag sich der Schaden später durch Ausbruch der Krankheit auch noch ausweiten (vgl. für einen Zeckenbiss im Hinblick auf die Infektion mit Borreliose: Beschluss vom 19. Januar 2006 - BVerwG 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17 Rn. 6; Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 81.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 23 Rn. 15 f.).
  • VG Augsburg, 21.10.2021 - Au 2 K 20.2494

    Klage eines Polizeibeamten auf Anerkennung einer Corona-Infektion als

    Der Schwierigkeit, dass sich der Zeitpunkt der Ansteckung mit einer Infektionskrankheit fast ausnahmslos nicht mit der erforderlichen Genauigkeit feststellen lässt, hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass Infektionskrankheiten, die in Anlage 1 der BKV aufgeführt sind, fiktiv als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (BVerwG, U.v. 19.1.2006 - 2 B 46.05 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20562
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren, Absehen von der behördlichen Erlaubnis zur Rechtsberatung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Über den unmittelbaren sich auf "Verhandlungen" beziehenden Wortlaut des § 157 Abs. 1 ZPO hinaus ist anerkannt, dass ein die Vorgaben des Art. 1 § 1 RBerG missachtender Prozessbevollmächtigter durch konstitutiv wirkenden Beschluss generell vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (BVerfG, NJW 2004, 1373 mwN; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 73 Rn 11d; vgl. auch BGH, NJW 2004, 839, 840: nach der Zielsetzung des RBerG muss die Wirksamkeit jeder Rechtshandlung verhindert werden, die seitens des unerlaubt rechtsbesorgenden Geschäftsbesorgers für seinen Auftraggeber vorgenommen wird; zu Besonderheiten in Fällen, in denen ein Rechtsbeistand über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ihm aber nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht eigens gestattet ist, vgl BSG, SozR 1500 § 73 Rn 2).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Es bezweckt, zum Schutz der Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete und unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (BVerfG, NJW 2002, 1190).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Über den unmittelbaren sich auf "Verhandlungen" beziehenden Wortlaut des § 157 Abs. 1 ZPO hinaus ist anerkannt, dass ein die Vorgaben des Art. 1 § 1 RBerG missachtender Prozessbevollmächtigter durch konstitutiv wirkenden Beschluss generell vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (BVerfG, NJW 2004, 1373 mwN; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 73 Rn 11d; vgl. auch BGH, NJW 2004, 839, 840: nach der Zielsetzung des RBerG muss die Wirksamkeit jeder Rechtshandlung verhindert werden, die seitens des unerlaubt rechtsbesorgenden Geschäftsbesorgers für seinen Auftraggeber vorgenommen wird; zu Besonderheiten in Fällen, in denen ein Rechtsbeistand über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ihm aber nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht eigens gestattet ist, vgl BSG, SozR 1500 § 73 Rn 2).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Insbesondere die bewusste Nichtanerkennung der sich aus dem RBerG ergebenden Pflichten begründe auch unter Berücksichtigung der vom BVerfG im Beschluss vom 29. Juli 2004 (NJW 2004, 2662) dargelegte Auslegungsgrundsätze die Unzulässigkeit der vom Beschwerdeführer betriebenen geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Namentlich ist nicht weiter zu hinterfragen, inwieweit auch unter Berücksichtigung der Vorgaben insbesondere der Art. 2 Abs. 1 und 12 GG noch Raum für eine Bedürfnisprüfung im Sinne von Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG verbleibt (zumal diese nach dem Wortlaut des § 9 RBerAusfVO auf die Verhältnisse des Ortes und des näheren Wirtschaftsgebietes auszurichten wäre, an dem Nachsuchende seine Tätigkeit betreiben will, wobei die in § 1 Abs. 1 RBerAusfVO an sich vorgesehene örtliche Begrenzung der Erlaubnis ihrerseits mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und damit nichtig ist, vgl BVerfG, NJW 1976, 1349).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 5 B 1/07
    In dem genannten Rentenstreitverfahren habe er den Kläger mit Beschluss vom 27. Juni 2005 als Bevollmächtigten zurückgewiesen; diese Entscheidung sei vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 21. September 2005 (L 2 B 46/05 R) bestätigt worden.
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